Ein Freund der Poliz ist

angenommen, ein verwalter hat einen polizisten als freund und er selbst ist feuerwehrmann in einer freiwilligen feuerwehr. haben die beiden automatisch genügend rechte, sich zu privatbereichen zutritt zu verschaffen um einem verdacht nachzugehen?
oder bedürfte es dafür immer eines dienstlichen/behördlichen auftrages? wenn ja, wer wäre zuständig?

Ich hoffe nicht : ) Sonst könnte ja jeder freiwillige Feuerwehrmann in meine Wohnung spazieren, wie es ihm gerade passt.

Das kann er - wenn’s brennt!

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Selbstverständlich kann die Polizei nicht einfach irgendwelche Privaträume betreten, die Feuerwehr schon gar nicht. Regelmäßig wird es eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedürfen, was ein echter Polizist (hoffentlich) weiß.

http://dejure.org/gesetze/StPO/105.html

Nachfrage
Gibt es für Polizisten nicht die Regel bezüglich „Gefahr im Verzug“, wordurch sie sich auch ohne richterlichen Beschluss Zugang verschaffen können?

Hallo,

ich kann nicht auf die Befugnisse des Feuerwehrmannes eingehen, halte es aber für sehr unwahrscheinlich, dass ein nicht im Einsatz befindlicher freiwilliger Feuerwehrmann irgendwelche Eingriffsrechte hat.

Beim Polizeibeamten wäre das denkbar. Auch wenn er sich nicht im Dienst befindet, kann er sich jederzeit in den Dienst versetzen um eine Gefahr abzuwehren. Und zu seiner rechtmäßigen Amtsausübung könnte er auch unbeteiligte Dritte (hier den Feuerwehrmann) in Anspruch nehmen.

Beispiel: Herr X, Polizeibemater und sein Freund gehen spazieren, plötzlich kommt ein blutverschmierter Frauenkopf aus einem Fenster die Frau schreit laut um Hilfe. Der Polizeibeamte versetzt sich in den Dienst und kann aufgrund des Polizeigesetzes auch einen nichtverantwortlichen Dritten (Hier den Feuerwehrmann)inanspruchnehmen. Das hängt dann aber vom einzelnen Polizeigesetz ab. Zusammen betreten sie die Wohnung und beseitigen die Gefahr.

Genau. In dem von mir verlinkten Paragraf steht das Wort Ermittlungspersonen. Damit sind Polizisten gemeint.

Lesen…
…kann helfen :wink:

Danke für den Hinweis!

Es kommt auf den Verdacht an. Gibt es den berechtigten Verdacht, dass in der Wohnung gerade Gefahr für Leib und Leben einer Person droht, dann denke ich, dass der Polizist durchaus befugt ist, die wohnung zu betreten. Der Feuerwehrmann dann auch, wenn der Polizist ihn in Anspruch nimmt. Ebenso ist es erlaubt, die Wohnung zu betreten, wenn es z.B. brennt, also Gefahr im Verzug ist. Wenn ich mich nicht irre, dürfte das dann, zum Zwecke der Rettung, jeder.

Anders sieht es aber bei einem reinen Verdacht auf Lagerung gestohlener Waren oder Drogenbesitz aus (also keine akute Bedrohung für jemandes Leib und Leben). Da braucht der Polizist eine gerichtliche Erlaubnis. Natürlich kann der Polizist auch ohne soetwas fragen, ob er denn mal in die wohnung dürfe und sich umsehen, aber man muss ihm in diesem Fall keinen Zutritt gewähren, ganz zu schweigen davon, ob etwaige vorgefundene Beweismittel überhaupt verwertet werden dürften.