Ein gedachter Rentner will die St.-Erklärung nicht mehr anfertigen

Man stelle sich vor: Ein Rentner, der außer Sparzinsen, die weit unter den Freibeträgen für Zinsen angesichts der gegenwärtigen kalten Enteignung zur „Euro-Rettung“ liegen, keinerlei Nebeneinkünfte mehr hat, soll eine Steuererklärung abgeben. Man stelle sich weiter vor, dass jener Rentner keine Lust hat, sich mit diesen jährlich wiederkehrenden Ritualen zu beschäftigen und irgendwelche Pro-Forma-Vordrucke auszufüllen, deren Layout sich jährlich ändert. Wie kann sich der Rentner davor drücken? Oder muss er auf Gedeih und Verderb? Was kann passieren, wenn der besagte Rentner die ganze Chose einfach ignoriert, d.h. kann es rechtliche Konsequenzen a la dem gegenwärtig in aller Munde seiendem Falle in Bayern geben? Der Rentner, wie man ihn sich vorstellen soll, bäckt sicherlich unvergleichlich kleinere Brötchen, nicht wahr!?

Es geht leider nicht darum, ob man Lust hat, eine Steuererklärung abzugeben. Wir haben in der Praxis eine ganze Menge Rentner, die grundsätzlich zunächst einmal steuerpflichtig sind. Wenn erkennbar ist, dass auf Grund der Höhe der Rente keine Steuerlast entsteht, kann man theoretisch erwirken, dass die Steuerakte geschlossen wird. Dann kann es allerdings passieren, dass die Sparzinsen, soweit sie den Grundfreibetrag von 801,00 € (Ehegatten 1.602,00 €) übersteigen, zu hoch - nämlich mit 25 % zzgl. Soli - oder, obwohl an sich gänzlich steuerfrei, dann durch die Zinsabschlagsteuer automatisch versteuert werden, bzw. eine Steuerlast unterhalb von 25 % anfallen würde. In solchen Fällen empfiehlt sich der Antrag auf eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, die man dann bei den jeweiligen Anlageinstituten einreicht. Es werden dann keine Zinsabschlagsteuern von der Bank, bzw. dem jeweiligen geldanlageinstitut  erhoben. Die Nichtveranlagungsbescheinigung entbindet grundsätzlich von der Abgabepflicht der Steuererklärungen, muss allerdings unter Angabe der voraussichtlichen Einkünfte alle drei Jahre erneuert werden. Im Prinzip ist das so etwas wie eine „kleine“ Steuererklärung, in der nur die Renteneinnahmen und ggf. weitere Nebeneinkünfte angegeben werden.

Das Nichtabgeben von Steuererklärungen kann durchaus auch bei Rentnern zu einer Steuerhinterziehung führen, wenn die Rente entpsprechend hoch ist. Außerdem erhöht sich durch das Altersaeinkünftegesetz der Besteuerungsanteil der Renten seit dem Jahr 2005 jedes Jahr kontinuierlich. Auch bei „kleineren Brötchen“ wird Steuerhinterziehung durchaus schmerzlich geahndet, da es sich nun einmal um einen Straftatbestand handelt. es fallen neben einer möglichen Geldbuße auf jeden Fall 6 % Hinterziehungszinsen p. a. an. Ignorieren ist im Zweifelsfall auf lange Sicht unratsam, da die Renteneinnahmen über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen verifiziert werden können. Die Wahrscheinlichkeit einer entdeckung ist daher immens hoch.

Hallo,

wer im Arbeitsleben immer eine Steuererklärung abgegeben hat, ist automatisch im System des zuständigen Finanzamtes erfasst. Geht man in die Rente muss man ebenfalls eine Steuererklärung erstellen und einreichen. Vom Finanzamt wird geprüft, ob die Jahresrente hoch genug ist, um darauf Steuern erheben zu können. Ist das nicht der Fall, wird das Finanzamt mit Sicherheit ein Schreiben verfassen, mit dem mitgeteilt wird, dass man davon in Zukunft befreit ist und somit keine Steuererklärung mehr einreichen muss. So geschehen bei einem Nachbarn in der Nähe.
Ist der Rentner jedoch verheiratet, die Ehefrau noch im Berufsleben, muss auf jeden Fall eine Steuererklärung eingereicht werden, weil die Rente als Zusatzeinkommen der Ehefrau mit angerechnet wird. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, könnte es auch zu Schätzungen kommen, die sich fast grundsätzlich zum Nachteil des Steuerpflichtigen auswirkt.
Der Sparvertrag wird erst dann zu einem Problem, wenn der Freibetrag der Zinseinnahme überschritten wird. In dem Fall muss die zuständige Bank die Steuern dafür entweder direkt an das Finanzamt abführen oder eine Info an dieses geben. Ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Aus dem Jahreskontoauszug würde dies jedoch auch hervorgehen.

