Hallo!
Klingt interessant. Aber mal etwas naiv gefragt, warum ? Warum muss oder soll der Bach/Fluss überbaut werden ? Welchen baulichen Reiz hätte das ? Denn einen Flussblick könnte man ja auch bei einseitig ufernaher Bebauung realisieren ?
Krämerbrücke en miniature ?
Rein konstruktiv ginge das, die Gründung muss halt entsprechend sein um die Böschungen zu stabilsieren. Ob man es darf ?
Braucht man dazu nicht auch das Wasserrecht ? Denn das Land mag dir gehören, aber nicht der Bach und das was über dem Bach (Luftraum) ist.
Und für Gewässer gibt es doch zuständige Behörden. Naturschutz mag ebenfalls mit hereinspielen.
Aber hast Du auch mal daran gedacht, ein Bach von normalerweise 6-8 m kann um ein vielfaches anschwellen, wenn Hochwasserlagen nach Starkregen und/oder Schneeschmelze auftreten.
Das wäre bei der Konstruktion zu berücksichtigen (macht es teuer !) und die Gebäudeversicherung wird auch mitreden wollen.
MfG
duck313