Hallo zusammen,
angenommen jemand betreibt ein Gewerbe (Kleinunternehmer und vom Ausweisen der Umsatzsteuer befreit) und er möchte eine Firma gründen (e.K.) die einen anderen Geschäftszweck als das Gewerbe hat.
Ist es dann trotzdem möglich
- Das Gewerbe und die Firma parallel laufen zu lassen?
und
- Die Rechnungen die im Zusammenhang mit dem Gewerbe stehen ohne Ust. auszuseisen, dafür auf der Firma die Ust auszuweisen?
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Norbert
In der Kürze liegt die Würze:
-
JA
-
NEIN
Hallo,
In der Kürze liegt die Würze:
- JA
sehe ich auch so
- NEIN
Die beiden Firmen haben doch nichts miteinander zu tun. Warum sollten sie Umsatzsteuerrechtich nicht getrennt betrachtet werden? Oder habe ich einfach die Frage nicht richtig verstanden?
Cu Rene
Servus,
eine natürliche Person ist im USt-Recht immer ein Unternehmer, auch wenn sie gleichzeitig siebzehn verschiedene Gewerbe betreibt und drei freien Berufen nachgeht. Ein Unternehmer kann nur ein Mal die Grenzen gem. § 19 I UStG unter- oder überschreiten.
Schöne Grüße
MM
Es sei denn, er gründet eine GmbH zusätzlich. Die wäre dann selbst Unternehmer. Aber, wir wollen das nicht vertiefen. Der Fragende benötigt mehr Hilfe in diesen Fällen, als ein Forum bieten kann.
Es sei denn, er gründet eine GmbH zusätzlich. Die wäre dann
selbst Unternehmer.
Hallo,
selbst dann mitunter nicht, Stichwort: Organschaft! Die ist in der USt schneller als einem lieb ist (kein GAV nötig) und gerade bei Einzelunternehmer + 1-Mann-GmbH in gleichem Unternehmenszweig sehr schnell unausweichlich. Insoweit ist das keine Gestaltung, welche ein Steuerberater anbieten würde!
Mfg vom
showbee
Danke,
ich hatte bei „Firma“ GmbH etc. im Sinn. Da habe ich mich wohl verlesen, da ja ausdrücklich von einem anderen Geschäftsbereich die Rede war.
Cu Rene
selbst dann mitunter nicht, Stichwort: Organschaft! Die ist in
der USt schneller als einem lieb ist (kein GAV nötig) und
gerade bei Einzelunternehmer + 1-Mann-GmbH in gleichem
Unternehmenszweig sehr schnell unausweichlich. Insoweit ist
das keine Gestaltung, welche ein Steuerberater anbieten würde!
Erstmal ein Beitrag für Laien, die hier auch gerne mitlesen, bei Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Organschaft
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
Hallo,
Erstmal ein Beitrag für Laien, die hier auch gerne mitlesen,
bei Wikipedia:
schade das im Folgenden fehlt, dass du deinen Fehler einräumst und mitteilst, dass in deinem Beispiel tatsächlich schnell&oft eine USt-Organschaft droht und das Spiel mit den 2 Kleinunternehmern nach § 19 UStG in die sprichwörtliche Hose geht.
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
Dein Verweis auf die UStR bestätigt ja nur, was ich schrieb. Gerade bei 1-Mann-GmbH, Gesellschafter-GF und einem parallelen Einzelunternehmen im gleichen Geschäftsbereich unterstellt das FA immer Organschaft, weil dann nicht mehr die juristische Person Steuerschuldner ist, sondern direkt der Einzelunternehmer. Das FA muss dann nicht mehr auf Haftungstatbestände zurückgreifen, wenn die GmbH nicht zahlen kann/will, sondern direkt die natürliche Person ist Schuldner.
Naja, vielleicht kommt von dir noch ein Beitrag zur Einräumung.
der showbee
Hi ihrs,
Das FA muss dann nicht mehr auf
Haftungstatbestände zurückgreifen, wenn die GmbH nicht zahlen
kann/will, sondern direkt die natürliche Person ist Schuldner.
nur zur Ergänzung: und wenn die natürliche Perosn nicht zahlen kann/will, haftet die GmbH für die (hier: Umsatz-)Steuern des Organträgers.
Ich grüße
Berta