hat der Führer einer Ein-Mann-GmbH (Gesellschafter und Geschäftsführer in einer Person) Recht auf Alg II (Hartz IV), wenn seine Firma Insolvenz anmeldet?
Wie es aussieht, gibt es für ihn weder Insolvenz- noch Arbeitslosengeld, obwohl er jahrelang zu Unrecht Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt hat.(Vor dem 01.01.2005 wurde nicht automatisch überprüft, ob Sozialversicherungspflicht besteht.)
Sollte er dann der ALG-II-Antrag direkt nach der Insolvenz stellen?
Bekommt er überhaupt Hilfe zum Lebensunterhalt für sich und seine Familie?
In diesem unserem Lande …
… hat jeder Mensch das Anrecht auf eine Grundsicherung. Insofern er arbeitsfähig ist, ist das ALG2 + evtl. Wohngeld + evtl. Sonstiges.
> Sollte er dann der Antrag auf ALG2 direkt nach der Insolvenz
stellen?Bekommt er überhaupt hilfe zum Lebensunterhalt für
sich und seine Familie?
Ja, wahrscheinlich als sog. Bedarfsgemeinschaft. Anträge sollten analog zur Arbeitslosigkeit sofort gestellt werden, wenn die Notlage absehebar ist (Eingang der Kündigung, …).
> zu unrecht sozialversicherungsbeiträge und
Krankenvericherungsbeiträge gezahlt hat(vor 01.01.2005 wurde
sozialversicherungspflicht nicht automatisch überprüft).
Da wäre eine Rechtsberatung, z.B. für’s Erste durch ein fachkundiges Arbeitslosenzentrum oder einen Fachanwalt für Sozialrecht/Verwaltungsrecht anzuraten.
Hier ist etwas nicht richtig. Eine 1 Mann GmbH gibt es nicht. Wie der Name schon sagt, ist eine GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht. Eine Gesellschaft besteht aber aus mehr als nur einer Person. Deshalb muss es sich um eine andere Rechtsform handeln.
Wenn dem so ist, dann soll es meinetwegen so sein. Für mich zwar unverständlich, denn bei einer Gesellschaft haften die Gesellschafter und das sind mehrere.