Ein hypothetischer Fall

HALLO ich befinde mich seit 4 Jaheren in der Türkei und möchte unbedingt wieder zurück nach Deutschland.
İch bin in der Eu geboren und aufgewachsen.Nur die Auslaenderbehörde macht mir Probleme und will mir kein Aufenthaltserlaubnis geben.Und mein Vater hatt mir yetzt vor 2 Monaten auch ein Vollmacht für den Verkauf des Hauses gegeben (wir haben ein Mehrfamlienhaus in Bingen)damitt ich nach Deutschland zurück kehern kann um es zu verkaufen.Wird es yetzt noch Probleme geben um ein Aufenthaltserlaubnis zu bekommen weil ich ja das Haus verkaufen will in Deutschland???

L.G Nuray

Hallo Nuray,

leider kann ich wieder Überhaupt keinen Rat geben, weil ich mich in diese Materie nicht auskennen.
Wünsche dir viel Glück bei deinem Vorhaben.
Herzliche Grüße

Serife

Hallo
Wenn du offiziell aus Deutschland vom Einwohnermeldeamt abgemeldet bist, erlöschen automatisch alle bisherigen Aufenthaltstitel. Da ist es vollkommen egal welche Aufenthaltsgenehmigung vorher bestanden hat. Ob man in der EU geboren ist oder nicht spielt da keine Rolle. Rein rechtlich gesehen wirst du wie jeder andere Ausländer/Türke behandelt, der nach Deutschland möchte.
Du musst ein neues Visa beantragen und dann mit dem Visa vor Ort beim Ausländeramt eine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Am schnellsten geht Familienzusammenführung, aber ich weiss nicht ob das in diesem Fall geht. EIgentum ist auf jeden Fall hilfreich. Aber an der normalen Prozedur kommt man nicht drumherum.
Für den Verkauf reicht auch ein Touristenvisa, aber damit ist dir dauerhaft nicht geholfen, da der Verkauf ja nur ein Tag dauert und nach Abwicklung beim Notar ein AUfenthalt an sich nicht mehr erforderlich ist. Anders ist es aber wenn der Verkauf organisiert werden muss und es sich länger hinzieht. Aber so einfach wird es nicht sein, wieder einen regulären Aufenthaltsstatus zu erlangen. Am einfachsten wird es sein, wenn Du eine Arbeitsstelle bekommst und dann noch einfacher im Bereich Technologie /Ingenieurswesen, da dort ein Mangel besteht. Ansonsten musst du dich beim deutschen Konsulat in Istanbul oder in der Botschaft in Ankara erkundigen.
VG Jan

Hallo Janch ,
danke erst einmal für dein Antwort .Also ich will eigentlich wissen ob die Auslaenderbehörde mir ein Vizum geben muss weill ich ein Vollmacht zum Verkauf des Hauses habe ??

Selam Nuray,

Almanca yazmami tercih edersen, lütfen bildir.

Simdi amacinin tam ne oldugunu anlamadim.

  1. Almanya’ya sadece ev satmak icin gelmek istiyorum.
  2. Almanya’da yasamak istiyorum.

Eger 1. ise, bunun icin illa ki Almanya’ya gelmen gerekmez. Bir vekil bulursun (mesela bir emlakci, bir tanidik veyahut bir avukat), o senin icin halleder.

Eger 2. ise, sanirim temelli dönüs yaptiniz ve dönerken halk agzindan söylendigi gibi „pasaportunuzu öldürdünüz“. Bu durumda Almanya’ya gelmek biraz güc. Ben bu konularda uzman degilim, söylemis olayim.

Almanya’ya su an gelmenin en kolay yolu, Avurpali birisiyle evlenmek. Avrupa’da dogmus olman bir sey degistirmiyor maalesef, cünkü Avrupa’da Türk olarak dogmussundur.

Daha detayli bilgiler verirsen, bir arkadas var ona danisabilirim.

