Ein Fall für das Arbeitsrecht oder Strafrecht?

Hallo zusammen,

mal angenommen eine Arbeitskollegin überschreitet den Kontakt wiederholt aus der Arbeitsumgebung heraus ins Private hinein, trotz mehrfacher und eindeutiger geäußerter Bitte dies zu unterlassen. Zudem erfolgt von ihrer Seite aus, dass Verbreiten von Gerüchten, über die durch mich erfolgte schlechte Behandlung, bis hin zum Mobbingvorwurf bei dem Arbeitskollegen und Lebensgefährten. Welche Möglichkeiten bieten sich hier rechtlich, wenn schon eine Gespräch zwischen der Kollegin mit dem Arbeitgeber erfolgt ist, und sich die Situation noch weiter verschlimmert.

Beste Grüße

crehate

Je nach Situation Strafanzeige wegen Verleumdung oder Übler Nachrede. Unter Umständen kommt auch Nachstellung in Betracht.

Darf man dafür ein fiktives Beispiel nennen? Grüsst die Dich freundlich, wenn Ihr Euch in der Stadt trefft? Lädt die zu sich nach Hause ein? Empfängt sie Dich dann nackt? Begrapscht sie Dich?
Steht sie mitm Fernglas vor Deinem Toilettenfenster? Nur so ne grobe Größenordnung vielleicht?

Und gibt es darüber hinaus weitere Dinge, die sie über Dein Verhalten am Arbeitsplatz (ich verstehe, dass Dir Mobbing vorgeworfen wird?) rumerzählt? Wie (zuverlässig) kommt Dir das zu Ohren? Verspricht ein Gespräch mit Deinem / ihrem Chef zielführend zu sein?

Danke für euere bisherigen Antworten.

Der Kontakt ins Private hinein kann zum Beispiel bedeuten,
mit SMS oder WhatsApp zu gemüllt zu werden, blockieren hilft zumindest vorerst.
Klärendes Gespräch, dass kein privater Kontakt gewünscht wird, kurzzeitig Ruhe.
Unangekündigt vor der Wohnung stehen, verbal verdeutlicht dies zu unterlassen.
Sich beobachtet fühlen, sowie denken „da hat jemand gerade durch das Fenster reingesehen“,
Rollläden runter etwas besseres Gefühl. Anwesenheit zu beweisen, schwierig. :wink:
Arbeitskollegen bekommen von ihr erzählt, ich würde sie schlecht behandeln,
emotional fertig machen sogar mobben. Die Kollegen die es
mir erzählen sind verlässlich, sowie wenn neue Kollegen vor mir Angst haben und
nach der Schicht auf einem zu kommen und zum Beispiel sagen: " Ich hatte
total Panik vor dir, die Person XY hat gesagt du würdest einen total fertig machen".
Und irgendwann der Ehepartner von Frau XY einem nach der Arbeit abpasst,
und sich „nett“ erkundigt warum ich so schlecht behandle und mobbe.
Nimmt das Ganze immer mehr eine Eigendynamik auf die in eine unschöne Richtung gehen könnte.
Deswegen erfolgte ein Gespräch mit dem Arbeitgeber meiner Seitz zur Schilderung der Sachlage,
daraufhin Gespräch zwischen AG und Frau XY sowie deren Ehepartner.
Kurzeitige Ruhe und jetzt geht die Geschichte im Arbeit Umfeld wieder von vorne los.
Das beste daran, diese „Verhalten“ von Frau XY ist bekannt.

Das kann nun ein Fall für $238 StGB sein
https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

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Hallo,
Ist der Mann von XY ebenfalls ein Mitarbeiter im Betrieb?
Wieso führt der Chef das Gespräch mit den Eheleuten, anstatt mit dir und der Dame?
Warum sammelst du keine Beweismittel?
Liste anfertigen mit persönlichen Besuchen vor deiner Tür, SMS-Verlauf und Whatsapps dokumentieren ( anstatt zu löschen und zu blockieren) usw.
Schon komisch, wenn neue Mitarbeiter sich so bei dir einschleimen…
Ich werde das Gefühl nicht los, dass da etwas Intrigantes von deiner Seite ausgeht?!
Leider weiß hier niemand, um welche Tätigkeit es sich handelt und wie groß der Betrieb ist.
Möglicherweise könnte ein Moderator die Situation entschärfen, wenn beide Seiten dies wollen…
Mao

Ein Dislike ohne Stellungnahme passt, crehate…

Du hast wohl nicht die richtige Antwort gegeben. Ich habs rückgängig gemacht. Hier sieht man wieder wunderbar die zwei Seiten einer Medaille.
Mal schauen, was noch an Infos kommt.

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Ganz ehrlich: deine Antwort enthält einige Unterstellungen und Mutmaßungen. Ich habe keine Stelle gefunden, laut der der Chef mit den Eheleuten gesprochen hätte. Im UP ist nicht einmal von einem Ehemann die Rede, sondern von einem Lebensgefährten. Du fragst, warum keine Beweismittel gesammelt würden - woher weißt du das? Du unterstellst, dass der UP selber „etwas Intrigantes“ unternimmt.

Spätestens da hätte auch ich dir ein Dislike gegeben. Oh, das kann ich ja auch. Dann mache ich das mal

Ah, jetzt habe ich weitergelesen - es hat sich etwas geklärt. Die Unterstellung der Intrige bleibt allerdings. Bitte belege sie inhaltlich und nicht rein emotional, unterstellend.

Wohl dem, der liest. Dein Dislike belastet mich nicht. Ich habe mich erklärt, eine Stellungnahme vom Fragensteller steht aus.
Die Stellungnahme möchte ich gerne lesen.
Mao

Erstens: Dem stimme ich nicht zu.

Zweitens wird leider immer noch nicht klar, was eigentlich die Hintergründe dieser Belästigung sein sollen. Ehrlich gesagt verwundert es mich auch, warum du dies nicht klar darstellen kannst. Du schreibst nämlich, die Frau sei verheiratet und erscheine auch mit dem Ehepartner zu Gesprächen. Also will sie nichts von dir persönlich. Du schreibst, sie werfe dir Mobbing vor. Offenbar ist sie aber nicht eingeschüchtert von dir, denn sie schreibe Nachrichten und tauche vor deiner Wohnungstür auf.

Es wird nicht klar, was die Frau eigentlich will. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Geschehnisse aus deiner Schilderung eher wie im nicht justiziablen Bereich, das heißt, es passiert schlicht und einfach nichts, das juristisch relevant wäre. Allgemeines Arbeitnehmerrisiko, wenn man nicht gerade allein auf der Vogelschutzwarte arbeitet, sondern mit Kollegen zu tun hat, die man sich nicht ausgesucht hat.

[Beitrag editiert vom www Team]

Wenn du jetzt noch genau erläuterst, warum das kein Fall gem. § 238 StGB sein kann, könnte man deinen Einwurf auch in irgendeiner Form würdigen …

[Beitrag editiert vom www Team]

Dazu weiß man eben zu wenig über Umfang und Inhalt, ob das Verhalten der Frau eine schwerwiegende Beeinträchtigung darstellt, aber zumüllen mit Mails und SMS ist im betreffenden Paragraphen ja explizit genannt…

[Beitrag editiert vom www Team]