Ein Mann GmbH, Insolvenz und ALG

Hallo an Sie, es geht um folgenden Fall

Herr X hat 5 Jahren bei seiner Ehefrau als Geschäftsführer in ihrer Firma gearbeitet und alle Sozialversicherungsabgaben(AL,KV,RV,usw.) gezahlt.Nun hat er vor einem Monat alle Gesellschaftsanteilen von seiner Frau bekommen, da die Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mit der Frima zu tun haben möchte. Mit anderen Worten ist der mann der alleinige Gesellschaftler und Gesschäftsführer(Ein mann GmbH).Nun geht es der Firma leider aufgrund mangelnder Aufträge sehr schlecht, so dass Herr X ein Insolvenzantrag stellen muss.Jetzt die Frage:

1)kann Herr X sich als Geschäftsführer kündigen und nur als jurstische Person in der Firma bleiben?Er wollte ja mindestens ALG1 bekommen.

2)Da insolvenzgeld erst ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt wird und das kann aufgrund der momentanen Lage sehr lange dauern.Wie kann er sich und seiner Famile in der Zeit ernähren?Wie gesagt der Frima geht es sehr schlecht.(z.B. Strom anbieter drohen Strom abzuschalten)

3)Hat er in der Zeit ein Recht auf ALG2, damit er wenigstens nicht obdachlos wird?

Vielen Dank für Ihre Antworten

Hallo,

1)kann Herr X sich als Geschäftsführer kündigen und nur als
jurstische Person in der Firma bleiben?Er wollte ja mindestens
ALG1 bekommen.

er will sich also selbst kündigen? Wie soll das gehen? Wer führt dann die Geschäfte? Wie kann ein Mensch aus Fleisch und Blut „jurstische Person in der Firma bleiben“? Im Insolvenzfall wird der Insolvenzverwalter den GF früher oder später abberufen.

2)Da insolvenzgeld erst ab der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gezahlt wird und das kann aufgrund der
momentanen Lage sehr lange dauern.Wie kann er sich und seiner
Famile in der Zeit ernähren?Wie gesagt der Frima geht es sehr
schlecht.(z.B. Strom anbieter drohen Strom abzuschalten)

Auf Insolvenzgeld kann er lange warten. Das wird es in diesem Fall nicht geben. Siehe auch http://www.andreas-buschmann.net/2007/07/insolvenzge….

3)Hat er in der Zeit ein Recht auf ALG2, damit er wenigstens
nicht obdachlos wird?

Ich denke schon. Insofern sofort an die ARGE wenden.

Gruß

S.J.

Morgen!

er will sich also selbst kündigen? Wie soll das gehen?

Genauso wie er auch mit sich selbst Geschäfte machen kann, warum
sollte das nicht gehen?

Wer führt dann die Geschäfte?

Die Gesellschafter

3)Hat er in der Zeit ein Recht auf ALG2, damit er wenigstens
nicht obdachlos wird?

Ich denke schon. Insofern sofort an die ARGE wenden.

Warum sollte er denn kein ALG1 bekommen? Er hat es doch die ganze
Zeit bezahlt?

Gruß
Stefan

Hallo,

Wer führt dann die Geschäfte?

Die Gesellschafter

Nein. Das geht nicht. Die GmbH muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben (§ 6 Abs. 1 GmbHG)

Gruß

S.J.

Mahlzeit!

Nein. Das geht nicht. Die GmbH muss einen oder mehrere
Geschäftsführer haben (§ 6 Abs. 1 GmbHG)

Was passiert denn wenn nicht?
§6 ist übrigens in dem Abschnitt „Errichten einer GmbH“ ich denke
nicht das dies hier zutrifft.

Ich habe in meinem Geschäftsführervertrag nichts davon stehen das
ich bleiben müßte wenn die GmbH Insolvenz anmeldet. Ich kündige
fristgerecht und bin weg und dann …?

Die GmbH ist doch sowieso insolvent, wird sie dann nochmal aufgelöst?

Ich kenne allerdings nicht die speziellen Regelungen einer
„Ein Mann GmbH“.

Gruß
Stefan

Hallo,

Ich habe in meinem Geschäftsführervertrag nichts davon stehen
das
ich bleiben müßte wenn die GmbH Insolvenz anmeldet. Ich
kündige
fristgerecht und bin weg und dann …?

muss der Gesellschafter einen neuen GF bestellen. Als GF, der nicht gleichzeitig Gesellschafter ist, ist das auch kein Problem, einfach „in den Sack zu hauen“.

Die GmbH ist doch sowieso insolvent, wird sie dann nochmal
aufgelöst?

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ja nicht alles aus und vorbei: http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenz

Ich kenne allerdings nicht die speziellen Regelungen einer
„Ein Mann GmbH“.

Es muss auf jeden Fall ein Geschäftsführer bestellt sein. Wenn nicht, gilt die GmbH als führungslos (§ 35). Dann wird die Gesellschaft, aber nur sehr eingeschränkt, nämlich für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch die Gesellschafter vertreten.

Bei Interesse sollte man die Diskussion aber in einem passenderen Brett weiter führen.

Gruß

S.J.