Ein Mieter zieht aus-soll er nicht auch renovieren

Hallo alle zusammen.

Folgender Fall ist zu entscheiden:

A und B haben vor 9 Jahren eine Wohnung gemietet, beide stehen im Mietvertrag als Mieter. Beide bekamen im gesamten Zeitraum Hilfe vom Staat (Sozialhilfe, ALG II, Grundsicherungsrente)
A zieht aus. B bleibt in der Wohnung allein und wird bald darauf vom JobCenter angeschrieben, die Wohnung zu verlassen (die Miete ist zu hoch).

Soll B alleine die Renovierungskosten tragen? A weigert sich, etwas zu zahlen. Kann eventuell das Sozialhilfeträger des A etwas für A übernehmen aus den Renovierungskosten?

Es wäre auch schön zu wissen, ob B von A irgendwie Kosten für die Unterkunft bekommen könnte für den Zeitraum, wo A immer noch in der Wohnung des B lebt (die neue Wohnung zum 01.08.2009 genommen, schläft,isst, schaut fern aber in der alten Wohnung und hat noch den Schlüssen)

Bin dankbar für jede Antwort/Hinweis auf relevante Vorschriften/etc…
Mit besten Grüßen
rjaska

Hallo rjaska,

wenn beide im Mietvertrag stehen, sind sie auch beide gegenüber dem Vermieter gleichermaßen in der Pflicht. Alles andere müssen die Mieter untereinander klären.

Gruß!

Horst

Hallo Horst

Warst Du in Eile?? Ich kenne Deine Beiträge als etwas stichhaltiger…

Hier die Frage:

Soll B alleine die Renovierungskosten tragen? A weigert
sich, etwas zu zahlen.

Ist das Deine Antwort?

wenn beide im Mietvertrag stehen, sind sie auch beide
gegenüber dem Vermieter gleichermaßen in der Pflicht.

Das war wohl dem Verfasser schon bekannt, jedenfalls wurde nicht danach gefragt.

Alles andere müssen die Mieter untereinander klären.

Gemessen an der Frage ist das nicht hilfreich.

Ich würde übrigens eine Pflicht, sich an der Renovierung der Wohnung zu beteiligen, bejahen, schon aus Verursacherprinzip.

LG

Der Kater

Wenn die Verhältnisse so unklar geschildert werden, wie hier, meine ich das auch so, Mikesch.

Gruß!

Horst

hallo

unklar???

gruß sabine
et kütt wie et kütt

Hallo Sabine,

Schön, dass für dich da alles klar ist. Dann hast du wohl auch eine klare Antwort parat.

Nur mal zum Stand der Dinge: Mikesch und ich sind uns einig, dass dies eine Frage des Innenverhältnisses ist. Du kannst ja jetzt den Rest wahrscheinlich aufgrund der Schilderung aus dem Ärmel schütteln. Du weißt wahrscheinlich, ob der Mietvertrag geändert wurde oder nicht. Und ob der verbleibende Mieter eigentlich auf Ansprüche gegenüber dem ausziehenden Mieter verzichtet hat. War mit leider nicht alles so klar.

Gut, dass es dich gibt!

Gruß!

Horst