Bei Unsicherheit ein aufklärendes Gespräch bzw. Beratung bei einem Steuerbüro einholen.
Viel Glück!

Man stelle sich weiter vor, dass jener Rentner keine
Lust hat, sich mit diesen jährlich wiederkehrenden Ritualen zu
beschäftigen und irgendwelche Pro-Forma-Vordrucke auszufüllen

Nur dass es nicht relevant ist, ob jemand Lust zu irgendetwas hat…

Hallo, eine kleine Rückfrage zum Beitrag:

Wenn erkennbar ist, dass auf Grund der Höhe der Rente keine Steuerlast entsteht, kann :man theoretisch erwirken, dass die Steuerakte geschlossen wird

Wie kann man theoretisch erwirken dass die Steuerakte geschlossen wird? Vordruck, formlos?
Ein Rentnerehepaar hat nur Renteneinkünfte. Aus der Rente ist keine Einkommensteuer zu zahlen
Kapitaleinkünfte ist für das Ehepaar kein Thema, da die Einkünfte nur ca 300 Euro jährlich betragen und weit unter den 1.602 Euro liegen.

Trotzdem wird jährlich eine Steuerklärung abgegeben.

Gruß von TrixiMaus

Hallo,

Man stelle sich vor: Ein Rentner, der außer Sparzinsen, die weit unter den Freibeträgen für Zinsen angesichts der gegenwärtigen kalten Enteignung zur „Euro-Rettung“ liegen,

Vielleicht hat er da auch nur die falsche Investitionsentscheidung getroffen. Er könnte z. B. in Anlagen investieren, die nicht gerettet werden. Aber das will er bestimmt auch nicht, also wird er erstmal weiter nach der eierlegenden Wollmilchsau suchen müssen.

keinerlei Nebeneinkünfte mehr hat, soll eine Steuererklärung abgeben.

Warum? Wurde er vom FA dazu ausgeforfert? Liegt das insgesamt zu versteuernde Einkommen über den Freibeträgen?

Man stelle sich weiter vor, dass jener Rentner keine Lust hat, sich mit diesen jährlich wiederkehrenden Ritualen zu beschäftigen und irgendwelche Pro-Forma-Vordrucke auszufüllen, deren Layout sich jährlich ändert. Wie kann sich der Rentner davor drücken?

Einfach die Nicht-Veranlagung beantragen. Wie die genehmigt wird, braucht er keine mehr einreichen, muss dann aber auch selbst drauf aufapassen, falls er wieder in die Steuerpflicht kommt.

Oder muss er auf Gedeih und Verderb? Was kann passieren, wenn der besagte Rentner die ganze Chose einfach ignoriert, d.h. kann es rechtliche Konsequenzen a la dem gegenwärtig in aller Munde seiendem Falle in Bayern geben?

Wenn es dadurch nicht zu einer Steuerhinterziehung kommt, dann nein. Das Strafmaß hängt dann eben von der Höhe ab, wenn doch.

Der Rentner, wie man ihn sich vorstellen soll, bäckt sicherlich unvergleichlich kleinere Brötchen, nicht wahr!?

Sieht ganz so aus.

Grüße

Hallo zusammen

Einfach die Nicht-Veranlagung beantragen. Wie die genehmigt wird, braucht er keine mehr :einreichen, muss dann aber auch selbst drauf aufapassen, falls er wieder in die :Steuerpflicht kommt.

Das habe ich im Beitrag jetzt schon zweimal gehört. Wie macht man das. Vordruck, formlos?

Ich kenne nur die Nichtveranlagungsbescheinigung bei Kapitaleinkünften aber nicht zur Einkommensteuer (siehe auch mein früherer Beitrag)

Gruß von TrixiMaus

Hallo,

Das habe ich im Beitrag jetzt schon zweimal gehört. Wie macht man das. Vordruck, formlos?

Da bin ich jetzt so auf die Schnelle überfragt, ob es ein Formular gibt. Ich kenn jetzt nur die formlose Variante. Entweder man beantragt das schon im Vorfeld. Dann muss man eben auch alle Einkünfte/Ausgaben auflisten. oder man macht einmal die Steuererklärung. Dazu dann ein formloses Schreiben, dass man die Befreiung von der Pflicht zur Abgabe beantragt, weil sich an den Einnahmen/Ausgaben in absehbarer Zeit nichts ändern werde.
Falls man in solchen Dingen mal nicht weiterweiß, einfach beim FA anrufen. Dort bekommt man in solchen Dingen in der Regel eine sinnvolle Auskunft. Die haben auch kein Interesse jedes Jahr eine Steuererklärung anzufassen, wo nichts bei rauskommt.

Grüße

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Ich werde es dem Rentnerehepaar sagen.

Gruß von TrixiMaus

Info: http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtveranlagungsbesche…

… und unten gibt es einen Link zu Formularen

Gruß
JK