Ein Frage der Formulierung ?

Hallo

Angenommen, man hat Fehler in den Nebenkostenabrechnungen vergangener Jahre entdeckt und will, das die Daten nochmals geprüft werden und zuviel bezahlte Nebenkosten zurückerstatten haben.
Wie müsste dieser Sachverhalt rechtlich klar und sachlich formuliert werden?
Widerspruch, Einspruch oder doch ein anderer Spruch?

Gruß Nino

Hallo

vergangene Jahre? Eine NK-Abrechnung gilt dann als anerkannt, wenn der Mieter nach Zugang nicht widerspricht und ggf. die Nachzahlung leistet.

D.h. entdeckt man jetzt, dass die NK-Abrechnungen falsch waren, hat man diese anerkannt und kann nicht mehr widersprechen.

Gruß

Auch hallo :o)

vergangene Jahre? Eine NK-Abrechnung gilt dann als anerkannt,
wenn der Mieter nach Zugang nicht widerspricht und ggf. die
Nachzahlung leistet.

Ergänzung:
Der Mieter hat auch eine Einwendungsfrist von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung, selbst wenn er schon gezahlt hat.
Das und mehr:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beko_a…

Ob aber hier jahrelang gezahlte NK reklamiert werden könnten wage ich auch zu bezweifeln, http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

Gruß
Maja