Ein Kind lebt beim Vater,eins bei Ihrer Mutter

wie wird das mit dem Unterhalt geregelt, wenn ein Kind bei der Mutter und ein Kind beim Vater wohnt und lebt?

Hallo Michael,

der Unterhalt richtet sich immer nach dem jeweiligen Einkommen. D.h. Dein Unterhalt wird errechnet, wie das von der Mutter. Es kann also durchaus sein, dass die Mutter einen anderen Unterhalt zahlen muss als Du. Entscheidend ist auch das Alter der Kinder. Der Unterhalt darf auch nicht gegenseitig aufgerechnet werden. Der Unterhalt ist ja für die Kinder. Meine Empfehlung: lasse Deinen Unterhalt ausrechnen, bei einem Anwalt oder beim Jugendamt.
Noch eine kurze Anmerkung. Meint Ihr das eine Trennung der Kinder wirklich sinnvoll ist? Die Kinder verlieren ja schon einen Elternteil und dann noch ein Geschwister?
Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben und wünsche Dir alles Gute
Grüße aus Berlin

wie wird das mit dem Unterhalt geregelt, wenn ein Kind bei der
Mutter und ein Kind beim Vater wohnt und lebt?

wie wird das mit dem Unterhalt geregelt, wenn ein Kind bei der
Mutter und ein Kind beim Vater wohnt und lebt?

Hallo Michael,

ich würde mal sagen,wenn der Vater sich mit der Mutter einigen kann,gibt es keine Unterhaltszahlungen.Da kommt Jeder für das bei ihm lebende Kind auf.

Wenn es aber nach dem Gesetz geht,muß z.B.der Vater für das bei der Mutter lebende Kind Unterhalt zahlen-Und umgekehrt.

Ich wünsche Ihnen eine reibungslose Einigung.
Alles Gute

Seegurke

Hallo Sobär,

danke für deine hilfreiche Antwort.Ich möchte mich aber auch kurz zu deiner Anmerkung äußern.Die Trennung der Kinder, ist Wunsch der Tochter geschehen, die mit Ihrem Vater mit gezogen ist. Sie ist 15 Jahre und wollte lieber bei Ihrem Vater leben.Das war keine Entscheidung der Eltern,sondern eine Entscheidung des Kindes.Und ich denke man sollte den Wunsch der Tochter respektieren, wenn sie lieber bei Ihrem Vater, als bei Ihrer Mutter leben möchte.Ich wollte das nur kurz ins richtige Licht rücken :wink: um dich zu beruhigen, das es keine Entscheidung der Eltern,sondern der Tochter selber war. Diesen ist Zustand herzustellen.

Liebe Grüße aus Braunschweig

Hallo Seegurke,

ich möchte dir für deine Antwort danken. Natürlich sind wird bedacht, den möglichst besten Weg im Sinne der Kinder zu finden!

freundliche Grüße aus Braunschweig

Hallo Michael,

gern gschehen.
Das wär das Beste für die Kinder und toll,wenn es gelingt.Eine Trennung ist für Kinder sehr schmerzhaft.
Wir haben es schon eine Weile hinter uns und gut gemeistert.
Das wünsche ich Euch auch.

Sonnige Grüße,auch aus Braunschweig von der Seegurke

Hallo Michael,

die letzten Sätze habe ich aufgeschrieben, weil ich das gleiche Problem hatte. Das ich meiner Tochter z.B.Radfahren in Berlin, als sie 14 Jahre alt war, nicht erlaubt. Ihr Vater hätte das erlaubt. Meine Tochter hat uns wunderbar gegeneinander ausgespielt. Ende vom Lied: Ich kam vom Büro nach Hause und meine Tochter war weg. Auf dem Küchentisch lag ein Schreiben ihres Vaters, dass sie bei ihm leben möchte. Da sie 14 war konnte ich nicht mal was tun. Ich habe dann meine Tochter ein paar Jahre später durch Zufall im Zug getroffen und sie hat nur geweint, weil ihr Vater sie an einer noch „kürzeren“ Leine gehalten hat. Heute ist meine Tochter 22 Jahre alt und ich schaue mir manchmal Fotos bei Facebook von ihr an, um mal wieder zu weinen, denn meine Tochter wollte ihrem Vater nicht in den Rücken fallen. Sie lebt jeztz in Stuttgart und ich vergehe manchmal vor Sehnsucht. Wenn sie mit meiner großen Tochter (25 Jahre) telefoniert, fragt meine kleine Tochter immer nach mir, aber ihr Stolz verbietet es ihr wohl, mich selbst anzurufen. Und Du kannst mit glauben, dass tut verdammt weh.
Ich wünsche Euch von ganzem Herzen, dass Ihr es besser macht und ich wünsche Dir, von ganzem Herzen, alles, alles Gute

Sonnige Grüße aus Berlin

das kommt auf das Alter an! prinzipiell hebt sich das auf ABER sind die Kinder in unterschiedlichen Alterstufen, dann ist der Differenzbetrag von dem einen Elternteil mit dem jüngeren Kind evtl zu zahlen was sich jedoch auch nach dem Einkommen richtet!

Hallo,
diese Frage kann eigentlich nicht pauschal beantwortet werden.
Hat z.B. der eine Elternteil sehr wenig Einkommen (unter dem Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle) und der andere Elternteil sehr hohes Einkommen, dann besteht möglicherweise Unterhaltspflicht für beide Kinder durch den besser verdienenden Elternteil. Es kommt aber immer auf den konkreten Einzelfall an. Insbesondere ist von Bedeutung, wie alt das Kind ist und ob eine Mehrarbeit zumutbar ist, um die Unterhaltspflicht zu erfüllen.
l.G.

Hallo,

das Kind beim Vater bekommt den Unterhalt nach der Höhe des Einkommens der Mutter.

Das Kind bei der Mutter, bekommt den Unterhalt nach der Höhe des Einkommens des Vaters.

Es wird nicht gegeneinander aufgerechnet, da der Unterhalt der Anspruch eines jeden Kindes ist.

Gruß

Hallo Michael,
Das kann ich Dir leider nicht beantworten,aber ich denke,dass es auf das Einkommen beider ankommt.Wenn einer erheblich mehr verdient und der andere vielleicht gar nichts?Es müssen ja beide Kinder gut versorgt sein und jedem wiederum was bleiben unterm Strich.

Liebe Grüße
Sandra