Hallo zusammen,
ist es richtig, dass der Vermieter ein halbes Jahr nach dem Auszug der Mieter keinerlei Ansprüche mehr stellen kann? Gemeint sind hier Reparaturkosten, Schadensersatz etc. - nicht die evtl. Nebenkostennachzahlung.
Was ist, wenn der Vermieter einige Wochen nach dem Auszug der Mieter eine „Mängelliste“ geschickt hat, die nicht den Tatsachen entprach? Das heißt, die aufgelisteten Mängel waren
a) nicht vorhanden (von Zeugen und sogar im Beisein des Vermieters bestätigt)
b) Nicht von den ehemaligen Mietern verursacht (okay, schwerer nachzuweisen, aber Vermieter hat es vor Zeugen zugegeben).
Die ehem. Mieter haben die „Mängel“ also nicht behoben.
Müsste der Vermieter nicht nach einem halben Jahr die Kaution überweisen? Er hat ja keine Rechnungen etc. gestellt, die auf Tatsachen beruhen. Weiterhin hat sich der VERMIETER geweigert, bei Auszug ein Übergabeprotokoll zu erstellen.
Und noch was: Die Nebenkostenabrechnung kam immer im Februar, die vom letzten Jahr wurde aber immer noch nicht an die neue Adresse geschickt. Vermutlich, weil die ehem. Mieter zu viel bezahlt haben und einen Betrag X zurückbekommen, den nun der Vermieter einfach behält. Wie lange muss man hier warten?
Für Tipps/Hilfen wären wir sehr dankbar.