Ein Mietvertr.->2Parteien->Eine zieht aus.Wa

Wenn Mann und Frau (kein Ehepaar) eine gemeinsame Wohnung haben und beide im Mietvertrag stehen aber der Mann nun mit fast all seinen persönlichen Sachen und Möbeln ausgezogen ist:
Hat er weiterhin das Recht jederzeit die Wohnung zu betreten und in die Privatsphäre der Verbliebenen einzudringen? Darf er z.B. unangemeldet, z.B. während die Frau arbeitet, seine restlichen verbliebenen Dinge rausholen? Darf die Verbliebene den Schließzylinder austauschen, damit das nicht wieder vorkommt? Die Wohnung wurde von beiden zum 1.4. gekündigt!
Gruss Helmut W.

Hallo,

wie das rechtlich ist, weiß ich nicht, aber ich würde als egal welche Partei UMGEHEND den Mietvertrag beim Vermieter ändern lassen.
Als Verbleibender würde ich jedenfalls nicht akzeptieren, dass der andere nach seiner Kündigung noch wochenlang hier rumspaziert. Da ist es doch, wo er schon gekündigt hat, nur recht und billig, wenn er schleunigst seine sieben Sachen zu sich nimmt. Denn wenn er „regulär“ aus einer eigenen Wohnung auszieht, hat er ja auch nicht ewig Zeit dazu.

Chris

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Hallo,

wie das rechtlich ist, weiß ich nicht, aber ich würde als egal
welche Partei UMGEHEND den Mietvertrag beim Vermieter ändern
lassen.

Da hast du natürlich absolut recht…

Als Verbleibender würde ich jedenfalls nicht akzeptieren, dass
der andere nach seiner Kündigung noch wochenlang hier
rumspaziert.

Nun, es scheint ja nicht so, als hätte der Ausgezogene VORHER gekündigt. Er ist „nur“ ausgezogen, ist also noch offiziell bis 1.4. (Mit-)Mieter der Wohnung und haftet auch immernoch (zusammen mit dem anderen Mieter natürlich) für sämtliche Kosten. Warum sollte er also nicht auch noch reinstiefeln wie ihm beliebt?

Da ist es doch, wo er schon gekündigt hat, nur
recht und billig, wenn er schleunigst seine sieben Sachen zu
sich nimmt. Denn wenn er „regulär“ aus einer eigenen Wohnung
auszieht, hat er ja auch nicht ewig Zeit dazu.

Wie gesagt, es steht nirgends, daß der Mann bisher seinen Teil des Mietvertrags gekündigt hat. Nur daß die Wohnung von beiden zum 1.4. gekündigt wurde. Also hat er - nach MEINEM Rechtverständnis - auch bis dahin Zeit auszuziehen. Er hat hier genauso lang oder kurz Zeit auszuziehen wie aus jeder anderen Wohnung - bis zum endgültigen Übergabetermin halt.

Also ich gehe persönlich nicht davon aus, daß verhindert werden kann, daß der Mann weiterhin die Wohnung betritt. Ich schätze mal, das könnte Ärger geben. Weil er ja dennoch offiziell Mieter dieser Wohnung ist. Er hat einen gültigen Mietvertrag (der zwar zum 1.4. ausläuft, aber das ist nebensächlich). Einfach mal Schlösser austauschen geht da nicht. Und ob der Vermieter sich ohne das okay vom ausgezogenen Mieter einfach so auf eine Vertragsänderung einläßt wage ich zu bezweifeln. Ich befürchte, man wird um eine „gütliche Einigung“ nicht drum rum kommen.

IANAL!!

Viele Grüße
Anja

Solange beide noch im Mietvertrag stehen, hat auch jeder das Recht, die Wohnung zu betreten. Das Austauschen des Schließzylinders ist unrechtmäßig. Aber man ist doch Mensch. Klärt es, indem ihr zwei einen Termin ausmacht, wo er seine gesamten Sachen rausholt und anschließend gegen Quittung seinen Schlüssel bei der Frau läßt. Oder der Mann läßt sich aus dem Mietvertrag streichen und gibt den Schlüssel beim Vermieter ab.

Frage zum anderen Aspekt
Liebe Juristen,

was passiert eigentlich, wenn die Frau den Mann nicht aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlässt? Muss er „ewig“ Mieter bleiben, z.B. auch für ihre Miete mithaften?

Viele Grüße,
Andreas

…könnte ‚pech‘ bedeuten für die frau…
…denn meiner einschätzung nach kann dann der mann den mietvertrag kündigen, was so glaube ich, zumindest dazu führt, dass er aus dem mietverhältnis raus ist, wenn nicht sogar das mietverhältnis an sich damit, mit entsprechender frist, gekündigt wird, und letztendlich die dame dann ausziehen darf!
dumm gelaufen!
GRUSS
helmut

Liebe Juristen,

Hallo,
Realist - hatte diesen Fall :frowning:

was passiert eigentlich, wenn die Frau den Mann nicht aus dem
gemeinsamen Mietvertrag entlässt? Muss er „ewig“ Mieter
bleiben, z.B. auch für ihre Miete mithaften?

Mann+Frau(nicht miteinander verheiratet)-Vermieter haben zu dritt (Einzelpersonen) einen Vertrag geschlossen - der läßt sich nur zu dritt trennen, d.h. der Mietvertrag muß gekündigt werden, bzw. alle 3 müssen gemeinsam zustimmen, daß Person A aus dem Vertrag austritt. Dann kann Person B einen neuen Mietvertrag abschließen, oder der Vertrag bleibt für B bestehen.
D.H. Wenn einer nicht will, und dafür gibts 1000 gute Gründe, bleibt der Vertrag ewig! Und KEINER kann einzeln raus:
Für den Vermieter hats den Vorteil: er hat nämlich immer 2 an die er sich halten kann, wenn einer z.b. arbeitslos wird und nicht mehr zahlen kann! Auch wenn einer ausgezogen ist, rechtlich müssen beide für die Miete aufkommen, d.h. den Vertrag erfüllen.
Natürlich kann es auch für einen der Mieter von Interesse sein, den Vertrag nicht aufzuheben, z.b. wenn er alleine die Wohnung nicht halten kann, aber trotzdem bleiben will. Dann ist der andere Mieter zunächst vertraglich gezwungen die Miete zu zahlen. Hier müssten sich die Mieter untereinander zivilrechtlich streiten.

Gruß,

Michael

Gruß,
Michael