Ein Firmenauto aber großen minus im Netto-Gehalt

mein altes Auto MB E210 W210 hat sich erschöpft und ich brauche ein neues.

Mein Chef hat mir ein Angebot gemacht:

ein Auto aus Firmenleasing direkt bei MB.

Es wird ein CDI 200 naja kein E-Klasse aber neu mit All-Inklusive. D.h. alles drin: kompletten Service, Vollkasko-Versicherung übernimmt MB und Beizinkosten übernimmt mein Arbeitgeber.

Ich bekam eine Gehaltsprobeabrechnung mit folgenden Daten:
zu meinem Brutto plus:

  • 030 KFZ-Nutzung 1% - 430 euro
  • 031 KFZ-Nutzung WO - Arb - 357,50
  • 032 Fahrgeld pauschal verst. - 287,50
    und unten ein Minus vom Neto:
  • 94 Sachbezug - 1.075,00 euro
    So sehe ich: alles was Plus im Brutto = Minus im Netto:
    Insgesamt würde ich 627 Euro/mtl weniger im Netto bekommen.
    Das ist aber nicht wenig.

Die Fragen:

  1. Sind diese Abrechnung korrekt??
  2. Was ist diesen Minus 94 Sachbezug? Ich weiß, dass das Auto für meine Firma bis 500 eur monatlich kosten würde.

Ich habe mich bei MB gefragt, wie viel es bei privat Leasing wäre. Es wäre leider ein bisschen mehr. Aber: dann frage ich mich ob ich unbedingt ein neues MB CDI 200 brauche.-- Mann kann mit 600 euro/mtl etwas anderes gutes leisten.

Letzte Frage:

Kann ich dann am Eende dies 1075eur Minus Sachbezug vom meinem Steuer ersparen?

Danke für die Antworten.

Hallo

Die Fragen:

  1. Sind diese Abrechnung korrekt??
  2. Was ist diesen Minus 94 Sachbezug? Ich weiß, dass das Auto
    für meine Firma bis 500 eur monatlich kosten würde.

All diese Fragen können nur bei Kenntnis **aller** steuerlich relevanten Daten beantwortet werden - das geht definitiv nicht im Netz (Ausnahme: eine Probeabrechnung ist wie eine Abrechnung; d.h. was da steht, kommt später auch raus, weil der Arbeitgeber ja alle Daten hat)

rambam

Hallo, da diese steuerrechtliche Frage meine arbeitsrechtlichen Kenntnisse übersteigt, bitte anderen Experten kontakten

hallo,

ich vermute, du hast den sinn und zweck des „sachbezugs“ bei einem firmenwagen noch nicht ganz verstanden, daher deine fragen.
dein ag stellt dir ein kfz zur verfügung. sofern du dieses kfz ausschließlich geschäftlich nutzt, sollte kein sachbezug anfallen. darfst du dieses kfz aber auch privat nutzen, mußt du den geldwertgen vorteil versteuern. diese besteuerung bezieht sich sowohl auf den teil der rein privaten nutzung als auch auf den fahrtweg zwischen wohnort und arbeitsstätte, da der fiskus unterstellt, daß du ja, hättest du keinen firmenwagen, diese ausgaben mit einem privaten kfz hättest (die 30cent-regelung für jeden einfachen entfernungskilometer kannst du aber in beiden fällen berücksichtigen).
bei der besteuerung gelten immer noch zwei ansätze: pauschalversteuerung (angenehm, weil man sich dann um nichts weiter kümmern muß) und versteuerung nach tatsächlichem anteil.
der sachbezug, den du anführst, stellt dich so wie bei der pauschalbestuerung. hier ist es dann völlig unerheblich, wie groß dein anteil an privaten fahrten ist - alles mit dem sachbezug abgegolten.
ist dein anteil privat gefahrener kilometer aber deutlich geringer (z.b. 20% an gesamt), so lohnt eine geltendmachung in der ekst-erklärung, weil dann ja offensichtlich ist, das die versteuerung des geldwerten vorteils zu hoch bemessen war. es gibt also geld zurück.
nachteil an dieser variante: lückenloses und fehlerfreies führen eines fahrtenbuchs.
die aufgeführten angaben bei dir scheinen, soweit ich das „aus der ferne“ beurteilen kann, richtig. und wenn du 600-650euro weniger netto p.m. hast, kannst du dir leicht selbst ausrechnen, ob dieser betrag (netto) ausreichen würde, dir privat ein gleichwertig kfz inkl. steuer, versicherung, inspektion, pflege etc. zu leisten.
an der geldwerten versteuerung kommst du nicht vorbei (außer du nutzt den firmenwagen rein geschäftlich). du kannst sicherlich deine monatliche belastung drücken, indem der listenpreis des firmenwagens deutlich geringer wird - danach richten sich ja pauschale versteuerung (1% des listenpreises) und geldwerter vorteil für entfernung wohnort zu dienststelle.
letztendlich ist es aber viel sinnvoller, sich a) auszurechnen, was dich ein vergleichbares kfz kosten würde, wenn du die kosten privat trägst, und b) wie hoch dein anteil an privat gefahrenen kilometern ist, um eine mögliche steuerrückerstattung zu erhalten.
i.a. kommt man dann doch recht schnell wieder in ein „plus“; ärgerlich ist nur, daß man das geld erstmal vorschießen muß, weil die erstattung erst nach dem abgelaufenen steuerjahr auf´s konto kommt.

