Ein Mietvertrag, zweimal Umlagen bezahlen

Hallo Wissende,

wenn man als Mieter in einem Haus wohnt, die Wohnung im Stockwerk x hat und im Erdgeschoß einen Kiosk betreibt und für beides zusammen nur einen Mietvertrag hat, muß man dann doppelt die Umlagen bezahlen?

Oder kann man verlangen bestimmte Positionen der Umlagen nur einmal bezahlen zu müssen.

Danke ^ Gruß
Reinhard

Moin, Reunhard,

Umlagen heißen die Betriebskosten, die umlagefähig sind und auf die Mieter umgelegt werden. Als Umlageschlüssel wird der Anteil an Wohnfläche, an Personenzahl oder eine Mischung daraus verwendet. Somit zahlt der Mieter nichts doppelt, sondern als Mieter der Wohnung einen Anteil und als Mieter eines Kiosks einen zweiten, anderen Anteil.

Oder kann man verlangen bestimmte Positionen der Umlagen nur
einmal bezahlen zu müssen.

jau, die Mietvertragsabschlussgebühr1

Gruß Ralf

1Gar nicht wahr, die gibt es nicht :smile:))

Moin, Reunhard,

Guten Abend R u lf, *grien*

Umlagen heißen die Betriebskosten, die umlagefähig sind und
auf die Mieter umgelegt werden.

jepp, und für mich als Laien bezeichnen Umlagen, umgelegte Betriebskosten, Nebenkosten, zweite Miete, u.v.m das Gleiche.
Mietrechtsexperten mögen das anders sehen, garantiert zu Recht, aber darum geht es ja gar nicht.

Als Umlageschlüssel wird der
Anteil an Wohnfläche, an Personenzahl oder eine Mischung
daraus verwendet.

Genau um sowas geht es mir. Wenn mal angenommen im Haus ein Aufzug ist, so macht es doch m.E. sehr Sinn die Betriebskosten Persnenzahlmäßig auf die Mietparteien aufzuteilen.

Die Wohnfläche ist doch dafür nicht heranzuziehen *find* Und ob jetzt jemand eine Wohnung mit 150 qm in dem Haus hat oder 3 Wohnung mit jeweils 50 qm ist doch m.E. wurscht, er fährt ja deshalb nicht öfter.
(Ums nicht unnötig zu komplizieren nehmen wir mal an die Wohnungen liegen in einer Etage)

Obwohl Ralf, mir fällt grad ein Beispiel ein, da bin ich dann doch sehr gespannt wie du dich da rauswinden willst*gg*. Angenommen in dem Ausgangsbeispiel wohnt noch ein Angestellter des Kioskbetreibers auch in einer Wohnung. Der zahlt ja nur einmalig die Umlagen.
Warum soll dann der Kioskmieter doppelte Umlagen, genauer, die personenzahlgebunden, zahlen im Vergleich mit seinem Angestellten?

Beide gehen/fahren morgens runter, arbeiten dann ihre wahnsinnig langen Zeiten in so einem Kiosk ab, gehen beide vielleicht mal Mittags hoch um was zu essen oder sonstwas zu tun. Abends fahren sie beide wieder hoch mit dem angenommenen Aufzug.

Auch als Mitbewohner in dem Haus, der ja davon profitieren würde wenn da einer einen doppelten Anteil zahlt fände ich das ungerecht und nicht korrekt.

Somit zahlt der Mieter nichts doppelt,
sondern als Mieter der Wohnung einen Anteil und als Mieter
eines Kiosks einen zweiten, anderen Anteil.

Das gilt garantiert für die Umlagen die sich auf die Wohnfläche beziehen. Bei den Umlagen die sich quasi pro Kopf ergeben sehe ich das nicht so.

Oder kann man verlangen bestimmte Positionen der Umlagen nur
einmal bezahlen zu müssen.

jau, die Mietvertragsabschlussgebühr1

Warum soll’s die nicht geben? Ich traue Maklern, Vermietern alles zu :smile:
Wenn Wohnungsknappheit besteht können die doch gnadenlos die absurdesten Dinge verlangen.

1Gar nicht wahr, die gibt es nicht

Sicher? Ups, ich gehe davon aus daß du da sicher bist, aber bist du dir sicher daß, jetzt mal nur auf D bezogen, in bestehenden Mietverträgen Dinge drinstehen die die Leute vom Mieterschutzverein umfallen ließe und daß es Mieter gibt, die aus welchen Gründen auch immer, absurde Dinge tun, zahlen?

Gruß
Reinhard, der sich grad denkt, warum er sich Türkei Kroatien antut *gähn*

Moin, Reinhard,

wenn Du beim Thema Aufzug die Gerechtigkeit suchst, dann hast Du die A…karte gezogen. Generationen von Vermietern haben sich darüber schon den Kopf zerbrochen und einsehen müssen, es geht nicht zusammen.

Mieter A: „Ich wohne im Erdgeschoss - warum soll ich den Aufzug bezahlen?“
Mieter B: „Ich bin Schbochtla, steige grundsätzlich die Treppe.“
Mieter C: „Mieter D fährt fünf Etagen, ich immer nur zwei!“
Mieter D: „Mieter E kricht jentach Besuch vonne ganze Verwandschaft!“
Mieter F: „Der Hund ausm 6. Stock furzt dermaßen, dass hinterher der Lift zwei Tage nicht mehr benutzt werden kann.“
Mieter G: „Der Dummbatz vom 5. Stock lässt immer die Aufzugtür offen!“

Graß Rulf

1 „Gefällt mir“