Ein gemietetes haus ist verkauft worden

darf man den einsatz (feuerstelle) von dem kachelofen, den man als mieter gekauft und vor kurzem saniert hat, mitnehmen? der einsatz (feuerstelle) ist nur mit 2 schrauben an einer schiene festgeschraubt.

Hallo,
generell darf der Mieter einmal alles mitnehmen, was sein Eigentum ist, er muß ggf. lediglich den vorherigen Zustand wieder herstellen.
Wenn also vorher kein Kachelofen war, kann er seinen Kachelofen mitnehmen; nur was war vor dem Kachelofen dort gestanden?
LG

darf man den einsatz (feuerstelle) von dem kachelofen, den man
als mieter gekauft und vor kurzem saniert hat, mitnehmen? der
einsatz (feuerstelle) ist nur mit 2 schrauben an einer schiene
festgeschraubt.

Hallo,

generell darf der Mieter einmal alles mitnehmen, was sein
Eigentum ist,

Das entspräche soweit:
http://dejure.org/gesetze/BGB/539.html

er muß ggf. lediglich den vorherigen Zustand

wieder herstellen.

Jenachdem, was wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde.

Wenn also vorher kein Kachelofen war, kann er seinen
Kachelofen mitnehmen; nur was war vor dem Kachelofen dort
gestanden?

Das würde ich pauschal so nicht sagen, da gibts immer noch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/93.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/946.html

Einbauküchen und Öfen sind da gerne mal Streitthema.

Gruß
M.