jemand hat einen gültigen Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezeit, Dienstbeginn am 1. März. Aber am 24. Februar erklärt man ihm plötzlich, man habe sich die Sache anders überlegt:
Muss er dann nicht wenigstens für den Monat März bezahlt werden?
wurde dem AN einfach das mündlich mitgeteilt oder hat man ihm schriftlich gekündigt? Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erfordert Schriftform, alles andere reicht nicht.
Falls gekündigt wurde, dann bitte erstmal schauen, was im Vertrag steht. Steht da „Kündigung vor antritt ausgeschlossen“ oder ähnlich?
Falls nicht, was steht dann zur Kündigungsfrist?
Außerdem: gibt es einen Betriebsrat?
Vielleicht hat der Arbeitgeber es ja irgendwie versemmelt und das Arbeitsverhältnis kommt zustande. Dann kann man sich immer noch per Probezeitkündigung trennen, aber der Arbeitnehmer bekommt wenigstens etwas Gehalt.
Wichtig: Kündigungsschutzklage muss schnell erfolgen, also empfielt sich ein kurzfristiger Anruf beim Anwalt.
wir dürfen hier ja nur fiktiv fragen, deshalb kann ich deine Fragen nicht beantworten bzw. muss mich erst erkundigen.
Ich war/bin aber der Meinung, dass die Kündigung in der Probezeit, wenn nicht anders vereinbart, ein Monat ist. Insofern meine Vermutung, dass es in einem solchen Fall zumindest für März Geld geben muss. Oder liege ich da falsch?
Problem selbst gelöst
Es war ganz einfach, ein Blick in die Wikipedia: Standardkündigung in der Probezeit sind 14 Tage, wenn nicht anders vereinbart. Da lohnt es nicht, sich rumzustreiten, falls der Termin verpasst oder die Kündigung gar nicht formgerecht war.