saludos, borito

Ahoi alkov4u,

gerne würde ich, leider kann ich nicht…

Dafür habe ich keinen Kaperbrief.

Steuerrechtsexperten wären eine Option.

Jack

Hallo,

also dass Sie über 600 Euro netto monatlich weniger haben, kann ich mir nicht vorstellen. Es ist richtig dass der gesamte Sachbezug auch die Kilometer von zu Hause zur Firma auf ihr Brutto draufgerechnet wird. Dann gehen alle Abgaben ab und dann wird es unten wieder abgezogen. Sie bezahlen also tatsächlich nur die erhöhte Steuer. Man muss das korrekt rechnen lassen. LAssen Sie es sich vom Lohnbüro richtig ausrechnen, dann sehen sie den Unterschied. I.d.R. rechnet es sich nämlich. Bei Fragen einfach mailen. LG Bea

Hallo, das ist keine arbeitsrechtliche, sondern eine steuerrechtliche Frage. Bitte einen Experten für Steuerrecht fragen! Oder den Arbeitgeber…
Gruß
Brigitte

Hallo das ist eine Frage eher an eine Personalerin, die Gehaltsabrechnungen macht.
Sorry, ich kann dazu nichts beitragen.
Gruß C

Hallo Borito,

vielen Dank für Ihre Klärung. Nun verstehe ich die Zahlen.

Das vergleichbare Auto mit All-Incl. kriege ich privat für dies Geld leider nicht.

Wie wird den Betrag für „KFZ-Nutzung Wo-Arb“ ermittelt?
Was zählt man zu dem privaten Fahrten?
Ich fahre im Monat ca. 1100km (50 am Tag) WohnungArbeit und kurze andere Private Fahrten ca. 100km im Monat.
Ein lückenloses Fahrbuch zu führen wird für mich sicher langweilig (ich vergesse es ständig). Deswegen bleibt eine pauschale Versteuerung.

Eine Frage ist noch:
Das pausch.Fahrgeld bekomme ich vom AG und dann wird als einen Sachbezug sofort abgezogen. Kann ich danach die Pendlerpauschale (30ct./km) über meine Steuererklärung abzuziehen?
Wie ich verstehe, werden diese Kosten vom mir abgezogen, weil mein AG die Benzinkosten auch übernimmt. Logischerweise kann ich es von meiner Steuer zurück kriegen.

Noch mal vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

MfG

Alkov4u

hallo,

ich vermute, du hast den sinn und zweck des „sachbezugs“ bei einem firmenwagen noch nicht ganz verstanden, daher deine fragen…
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…i.a. kommt man dann doch recht schnell wieder in ein „plus“;
ärgerlich ist nur, daß man das geld erstmal vorschießen muß, weil die erstattung erst nach dem abgelaufenen steuerjahr auf´s konto kommt.

saludos, borito

Danke Bea,

es wird wirklich 627 Euro weniger berechnet, weil das „Fahrgeld pauschal“ damals nicht abgezogen wurde. Jetzt aber.

Mein AG sagt, dass er nun meine Benzinkosten tragen wird/würde.

Ist es korrekt?

