Ein mietvertrag wurde zum 1.11

… unterschrieben und man konnte zu dem Zeitpunkt nicht einziehen, ist er noch Gültig
Kann man die Person dann noch belangen, oder zur Einhaltung des vertrages zwingen?

… unterschrieben und man konnte zu dem Zeitpunkt nicht
einziehen, ist er noch Gültig

Wenn beide unterschireben haben , natürlich.

Kann man die Person dann noch belangen, oder zur Einhaltung
des vertrages zwingen?

Vorausgesetzt der Vertrag ist rechtskräftig, besteht er.
Das heisst die Räume sind gemietet, die Miete fällt an.
ABER Niemand ist gezwungen einzuziehen. Die Wohung kann auch Monate lang leer stehen, zahlen muss der Mieter trozdem solange der Vertrag ungekündigt läuft.

Hallo,

weshalb konnte man denn noch nicht einziehen? Hat der VM die Wohnung nicht übergeben? Hat der M nicht genug Möbelpacker gefunden?

Gruß, Niels