Ein Hauptmieter der bereits einen Untermieter hat, bittet darum einen zweiten aufnehmen zu dürfen

Hallo,
ich habe eine frage.
-angenommen A vermietet eine Wohnung an B und dessen Freundin.

-die Freundin zieht aus,

-B fragt den Vermieter ob er untervermieten darf,
A, der Vermieter gibt die Zustimmung.
-Nun zieht „C“ der Untermieter ein.
nach einem Jahr will er in Spanien ein Jahr studieren.
-Für „C“ zieht „D“ ein. eben für das eine Jahr.

-Nun kommt „C“ aber bereits nach 3 Monaten zurück,

B. der Hauptmieter Fragt nun A. den Vermieter ob nicht C und D in der Wohnung bleiben können, einer der beiden könnte in der 4qm großen Kammer leben.

A möchte das eigentlich nicht,- die Wohnung ist zwar ca. 72,5 qm groß, aber hat nur zwei Zimmer, Küche Bad, und eben diese Kammer und einen großen Flur.

A glaubt, dass die Wohnung trotz allem überbelegt wäre.

Falls aber nicht und A muss auch dem zweiten Untermieter zustimmen, kann ein Aufschlag auf die Miete erfolgen?" von 20 %

´wie sieht das aber mit den Betriebskosten aus. die werden pro Quadratmeter gerechnet bislang. allerdings
würden dann z.B. B, C und D in 72,5 qm leben
während A größtenteils allein in 99,3 qm lebt und somit wahrscheinlich die drei quasi mitfinanziert.
gäbe es da Möglichkeiten?

für Hilfe wäre A sehr dankbar.

Vielen Dank Bürger 79

Hi

Der Vermieter könnte ja C oder B zu sich nehmen :wink: dann müsste er seine große Wohnung nicht allein bewohnen.

Überbelegung ist Ansichtssache … manche mehrköpfige Familie wohnt wesentlich beengter und in Studi-WGs gibt es oft weniger Platz

An Stelle des Vermieters würde ich ggf das Nebenkostenberechnungsmodell anpassen …oder die weitere Untervermietung untersagen, wenn ihm nicht wohl ist dabei

Gruß h.

unsinn.

zwei zimmer sind mit drei nicht untereinander verwandten personen definitiv überbelegt. ein 4qm-raum ist nicht als alleiniger raum in untermiete bewohnbar.

lies: http://www.finanztip.de/untermiete/