Ein Freund heizt unbewußt für 2 Zimmer mit

Ein guter Freund hat an Hand der Verbaucherwerte, mit Hilfe der Stadtwerke herausgefunden, das über 4 Jahre lange, wenn er seine Heizungstherme einschaltet, er Automatisch die Exakt Nebenan liegenden 1 Zimmer Wohnung mit heizt. Der Konflikt ging solange der nicht nicht mehr die Therme hat reparieren lassen nach einem Defekt, die Vermieterin ständig gedrängt hat die Therme reparieren zu lassen, aber mein Kollege ist nur zum schlafen zuhause und heizt Elektronisch, hat also 0,00 Gasverbrauch.
Die Vermieterin hat eine einstweilige Verfügung beantragt, das eines Tages Morgens um 7Uhr 3 Polizisten, 1ne Gerichtsvollzieherin, 1Bodyguard von Gerichtsvollzieherin, 1 Heizungsmonteur, sie hätten jetzt das Recht die Wohnung zu betreten und die Heizung zu reparieren, ist das nicht alles sehr sehr komisch ?

Wie sollte er jetzt Privat Weiterverfahren, die Stadtwerken meinten, sobald das Gas ausm dem Hahn kommt geht es sie nichts mehr an.
Muss mein Kollege jetzt eine Firma beauftragen das ganze zu überprüfen?, … Geht das alles überhaupt ?

Vielen Dank, mein Freund wird sich über guten Rat freuen.

Hallo!

Solche Stories lieb ich ja !

Wie kann man merken,man heizt über seine Therme die Nachbarwohnung mit ?

Am Gasverbrauch ? Gut,kann sein,aber nur indirekt,denn man hat doch sicherlich keinen Anhaltspunkt,was man so verbraucht ?

Nehmen wir mal an,es wäre so. Muss nicht mal bewusst so angelegt sein,es kann sich um einen Fehler handeln,Umbau der Wohnung. Eine Wohnung wurde in 2 Einheiten getrennt und man hat die Heizung „vergessen“.

Als man es merkte,da hätte man dem Vermieter das mitteilen müssen mit allen rechtlichen Konsequenzen und um Klärung durch Heizungsfachmann nachsuchen müssen.
Die Kosten der Vergangenheit könnte man beim VM geltend machen,das ist doch wohl klar,oder ?

Das man die Reparatur der Therme verweigert hatte und man sich gerichtlich den Zugang erklagen musste ist bedenklich.
Bedeutet ja,VM weiss,die Therme versorgt auch andere Wohnungsteile,denn anders könnte ich mir sein Einschreiten nicht erklären. Es sei denn,er konnte die Jahreswartung nicht ausführen lassen und es ginge überhaupt nicht um die Nachbarwohnung.
Und dann sollte man auch mal einen Blick in den Mietvertrag werfen,ob man da nicht irgendetwas Kurioses zu den Heizkosten und rund um die Therme unterschrieben hatte.
Ob etwa die 2 Mieter untereinander abrechnen sollten,so komisch das klingen mag.

MfG
duck313