VG
Alkov4u

Hallo, also das ist ja gar nicht rechtens. Da brauchen Sie ja auch kein Firmenfahrzeug. Wenn er die 1% Versteuerung schon macht, dann muss er sie auch korrekt berechnen. Gehen Sie zu ihm und klären den Sachverhalt. Sagen Sie, dass Sie sich kundig gemacht haben und die Abrechnung so nicht korrekt ist. Was manche Chefs sich so rausnehmen, ist echt der Hammer. Ich bin gerade etwas sprachlos. LG Bea

Hallo,
ich habe keine Ahnung von der Versteuerung von Dienstwagen. Nur soviel:
Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als „Sachbezug“ bzw. geldwerten Vorteil und muss versteuert werden. Dabei wird die 1% Regelung angewendet. 1% des Anschaffungswertes. Also hier:
430 €, d.h. Anschaffungswert 43.000 €. Dazu wird muss der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dazugerechnet werden. Dieser Teil kann dann auch pauschal versteuert werden. Also die 430 € + 357,50 € sind der geldwerte Vorteil. Dieser wird auf das Brutto raufgerechnet, die Steuer wird ermittelt und genau dieses Steuer vom richtigen Brutto abgezogen. Man hat also keine 787,50 € weniger, sondern den entsprechenden Steuerteil. Dann gibt es noch die Möglichkeit, die 357,50 € pauschal zu versteuern. Und dann hört es auf mit meinem Latein. Vielleicht hilft ja das: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen

leider kann ich die Frage nicht beantworten. Ich kenne mich da nicht aus.lg

Hallo,
ich hoffe, ich kann Dir etwas weiter helfen.

  1. Bei den Kosten für den Firmenwagen ist es so, dass Du für die 1075 Euro Lohnsteuer und Sozialversicherung zahlen musst. Daher wird es in der Abrechnung erst zum Brutto dazu, und dann wieder abgezogen. Somit ist dein Anteil die Steuer und Sozialversicherung. Bei der 1 % Regelung wird eigentlich nur die „030“ und die „031“ abgerechnet. Es sieht so aus, als ob bei Euch auch noch die privaten Fahrten „032“ mit abgerechnet werden. Der Arbeitgeber übernimmt somit nur die betrieblich gefahrenen Kilometer.
  2. Bei der 1 % Regelung gilt der Listenpreis des Fahrzeuges, egal was die Firma gezahlt hat oder wie alt das Auto ist.
  3. Bei deinem Lohnsteuerjahresausgleich können die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbekosten abgesetzt werden. Also gibt es da etwas wieder :smile:

HG Circan

Guten Abend,

Gehalt-Steuerliche Aspekte sind nicht mein Expertenfundus.

Ansonsten ist die sogenannte 1% Regel bei privat genutzem Dienstwagen zu beachten.

Beste Grüße

Hi,
die Auflistung ist ein bischen konfus aber für mich sieht das so aus, als ob erst die Positionen zum Sachbezug einzeln und dann noch mal gesamt aufgelistet werden.Das sind dann die 1.075 Euro.
Zur Erläuterung: Unter Sachbezug versteht das Finanzamt Leistungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, die wie Gehalt zu werten sind und somit der Lohnsteuerpflicht unterliegen. Stellt der Arbeitgeber dir ein Firmenauto auch zur privaten Nutzung, dann enspricht dieser Privatnutzungsanteil einer Sachleistung für die Lohnsteuer fällig wird. Es verhält sich ebenso mit allen weiteren Zusatzleistungen wie Benzinkosten usw. Für die Besteuerung existieren unterschiedliche Regelungen. Für die Privatnutzung musst du für 1 % des Bruttoeinkaufspreises Lohnsteuer bezahlen.

Für die Absetzbarkeit bei der Steuererklärung taugt das natürlich eher weniger. Denn im Gegensatz zur Nutzung eines eigenen Fahrzeuges, erhälst du ja schon jede Menge Vergünstigungen vom Arbeitgeber. Aber deine Steuerzahlungen werden ja höher und damit besteht natürlich die Möglichkeit mehr Belastungen abrechnen zu können als vorher.

Das tatsächliche und absolut wirksame Einsparpotential besteht sicherlich darin, dass du weder Kfz-Steuer, noch Versicherung, Werkstatt, TÜV und Benzin zahlen mussst und ein Vollkasko versichertes Auto fahren kannst.

