… Mieter. Beide stehen im Mietvertrag, ist es rechtens, dass der Vermieter nur einem die Abrechnung zukommen lässt u dieGutschrift überweist?
Mieter war ein Paar, die auf Grund von Trennung die Wohnung Frist gerecht gekündigt haben.
Hallo Jenny,
der Vermieter schickt in der Regel die Abrechnung an den Mieter, der auch in der Vergangenheit die Abrechnung erhalten hat oder an den Mieter, der die Miete überweist. Oder es ist etwas anderes im Mietvertrag festgelegt. Weitere Pflichten hat der Vermieter nicht!
In der Regel sind die gegenseitigen Haftungen durch die Partner selbst zu regeln, z.B. gemeinsames Konto, gemeinsame Möbel, etc.
Wenn mehr Informationen benötigt werden, dann einen Fachanwalt hinzuziehen.
Beste Grüße
Kocki
Hallo Jenny_2013,
wenn beide Partner im Mietvertrag eingetragen sind,dann müssen auch beide Partner die Abrechnung erhalten.
Die Abrechnung soll also wie bisher an beide Partner gerichtet sein und zwar in doppelter Ausfertigung und muss dann jedem an seine eigene neue Anschrift zugestellt werden.
Wie man sich dann einigt ist deren Angelegenheit, aber es muss der Gesamtbetrag an den Vermieter gezahlt werden.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel