Ein Gesellschafter steigt aus - Liquidation?

Guten Tag

Nehmen wir mal an, aus einer GbR von 4 Leuten steigt eine Person zum Jahresende aus. So wie ich das verstanden habe, bekommt dieser 1/4 des liquiden Geldes. Außerdem bekommt er ein Viertel dessen, was das Eigentum der Band noch wert ist.

Dann würde man doch all das Eigentum erfassen, schauen wieviel nach AfA noch übrig ist, und von diesem Betrag 1/4 auszahlen, oder? Kann man das dann als Band gleichzeitig noch als Ausgabe buchen? Immerhin ist das ja Vermögen, dass bereits ausgezahlt wurde. Oder wie läuft das dann, wenn sich irgendwann einmal die ganz GbR ausflöst?!

Danke für die Beiträge! Gruß, Mischa

Guten Tag, und Hallo Micha,

Nehmen wir mal an, aus einer GbR von 4 Leuten steigt eine
Person zum Jahresende aus. So wie ich das verstanden habe,
bekommt dieser 1/4 des liquiden Geldes. Außerdem bekommt er
ein Viertel dessen, was das Eigentum der Band noch wert ist.

Häufig werden gerade in Personengesellschaften Kapitalkonten für jeden einzelnen Gesellschafter geführt, weil nicht immer jeder genau den Bruchteil seiner Beteiligung auch wirklich bezahlt. - Ich meine damit, einer kauft etwas für die Band weil es gebraucht wird, aber die anderen drei zahlen nicht jeder ein viertel des Betrages an diesen einen Gesellschafter aus ihrem Geldbeutel. Damit würde der Kapitalanteil dieses einen Gesellschafters eben gegenüber den anderen Gesellschaftern ansteigen. (verstehste was ich meine?)

Dann würde man doch all das Eigentum erfassen, schauen wieviel
nach AfA noch übrig ist, und von diesem Betrag 1/4 auszahlen,
oder?

Zum anderen haste Recht, 1/4 dessen was das Eigentum der Band noch Wert ist. - Aber genau das ist nicht der Buchwert (Kaufpreis ohne evtl. Mehrwertsteuer = Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bis zum Jahresende. Der Wert des in der Band verbleibenden Vermögens richtet sich nach dem (steuerlich Teilwert - das ist aber eine theoretische Größe) Zeitwert der Gegenstände, also nach einem möglichen aktuellem Verkaufspreis am Markt. Davon erhält der ausscheidene Gesellschaft seinen Anteil. Die Abschreibung trifft ja nicht immer den richtigen Werteverzehr eines Wirtschaftgutes - deshalb kommt es zu Differenzen des tatsächlichen Zeit- u. oder Marktwertes eines WG - zum Buchwert -. Ist der Zeitwert höher als der Buchwert - spricht mann auch von „Stillen Reserven“. Wäre der Zeitwert des WG nun geringer als der Buchwert, so muss dies ja auch dem ausscheidenden Gesellschafter belastet werden - anteilmäßig!

Kann man das dann als Band gleichzeitig noch als Ausgabe

buchen? Immerhin ist das ja Vermögen, dass bereits ausgezahlt
wurde. Oder wie läuft das dann, wenn sich irgendwann einmal
die ganz GbR ausflöst?!

Die Band hat ja keine Ausgaben bei der Auszahlung eines „Lästigen Mitgesellschafters“ (so heist der - wenn mann sich auseinander setzt - also wenn mann sich trennt).
Weil die Gesellschaft erstatte nicht den Auszahlungsbetrag des Gesellschafter-Anteils, sondern die einzelnen Gesellschafter. Damit erhöht sich der Anteil eines jeden Gesellschaft um die Höhe mit der er den anderen Gesellschafter auszahlt. Wenn nicht jeder der drei bleibenden Gesellschafter dem ausscheidenen den gleichen Betrag zahlt (weil einer gerade nicht liquide ist), kann mann dass wieder über die Kapitalkonten der Gesellschafter ausgleichen.
Mal ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ich setze einfachheithalber voraus, alle vier Gesellsch. haben die gleiche Kapitalkonten - und es kommt nicht zur Auflösung von Stillen Reserven, (nur sein Kapital wird ihm ausgezahlt)dann sieht die Auseinandersetzung wie folgt aus:

Kapital-Konten: gesammt: 9.600,00
A- 2.400,00 / B- 2.400,00 / C- 2.400,00 / D- 2.400,00 // D- macht Schluss

A - zahlt an D - 800,00
B - zahlt an D - 800,00
C - zahlt an D - 800,00 damit hat D - seine 2.400,00 und ist raus.

Jeder der drei anderen hat jetzt ein Kapital-Konto von 3.200,00 - also wieder gesammt 9.600,00 (immer noch)

angenommen A hat kein Geld um D auszuzahlen, und B u. C übernehmen dass alleine:

A - zahlt 0,00 sein Kapital ist 2.400,00
B - zahlt 1.200,00 sein Kapital wird 3.600,00
C - zahlt 1.200,00 sein Kapital wird 3.600,00 gesamt 9.600,00

Ich hoffe ich habe Licht ins Dunkle gebracht. Wenn du noch fragen hast kannst du gerne E-Mail senden.

Und bedenke, es handelt sich nicht um eine verbindliche Rechtsauskunft, es ist lediglich meine persönliche buchhalterische Einschätzung.
Grüsse
Rainer

Hi,

trotz der Erläuterung von Eigennutz, gilt weiterhin

/t/gbr-aufloesung-auszahlung-eines-inhabers/4746190/2

Schöne Grüße
C.