Hallo,
ich habe eine frage.
-angenommen A vermietet eine Wohnung an B und dessen Freundin.
-die Freundin zieht aus,
-B fragt den Vermieter ob er untervermieten darf,
A, der Vermieter gibt die Zustimmung.
-Nun zieht „C“ der Untermieter ein.
nach einem Jahr will er in Spanien ein Jahr studieren.
-Für „C“ zieht „D“ ein. eben für das eine Jahr.
-Nun kommt „C“ aber bereits nach 3 Monaten zurück,
B. der Hauptmieter Fragt nun A. den Vermieter ob nicht C und D in der Wohnung bleiben können, einer der beiden könnte in der 4qm großen Kammer leben.
A möchte das eigentlich nicht,- die Wohnung ist zwar ca. 72,5 qm groß, aber hat nur zwei Zimmer, Küche Bad, und eben diese Kammer und einen großen Flur.
A glaubt, dass die Wohnung trotz allem überbelegt wäre.
Falls aber nicht und A muss auch dem zweiten Untermieter zustimmen, kann ein Aufschlag auf die Miete erfolgen?" von 20 %
´wie sieht das aber mit den Betriebskosten aus. die werden pro Quadratmeter gerechnet bislang. allerdings
würden dann z.B. B, C und D in 72,5 qm leben
während A größtenteils allein in 99,3 qm lebt und somit wahrscheinlich die drei quasi mitfinanziert.
gäbe es da Möglichkeiten?
für Hilfe wäre A sehr dankbar.
Vielen Dank Bürger 79