Ein Monatsgehalt fällig bei Kündigung vor Arbeitsantritt?

Hallo,

jemand hat einen gültigen Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezeit, Dienstbeginn am 1. März. Aber am 24. Februar erklärt man ihm plötzlich, man habe sich die Sache anders überlegt:

Muss er dann nicht wenigstens für den Monat März bezahlt werden?

Grüße
Carsten

Warum sollte es? Es wurde ja auch keine Arbeit geleistet.

Was steht denn in dem Vertrag zum Thema Kündigungsfristen?

Hallo,

wurde dem AN einfach das mündlich mitgeteilt oder hat man ihm schriftlich gekündigt? Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erfordert Schriftform, alles andere reicht nicht.

Falls gekündigt wurde, dann bitte erstmal schauen, was im Vertrag steht. Steht da „Kündigung vor antritt ausgeschlossen“ oder ähnlich?

Falls nicht, was steht dann zur Kündigungsfrist?

Außerdem: gibt es einen Betriebsrat?

Vielleicht hat der Arbeitgeber es ja irgendwie versemmelt und das Arbeitsverhältnis kommt zustande. Dann kann man sich immer noch per Probezeitkündigung trennen, aber der Arbeitnehmer bekommt wenigstens etwas Gehalt.

Wichtig: Kündigungsschutzklage muss schnell erfolgen, also empfielt sich ein kurzfristiger Anruf beim Anwalt.

&tschüss

Hallo,

wir dürfen hier ja nur fiktiv fragen, deshalb kann ich deine Fragen nicht beantworten bzw. muss mich erst erkundigen. :smile:

Ich war/bin aber der Meinung, dass die Kündigung in der Probezeit, wenn nicht anders vereinbart, ein Monat ist. Insofern meine Vermutung, dass es in einem solchen Fall zumindest für März Geld geben muss. Oder liege ich da falsch?

Grüße
Carsten

Hallo,

wieso sollte der AG für eine leistung zahlen, die der AN nicht erbracht hat?

Das wäre ja noch schöner, suche mir Stellen aus, fange zum 1. theoretisch an, sage dann kurz zuvor ätsch doch nicht und kassiere ein Gehalt ?

Unsinn, nicht der AN hat gekündgt, sondern der AG.

sag mal…
…lest ihr die Fragen eigentlich bevor irgendwas Unsinniges gepostet wird ?

Gerade bei Fragen die aus 3 Zeilen bestehen kann man wenigstens den Anspruch stellen dass sie gründlich gelesen werden…zefix

3 Like

Danke an Euch, habs falsch gelesen. muss mal zum Optiker :smile:

Problem selbst gelöst
Es war ganz einfach, ein Blick in die Wikipedia: Standardkündigung in der Probezeit sind 14 Tage, wenn nicht anders vereinbart. Da lohnt es nicht, sich rumzustreiten, falls der Termin verpasst oder die Kündigung gar nicht formgerecht war.

Grüße
Carsten