Ein Haus wurde gekauft und soll modernisiert

… werden. Zum Hauskauf wurde der Kredit zugesagt und im Darlehensvertrag eine höhere Grundschuld für die der Bank bekannten Modernisierungsmaßnahmen eingetragen. Die Anschlußfinanzierung für die Modernsierungsarbeiten sollte über 150.000,- EUR laufen. Dieser höhere Betrag wurde bereits mit der Eintragung der höheren Grundschuld berücksichtigt. Grund für die Aufteilung der Finanzierung war von der Bank, dass die Belastungen ein paar Monate niedriger wären?! Als nun die Anschlußfinanzierung über die mit der Bank vereinbarten 150.000,- EUR erfolgen sollte, will diese nun nur 80.000 finanzieren/bereitstellen. Frage ist dies zulässig? Schließlich wurde die bereits höhere Grundschuld im ersten Darlehensvertrag für den Kauf von der Bank so aufgeführt. Kann man dies als Fin.zusage werten? Was kann man tun?

Hallo,
was steht denn im Darlehensvertrag? Oder möchte der Geldgeber nach Baufortschritt auszahlen?
Gruss

finanzieren/bereitstellen. Frage ist dies zulässig?

Ja, es gibt keinen Anspruch auf einen Kredit.

Schließlich wurde die bereits höhere Grundschuld im ersten Darlehensvertrag für den Kauf von der Bank so aufgeführt.

Das spielt keine Rolle.

Kann man dies als Fin.zusage werten?

Nein.

Was kann man tun?

Mit der Bank sprechen und die Gründe dafür erfragen.

Der erste Darlehensvertrag läuft lediglich über die Kaufpreiszahlung 400.000,- EUR und in diesem wurde die Grundschuldneueintragung von 550.000,- EUR bereits aufgeführt. Mündlich wurden die 150.000,- EUR für die Modernisierung zugesagt und die Höhe der Kosten für die Modernisierung waren dieser von Anfang an bekannt. Die Grundschuldeintragung über 550.000,- EUR war Auszahlungsvoraussetzung im Darlehensvertrag über 400.000 EUR. Nun will die Sparkasse nicht mehr zu ihrem Wort stehen. Gründe gibt sie keine an. Hat uns die Sparkasse hereingelegt?