Ein Gerät bei der GEZ mehr ABgemeldet als ANgemeld

Hallo zusammen

ich habe der GEZ eine Abmeldung geschickt und darauf markiert, dass ich ein Radio und ein neuartiges Rundfunkgerät abmelde. Kostet ja beides „nur“ die Radiogebühr von 5€ irgendwas…
Eben habe ich meinen letzten Kontoauszug gesehen und festgestellt, dass ich nur ein Radio angemeldet hatte…

Könnte das jetzt Ärger geben? Dass ich nachträglich irgendwas zahlen muss? Eigentlich doch nicht, oder? Weil neuartiges Rundfunkgerät und Radio haben ja den gleichen Preis wie nur Radio… Ich hatte bei meinem Umzug in meine WG erst keinen Laptop und habe dann nach der Anmeldung einen gebrauchten bekommen, der mittlerweile leider defekt ist. Das Radio habe ich in der WG gelassen beim Auszug. Die Abmeldung ist also sogar rechtens.

Ich ärger mich, dass ich da nicht genauer nachgeschaut habe, was ich angemeldet hatte… war irgendwie der Meinung, ich hätte sicher den PC schon angemeldet, weil ich ja wusste, dass ich den bald bekomme…

Viele Grüße und Danke

Nein eigentlich dürfte nichts passieren,
Radio oder neuartiges Radio Preis 5,00

also wenn du nur ein Radio angemeldet hast, hast du auch nur 5, Euro gezahlt.

Kopf hoch - kein wirkliches Problem

Um dir nachträglich was aufzubrummen, müßte erst mal ermittelt werden seid wann du das Notebook besesses hast… und das dürfte nicht so einfach werden.

viel Erfolg


Guten Tag CajunShrimp,

meinem Empfinden nach kann ich dir insgesamt zu deiner Meinung zustimmen. Der „gesunde Menschenverstand“ würde das auch genau so sehen. Aber wir wissen ja, dass es mit der abGEZockt und dem ‚gesunden Menschenverstand‘ so eine Sache ist. (2 Dinge, die von Natur aus absolut inkompatibel sind - grinz)

Du hast eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
a) du teilst der abGEZockt mit, dass dir insoweit ein Fehler beim Ankreuzen unterlaufen ist, auf die Gefahr hin, dass du die damit nochmals richtig mit der Nase drauf stösst, oder,
b) du lässt das einfach mal so stehen (als ob du den Fehler überhaupt nicht bemerkt hättest)
Und wenn die abGEZockt dich wirklich deswegen nochmals anschreibt um vermeintliche Nachforderungen zu stellen, die denen allerdings absolut nicht zustünden, dann kannst du, von denen auf den Fehler aufmerksam gemacht, das noch immer richtigstellen. So würde ich das halten.
Wie du es auch machst, es wäre gehupft wie gesprungen.

Dir noch einen angenehmes Weekend,
mit freundlichenm Gruss
Pierre Mensah

Hallo…
Danke für eure Antworten…
Das Problem ist nur, dass ich in die Begründung bei der Abmeldung auch reingeschrieben habe, dass mein Laptop im April bereits kaputt gegangen ist…
Aber das wäre doch eh ein gebührenfreies Zweitgerät gewesen, das ich gar nicht hätte anmelden müssen… oder?

LG


Guten Abend CajunShrimp,

na ja, das mcht den Kohl nun auch nicht fett(er).
Guckst du hier:
Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt seit Januar 2009 für ein:

  1. Radio
  2. Neuartiges Rundfunkgerät
  3. Radio und neuartiges Rundfunkgerät 5,76 EUR

Es ist daher empfehlenswert, nur gem. Nr. 3. anzumelden!
Achtung! - Keine Abbuchungserlaubnis an die abGEZockt erteilen!

Wie hoch ist die GEZ-Gebühr?

Sie zahlen für ein Radiogerät 5,76 Euro und für einen Fernseher 17,98 Euro pro Monat. Melden Sie Radio und Fernseher an, bleibt es beim Betrag von 17,98 Euro. Ein internetfähiger PC kostet wie das Radio 5,76 Euro.

Wann muss ich für den PC bezahlen?

Ihr PC kostet nur extra, wenn Sie noch kein anderes Rundfunkgerät wie Radio oder Fernseher angemeldet haben. Nur dann werden die geplanten 5,76 Euro pro Monat fällig. Haben Sie bei der GEZ einen … angemeldet und zahlen ohnehin schon 5,76 Euro, ändert sich der monatlich fällige Betrag nicht.

Ob also nun nur Radio oder nur Lappi oder Radio und Lappi - das ändert nix an den 5,76 bei dir.
Also, nur keinen Stress wegen dummem Fehler :smile:

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

HALLO CAJUN SHRIMP !!:
Abwarten was die schreiben, man kann sich ja mal verschreiben, insbes. wenn es um Unkreuzen geht…
Du wirst aber sicherlich erläutern müssen…da werden die nachfragen WARUM Du jetzt gar nichts mehr hast…
Hoffe habe etwas geholfen ??
Gruss
Biker-Two

Hallo !

ES GIBT KEIN PROBLEM ! Solange Sie alle Radios,
die Sie haben, nur in Ihren privaten Räumen oder
privatem Kfz bereithalten, muss nur 1 Gerät
sein.

ALSO: Wenn Sie jetzt weder in einem KfZ noch in
Ihrer Wohnung ein Radio bereithalten (egal, ob
Sie es nutzen), ist Ihre Abmeldung ok. Bitte
beachten Sie aber, dass auch Kofferradios, Radio-
wecker, Autoradios, Mobiltelefone mit Radioteil
etc. anmeldepflichtige Rundfunkgeräte sind.
Sehen Sie dazu bitte auch die Homepage der GEZ
an —> www.gez.de

MfG
Hartmut