Gruß
Ally

hallo,

fahrten zwischen wohnort und arbeitsstätte werden i.a. nach kürzester strecke ermittelt (routenplaner). lediglich wenn nachweisbar eine „signifikante“ zeitersparnis (ab ca. 10-15min, abhängig von der gesamtfahrdauer) vorliegt, darf auch die schnellere (wenngleich auch weitere) strecke gewählt werden.
Der entfernungskilometer wird mit 0,03% des listenpreises belegt, das ist dann der zu versteuernde geldwerte vorteil (den man in der ekst-erklärung dann wieder mit 30cent je einfachem Kilometer gegenrechnen darf). etwas unsinnig hierbei: die versteuerung über die 0,03% läuft monatlich, egal ob man urlaub hatte, krank war etc. oder nicht. einzige ausnahme: wenn du nachweislich einen ganzen monat urlaub hattest oder krank warst oder aus sonstigen gründen den wagen nicht nutzen konntest.
die kilometerpauschale (0,30 euro) wird dagegen nach tatsächlichen arbeitstagen berechnet.

private fahrten sind alle fahrten, die weder einen geschäftlichen anlaß haben noch der strecke wohnort-arbeitsstelle dienen. wer beruflich viel unterwegs ist, erreicht hier leicht einen anteil von 80-90% aller gefahrenen kilometer. wer nur die strecke arbeitsort-wohnort hat, der liegt dann eher bei 80% privatem anteil.

auf deine angaben bezogen:
listenpreis firmenwagen z.b. 50.000 euro. 1%-pauschale liegt dann bei 500euro. zzgl. 55km für fahrten wohnort-arbeit (wird nur einfach gerechnet!!!), macht 55*15Euro (=0,03% aus 50.000)= 825euro.
825+500=1325euro sind der betrag, den dir monatlich auf´s brutto draufgeschlagen wird und den du dann als geldwerten vorteil versteuern mußt (keine soz.vers.abgaben!).

über die ekst-erklärung kannst du dann 55km*0,30euro*220 Arbeitstage = 3,630euro als werbungskosten wieder ansetzen (im gegenzug zu den 12*825euro=9.900euro).

in deinem fall ist der firmenwagen eine „belohnung“ deines arbeitgebers, weil du offensichtlich einen firmenwagen sonst nicht für dienstliche zwecke brauchst.
bei 1100km monatlich für arbeitstelle-wohnort und ca. 100km privat lohnt sich einf fahrtenbuch für dich allemal. bei so einem geringen anteil an privatfahrten ist das auch recht unaufwendig.

den passus mit dem sachbezug und der pauschale verstehe ich nicht. welche kosten trägt nun der arbeitgeber für den dienstwagen und welche nicht?
wenn irgendein sachbezug abgezogen wird, dann unbedingt darauf achten, daß das vom brutto- und nicht vom nettogehalt passiert, sonst zahlt man doppelt.

saludos, borito

Hallo Karin,

besten Dank für Ihre Antwort.

Für mich sind noch einige Kleinigkeiten nicht klar:

  • Müssen auch die pauschale Fahrgeld-Kosten mit dem Sachbezug von meinem Netto abgezogen werden?
    Das Fahrgeld wird nicht versteuert. D.h. 287,50 eur plus im Brutto und mit dem Sachbezug sofort minus.
    Das Finanzamt sieht es aber, dass ich die Pendlerkosten vom AG schon erhalten habe und es wird mir dann nicht mehr erstattet.

VG
Alkov4u

Leider bin ich bei diesem Thema kein Fachmann.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff

Die Fahrtkosten müssen wir noch mal auseinandersortieren. Es gibt einmal die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück. Diese können beim Steuerausgleich als Werbungskosten geletend gemacht werden. Erstattet der AG diese, dann verringern sich die Werbungskosten.
Anders verhält es sich mit Fahrten zu dienstlichen Einsatzorten, Schulungen, Kunden usw. Das sind Reisekosten, die vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden und sie wirken sich bei deiner Steuererklärung überhaupt nicht aus. sie werden auch nicht seperat angegeben, sind aber in der elektr. Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich.

Nutzt du einen Firmenwagen und versteuerst den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, kannst duim Gegenzug dafür im Rahmen deiner Einkommensteuerveranlagung hierfür Werbungskosten mit der Entfernungspauschale geltend machen. Der Werbungskostenabzug ist in diesem Fall nicht von der Höhe des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (0,03 %-Methode) abhängig.

Mehr in die Tiefe gehend, kann ich es auch nicht mehr beantworten. Da hört mein Wissen auf ^_°

Gruß Ally