Hallo,
wurde dem AN einfach das mündlich mitgeteilt oder hat man ihm schriftlich gekündigt? Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erfordert Schriftform, alles andere reicht nicht.
Falls gekündigt wurde, dann bitte erstmal schauen, was im Vertrag steht. Steht da „Kündigung vor antritt ausgeschlossen“ oder ähnlich?
Falls nicht, was steht dann zur Kündigungsfrist?
Außerdem: gibt es einen Betriebsrat?
Vielleicht hat der Arbeitgeber es ja irgendwie versemmelt und das Arbeitsverhältnis kommt zustande. Dann kann man sich immer noch per Probezeitkündigung trennen, aber der Arbeitnehmer bekommt wenigstens etwas Gehalt.
Wichtig: Kündigungsschutzklage muss schnell erfolgen, also empfielt sich ein kurzfristiger Anruf beim Anwalt.
&tschüss