Selamlar
Ali ([email protected])

merhaba ali bana cevap verdiyin için teşekürler…evet ben çok zor durumdayım biliyorum bunun farkındayım çünkü ikisefer red geldi konsolosluktan.ben aslında geri dönüş yapmamışdım ,ben türkiyeye izine geldim 4 sene önce ve benim 2 sene önce vefat eden abim benim pasaportumu yırrtı ve o 6 ayı da gecirmem için elinden geleni yaptı ve sonra başvurduğumda red geldi…ben buraya uyum sağlıyamıyorum burda kesinlikle yaşamakta istemiyorum geri dönmem gerek ama zorluklar cıkıyo…bizim bingende bi apartman var kiracılarda var içinde ve bu evin satış vekaletini verdi babam bana auslaenderbehörde oturum verir diye aslında…ben daha çok bilgi almak için sizlere yazdım…eğer arkadaşınız bu konularda bilgi sahibi ise çok sevinirim çünkü tahamül edemiyorum artık…nuray

Hallo Nurayy
Meiner Ansicht nach ist die Ausländerbehörde überhaupt gar nicht zuständig. Die ist nur für Ausländer im Inland zuständig. In deinem Fall bist du aber ein Ausländer im Ausland der nach Deutschland einreisen möchte. Zuständig ist die Botschaft oder das Konsulat. Die werden vielleicht mit dem Ausländeramt vor Ort Rücksprache halten, ob die im Visaantrag gemachten Angaben stimmen, aber mit der Erteilung haben sie nichts zu tun.
Die Ausländerbehörde übernimmt nach der Einreise und ist dann für eine Verlängerung bzw. Aufenthaltstitel zuständig. Die erste Einreise muss aber über Botschaft und Konsulat und deren Visa erfolgen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
VG

Hallo Janch ,
danke erst einmal für dein Antwort .Also ich will eigentlich
wissen ob die Auslaenderbehörde mir ein Vizum geben muss weill
ich ein Vollmacht zum Verkauf des Hauses habe ??

Hmm…anliyorum. Kolay bir durum degil. Evi satma vekaleti üzerine gecmesi oturma izni almak icin yeterli degil tabii.

Heyret, Almanya’daki gencler artik daha cok Türkiye’yi düsünüyor, ama sen tam tersi. Ama dogrudur, uyum saglamak zor olabilir.

Ben bir arkadasa danisayim, sonra sana dönerim.

tamam teşekür ederim ali ben ozaman senden cevap bekliyorum…iyi günler nuray

Hallo Nuray
also zum Verkauf des Hauses kannst Du ja 3 Monate ohne Aufenthaltsgenhmiung bleiben. Warum verweigert die Ausländerbehörde Dir das Aufenthaltsrecht??? Liegt irgend etwas vor? Gehe doch einfach in der Türkei auf das Konsulat und erkundige Dich an was es liegt und was Du tun musst.Hast Du einen EU Pass oder nur den Türkischen? Das sollte man wissen um genaues aussagen zu können. Konsulat hilft da sicher!!!
VG Rolf

Ich würde vorschlagen, dass Sie mit einem Anwalt reden.
Ich diese diese Kanzlei vorschlagen, sie sind gut beim Ausländerrecht: http://www.sanas-legal.de/

Gruss

Ufuk

Sorry, keine Ahnung.

Nuray, maalesef simdiye kadar arkadastan cevap gelmedi. Bayan oldugu icin bu konuda daha duyarli olacagini tahmin etmistim, ama herkes yardimsever ve hizli degil.

Yinede aklimdasin. Eger cevap gelecek olursa, seni haberdar ederim.

tamam teşekür ederim ali ben ozaman senden cevap
bekliyorum…iyi günler nuray

Hallo Nuray
tut mir leid da weiss ich nichts und ich kann dir nicht helfen. Viel Glück

Hallo, leider weiß man nie wie die Ausländerbehörde entscheidet.
Nur ich denke es ist für diese kein Grund dass Sie ein Haus zu verkaufen haben.
Das könnte auch ein Makler tun.
Es tut mir leid wenn ich nicht mehr helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen

J. Hager

Belki…?Hatte technische Probleme…