besten Dank!
Erstattet der AG diese, dann
verringern sich die Werbungskosten.
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Nutzt du einen Firmenwagen und versteuerst den geldwerten
Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,
kannst du im Gegenzug dafür im Rahmen deiner
Einkommensteuerveranlagung hierfür Werbungskosten mit der Entfernungspauschale geltend machen.
In der Abrechnung steht, dass AG mir das pausch. Fahrgeld gibt, d.h. in Anführungszeichen „erstattet“. Es wird aber sofort mit dem „Sachbezug“ abgezogen.
In Jahresabrechnung sieht man, dass ich die Fahrtkosten erstattet bekommen habe. In der Tatsache habe ich nicht.
Oder Denke ich falsch??