Ein halbes Jahr nach Auszug - Ansprüche Vermieter?

Hallo zusammen,

ist es richtig, dass der Vermieter ein halbes Jahr nach dem Auszug der Mieter keinerlei Ansprüche mehr stellen kann? Gemeint sind hier Reparaturkosten, Schadensersatz etc. - nicht die evtl. Nebenkostennachzahlung.

Was ist, wenn der Vermieter einige Wochen nach dem Auszug der Mieter eine „Mängelliste“ geschickt hat, die nicht den Tatsachen entprach? Das heißt, die aufgelisteten Mängel waren
a) nicht vorhanden (von Zeugen und sogar im Beisein des Vermieters bestätigt)
b) Nicht von den ehemaligen Mietern verursacht (okay, schwerer nachzuweisen, aber Vermieter hat es vor Zeugen zugegeben).

Die ehem. Mieter haben die „Mängel“ also nicht behoben.
Müsste der Vermieter nicht nach einem halben Jahr die Kaution überweisen? Er hat ja keine Rechnungen etc. gestellt, die auf Tatsachen beruhen. Weiterhin hat sich der VERMIETER geweigert, bei Auszug ein Übergabeprotokoll zu erstellen.

Und noch was: Die Nebenkostenabrechnung kam immer im Februar, die vom letzten Jahr wurde aber immer noch nicht an die neue Adresse geschickt. Vermutlich, weil die ehem. Mieter zu viel bezahlt haben und einen Betrag X zurückbekommen, den nun der Vermieter einfach behält. Wie lange muss man hier warten?

Für Tipps/Hilfen wären wir sehr dankbar.

ist es richtig, dass der Vermieter ein halbes Jahr nach dem
Auszug der Mieter keinerlei Ansprüche mehr stellen kann?
Gemeint sind hier Reparaturkosten, Schadensersatz etc. - nicht
die evtl. Nebenkostennachzahlung.

Das kommt darauf an.

Müsste der Vermieter nicht nach einem halben Jahr die Kaution
überweisen?

Der Kautionsrückzahlungsanspruch entseht idR. nach 6 Monaten, tatsächlich aber dann, wenn der Vermieter sich einen ausreichenden Überblick über die bestehenden Ansprüche verschaffen kann (was eben meist nach 6 Monaten angenommen wird, da dann auch die Schadenersatzanrprüche wegen Verschlechterung der Mietsache verjähren).

Der Vermieter kann aber auch danach mit dem Rückzahlungsanspruch bzgl. der Kaution aufrechnen (§ 215 BGB).

Und noch was: Die Nebenkostenabrechnung kam immer im Februar,
die vom letzten Jahr wurde aber immer noch nicht an die neue
Adresse geschickt. Vermutlich, weil die ehem. Mieter zu viel
bezahlt haben und einen Betrag X zurückbekommen, den nun der
Vermieter einfach behält. Wie lange muss man hier warten?

Die Abrechnungsfrist endet 1 Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, danach kann der Mieter bei beendetem Mietverhältnis die Vorauszahlungen zurück fordern.

Gruß
Dea