Ein Haus über einen kleinen Fluß bauen?

Hallo,

ich erwäge, in einem kleinen Dorf, welches an einem kleinen Fluß liegt (Breite ca. 6 bis 8 Meter) zwei gegenüberliegende Grundstücke aufzukaufen und ein Haus über den Fluß hinweg zu planen – und zu bauen.

Nun kann mir bisher keine einzige Behörde Auskunft darüber geben, ob dies rechtlich möglich ist, und wenn ja, unter welchen Prämissen.

Hat irgendjemand Erfahrung damit oder kennt die diesbezüglichen Vorschriften?

Danke für Antworten!

Gruß

E.

Hallo!

Klingt interessant. Aber mal etwas naiv gefragt, warum ? Warum muss oder soll der Bach/Fluss überbaut werden ? Welchen baulichen Reiz hätte das ? Denn einen Flussblick könnte man ja auch bei einseitig ufernaher Bebauung realisieren ?
Krämerbrücke en miniature ?

Rein konstruktiv ginge das, die Gründung muss halt entsprechend sein um die Böschungen zu stabilsieren. Ob man es darf ?
Braucht man dazu nicht auch das Wasserrecht ? Denn das Land mag dir gehören, aber nicht der Bach und das was über dem Bach (Luftraum) ist.

Und für Gewässer gibt es doch zuständige Behörden. Naturschutz mag ebenfalls mit hereinspielen.

Aber hast Du auch mal daran gedacht, ein Bach von normalerweise 6-8 m kann um ein vielfaches anschwellen, wenn Hochwasserlagen nach Starkregen und/oder Schneeschmelze auftreten.
Das wäre bei der Konstruktion zu berücksichtigen (macht es teuer !) und die Gebäudeversicherung wird auch mitreden wollen.

MfG
duck313

Danke für die Antwort.

Nun ja, direkt über einem Fluß zu wohnen gibt schon einen gewissen Thrill, finde ich. Das Risiko von Hochwasser etc. ist mir durchaus bewußt, da muss u.a. der Statiker ein Wörtchen mitreden.

Das Thema Wasserrecht hat bisher noch keine Behörde ins Feld geführt.

(Und dann gibt es noch das fürwahr berühmte Haus des iranischen Architekten Teherani in Hamburg, wo er bei einer Präsentation seiner Werke verschmitzt zugab, die Behörden hätten bei der Genehmigung nicht erkannt, dass er teilweise über die Elbe baue… )

Gut, Wasserrecht ist vielleicht auch der falsche Begriff, mir fällt halt nur der hier passende nicht ein.
Wasserrecht ist das Recht zur Nutzung des Wassers ,etwa in einer Wassermühle oder Kraftwerk.

Hi. Frage mal bei der Stadtverwaltung Bamberg nach: durch deren Wirtshaus Eckert fließt die Regnitz…

Hallo,

Ich will es mal versuchen:

Fangen wir mal vorne an:
Ist dort überhaupt eine Bebauung erlaubt? Das könnte Dir die Gemeindeverwaltung an Hand des Bebauungsplanes erklären.
Das Gewässer ist ein Biotop. Da würde ich mal bei der Naturschutzbehörde nachfragen, wahrscheinlich ist diese beim Landratsamt. (Ich fürchte, die mögen dort einen Eingriff in ein hochwertiges Biotop nicht besonders.)
Ein Gewässer ist nicht immer ein idyllisch dahin plätscherndes Ding. Es gibt das Starkregen- und Hochwasserereignisse. Auch eine grosse Wassermenge (ich meine wirklich gross, ein vielfaches des täglichen Abfluss) muss abfliessen können. Da wäre die Wasserbehörde zuständig. Auch die würde ich beim Landratsamt vermuten. Eine Einengung des Abflussquerschnittes wird auch nicht so gern gesehen.

Da solltest Du nicht nur den Statiker fragen, es wird sicher eine naturschutzfachliche Aussage und hydraulische Berechnungen zur Wasserabfluss gefragt sein.

Dazu kommt noch das, was bei einem „üblichen“ Haus gefragt ist.

Gruss
Jörg Zabel

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Das glaube ich nie im Leben. Die Stadt oder der Landkreis, in dem die Grundstücke liegen, werden dir doch sagen könne, ob es für ein bestimmtes Grundstück am Fluss eine Baugenehmigung gibt, ob es Mindestabstände gibt, die einzuhalten sind vom Fluss… dann kannst du anhand dieser Voraussetzungen beurteilen, ob es zumindest theoretisch möglich wäre, ein Haus über den Fluss zu bauen.
Klingt für mich ziemlich naiv, über Hochwasser ist ja schon gesporchen worden, und Flussufer gelten unbefestigt nicht gerade als gutes Bauland…Aber wer weiß, wenn du genug Geld hast?

Ist es möglich, dass du bisher gar keine wirklich zuständig Behörde gefragt hast, sondern einfach nur gegoogelt?

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Ganz behelfsweise für den Anfang einfach mal kucken, in welcher Breite vom Flussrand aus betrachtet die ersten beidseitigen Stützpfeiler eingerammt werden müssten. Das kannst Du grob abschätzen, wenn Du Dir vorhandene Brücken über das Flüsslein genauer anschaust und pi mal Daumen das Massband zum Einsatz bringst.
Dann weißt Du zumindest schon, ob die beidseitigen Grundstücke zumindest in der Länge zum Fluss hin überhaupt tief genug sind.
Die Idee ist natürlich bezaubernd. Wäre sie vergleichsweise einfach umzusetzen, müsste es aber bereits gelungene Beispiele geben - ich meine nicht rechtliche, sondern konstruktive Aspekte.
LG
Amokoma1

Ich würde hingegen sagen „ganz behelfsweise für den Anfang einfach mal kucken“, in welchem Bundesland das Gewässer fließt. Von Bundeswasserstraßen mal abgesehen, deren Eigentum sich der Bund vorbehält, ist das Eigentum an Oberflächengewässern verschiedener Ordnung durch Landesrecht geregelt. Sorry - wäre jetzt ein bissel viel verlangt, sich mit 16 Landeswasserhaushaltsgesetzen zu beschäftigen. Präzise Antworten erfordern präzise Fragen. Bei einem fließenden Gewässer in der von Dir angegebenen Breite von 6 - 8m dürfte es sich um ein Gewässer 3. Ordnung handeln. In der Regel (die Regelung ist, wie gesagt, Ländersache) sind die in öffentlichem Eigentum, zumeist dem der Landeswasserwirtschaftsbehörde. Genaueres erfährst Du bei der für das Grundstück zuständigen Katasterbehörde. Wenn Du nicht weisst, wo die ist, frag Deinen Ortsbürgermeister. Und - bitte - erzähle ihm dabei gleich von Deinen Bauplänen, ja?

Ansonsten: Anlieger öffentlicher Gewässer haben zwar diverse Nutzungsrechte - ein Überbaurecht gehört da allerdings nicht dazu.Und: - in Behörden sitzen nicht nur Deppen. Du hast da auch bei mir hinsichtlich Deiner Eigenrecherche ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Für den Fluss wären in Rheinland-Pfalz folgende Behörden zuständig:
https://wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/1199/

Sollte es sich um ein anderes Bundesland handeln, einfach mal bei Google - „Wasserbehörde“ und das Bundesland eingeben.

Bezüglich deiner beiden Bauplätze müsste man dann noch wissen, ob diese im gleichen Dorf liegen.