soeben fand ich auf der gmx-seite einen artikel, den ich hier 1:1 rübergeben möchte.
für mich stehen die Fragen:
ist die Künd. zugegangen?
ist die Künd. sicher an den Empf. gelangt (in den Verfügungsbereich gelangt)
handelt es sich hierbei um eine „Schriftliche“ Kündigung, gegen die Widerspruch zulässig ist?
handelt es sich überhaupt um eine Kündigung im Sinne einer Vertragbeendigung
geht man die Abarbeitungsschritte für eine „ordentliche Kündigung“ a la RA durch, finde ich dort einiges, was gegen diese Methode spricht.
Andersweitig kann jeder ja diese Zeilen schreiben und sich als XYZ ausgeben…
Artikel:
"Der zuständige Filialleiter der Textil-Einzelhandelskette Blue Banana schrieb: „Wir haben Deine Verkaufszahlen überprüft. Sie sind nicht so hoch, wie sie sein müssten. Deshalb werden wir Deine Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen. Danke für die Zeit, die Du bei uns warst.“
Das Unternehmen verteidigte die ungewöhnliche Entlassungsmethode. „Wir sind ein junges Unternehmen und unsere Angestellten sind alle ein Teil der Jugendkultur, die SMS als wesentliches Mittel zur Kommunikation verwendet“, rechtfertigte sich Konzernchef Ian Besbie. Der Angestellten hätten „die Enttäuschung und die Kosten erspart werden sollen, nur zur Arbeit zu kommen, um dann gekündigt zu werden“.
"
soeben fand ich auf der gmx-seite einen artikel, den ich hier
1:1 rübergeben möchte.
es fehlte zum 1:1
„In Großbritannien ist eine Verkäuferin per SMS entlassen worden. Die 21-jährige Katy Tanner aus Cardiff bekam die Textnachricht aufs Handy geschickt,…“
so far
Olaf
für mich stehen die Fragen:
ist die Künd. zugegangen?
ist die Künd. sicher an den Empf. gelangt (in den
Verfügungsbereich gelangt)
handelt es sich hierbei um eine „Schriftliche“ Kündigung,
gegen die Widerspruch zulässig ist?
handelt es sich überhaupt um eine Kündigung im Sinne einer
Vertragbeendigung
geht man die Abarbeitungsschritte für eine „ordentliche
Kündigung“ a la RA durch, finde ich dort einiges, was gegen
diese Methode spricht.
Andersweitig kann jeder ja diese Zeilen schreiben und sich als
XYZ ausgeben…
Ich vermute mal: Gleiches gesellt sich gern zu Gleichem
Ich hab’ ehrlich gesagt keine Ahnung, was Du genau mit Deinem Posting mitteilen willst. Was die Rechtslage in Deutschland angeht, so kann ein Arbeitsvertrag nur schriftlich gekündigt werden. Was da im Ausland so alles funktioniert, mag erstaunlich sein, aber nicht wirklich wichtig.