Ein kleiner 'Erziehungsberater'

Hallo Leute,

gerade Jugendliche wissen ja über ihre Rechte (Taschengeld, Freizeit, wie lange darf man ausgehen ect.) oft sehr gut Bescheid und fordern diese auch gerne und offensiv ein. Von Pflichten wollen sie dagegen eher selten was gehört haben und auch oft nichts davon wissen.

Hier deshalb eine klitzekleine Argumentationshilfe aus dem BGB http://dejure.org/gesetze/bgb/1619.html

§ 1619
Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Für den Fall, dass sie mal wieder etwas über Gebühr auf ihre „Rechte“ pochen. Vielleicht bleibt dann ja dem einen oder anderen der Mund offen stehen…

Gruß
Michael

Hallo, Michael!

Ich bin der Meinung, es war völlig überflüssig, auf diesen Paragraphen hinzuweisen. Sicher, man schmunzelt zunächst, aber ich finde es genauer gesagt bedauerlich, dass sogar dieser Aspekt des menschlichen Zusammenlebens gesetzlich geregelt ist. Wer so weit ist, sich dessen – auch nur als Argumentationsstütze – seinem Kind gegenüber bedienen zu müssen, sollte unbedingt über sein Verhalten in der Erziehung nachdenken.

Ich meine nämlich nicht junge Leute in dem Alter, in dem ich jetzt bin oder vor ein oder zwei Jahren war, die hin und wieder keine Lust haben, die Spülmaschine einzuräumen oder den Müll wegzutragen. Was soll in diesem Fall der Paragraph? Kanonen auf Spatzen. Ich meine auch nicht junge Leute, deren Eltern unfähig waren, ihnen klar zu machen, dass Restriktionen in Sachen Geld und Zeit keinem bösen Willen entspringen (bzw. bei denen das doch der Fall war), und die von ihren Eltern nichts mehr wissen wollen. Was soll in diesem Fall der Paragraph? Nicht zielführend. Egal ob mein Kind mal einen Nachmittag auf der faulen Haut liegt oder ob der Kontakt seit Jahren stark gestört ist, mache ich mich doch in der Anwendung lächerlich. Übertroffen wird der von Dir genannte Paragraph nur durch § 1618a:

Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.

Puh, da läuft es mir kalt den Rücken herunter. Damit ist nichts und alles zu begründen. Ich finde, man macht als Elternteil bereits einen Fehler, sich mit seinem Kind argumentativ überhaupt auf eine juristische Ebene zu begeben. Als Orientierungshilfe zu diesem Thema finde ich Seiten wie folgende erheblich sinnvoller:

http://www.arge.schule-hamburg.de/Archiv/STITascheng…

Viele Grüße
Christopher

Hallo Christopher,

PMFJI,

ich traue mir durchaus zu, einen Hinweis auf 1619 BGB so anzuwenden, daß alle lachen. Die Kinder lernen nunmal in der Schule und woanders ihre Rechte. Wenn man da argumentativ mithalten kann schadet das IMO nur, wenn einem der zugehörige Humor fehlt.

Gruß, AndyM

Hi Andy,

ich traue mir durchaus zu, einen Hinweis auf 1619 BGB so
anzuwenden, daß alle lachen. Die Kinder lernen nunmal in der
Schule und woanders ihre Rechte.

ich habe Peters Posting durchaus ernsthaft verstanden – mal abgesehen davon, dass § 1619 meines Wissens kein Paragraph entgegen steht, der Kindern explizit das Recht auf Faulheit im Haushalt verleiht *grins* Wenn ich mal Kinder haben sollte und von deren Seite im Streit hörte „Mensch, ich räum nicht schon wieder den Tisch ab“, könnte auch ich mir vorstellen, dass ich schmunzelnd antwortete „Hier hast Du das BGB, schau mal in § 1619“. Aber ich schrieb bereits, dass es um solche Fälle nicht geht. Dass ein Gesetz – und wahrscheinlich zahlreiche weitere – entweder sinnlos oder nur als Joke zu gebrauchen ist, finde ich für den Einzelnen tatsächlich egal, für das Ansehen des BGB allerdings eher wenig förderlich. Naja, nicht unsere Sorge …

Gruß
Christopher

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*Sternchen* OwT
.

Ich wusste gar nicht…
Hallo Christopher,

…dass hier so eine humorfreie Zone ist. Meine Kinder (10 + 13) haben jedenfalls herzlich (=von Herzen kommend, pos. besetzt) gelacht.

Gruß
Michael

Hi Christopher,

Ich bin der Meinung, es war völlig überflüssig, auf diesen
Paragraphen hinzuweisen. Sicher, man schmunzelt zunächst, aber
ich finde es genauer gesagt bedauerlich, dass sogar dieser
Aspekt des menschlichen Zusammenlebens gesetzlich geregelt
ist. Wer so weit ist, sich dessen – auch nur als
Argumentationsstütze – seinem Kind gegenüber bedienen zu
müssen, sollte unbedingt über sein Verhalten in der Erziehung
nachdenken.

Komm mal wieder runter :wink:
Du interpretierst hier zu viel hinein. Kein halbwegs klar denkender Elter braucht das BGB als ernsthafte Argumentation. Aber gerade pupertierende Schlauberger kommen gern mit vermeintlichen Rechten die ihnen vorenthalten werden. Nun taugen Gesetzesvorschriften in den wenigsten Fällen als Argumente für die Anliegen von Jugendlichen und ein wenig eigene Kenntnis zu entsprechenden Vorschriften (die nur in den Augen einer funktionierenden Familie wirklich lächerlich sind) kann den Wind schnell aus den Segeln nehmen. Dann hat man auch wieder die Möglichkeit mit ernsthaften Argumenten (auf beiden Seiten) zu diskutieren.

nämlich nicht junge Leute in dem Alter, in dem ich
jetzt bin oder vor ein oder zwei Jahren war, die hin und
wieder keine Lust haben, die Spülmaschine einzuräumen oder den
Müll wegzutragen. Was soll in diesem Fall der Paragraph?
Kanonen auf Spatzen. Ich meine auch nicht junge Leute, deren
Eltern unfähig waren, ihnen klar zu machen, dass Restriktionen
in Sachen Geld und Zeit keinem bösen Willen entspringen (bzw.
bei denen das doch der Fall war), und die von ihren Eltern
nichts mehr wissen wollen. Was soll in diesem Fall der
Paragraph? Nicht zielführend. Egal ob mein Kind mal einen
Nachmittag auf der faulen Haut liegt oder ob der Kontakt seit
Jahren stark gestört ist, mache ich mich doch in der Anwendung
lächerlich.

Stimmt, und 1 und 1 ist 2…
Nur sind manche Jugendliche eben u.U. noch nicht so weit für diese Binsanweisheit…und so kann man sie dahin bringen.

Gruß Stefan

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