Hallo, meine Frage: Jemand ist seit 8 Jahren in einem Arbeitsverhältnis auf 400,00 € Basis (Minijob ohne Steuerkarte). Hat dieser Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Kündigung durch den Arbeitgeber. Wieviel Stunden pro Tag darf dieser Arbeitnehmer arbeiten? Zur Zeit arbeitet dieser (muß) ca 15 Stunden innerhalb einer Nachtschicht ohne Pause. Für Antworten bedanke ich mich bereits jetzt. Manfred
Hallo Manfred,
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat ein Arbeitnehmer, wenn er in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Bei einem Minijob bis 400 € monatlich erwirbt man keinen Anspruch, bekommt also auch kein Arbeitslosengeld I.
In einem solchen Minijob darf man höchstens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
Viele Grüße
Maria Ziegler
Danke Maria für die schnelle Antwort. Das meiste war uns bekannt, neu war, dass man k e i n e n Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbt. 15 Std pro Woche ist klar, aber wieviel pro Tag? Meine Cousine - und um die geht es - sagt uns, dass sie zeitweise 13 - 15 Std. pro Nacht (!) ohne Pause arbeiten muß. Weigert sie sich, heißt es: „Dann brauchst Du überhaupt nicht wieder zu kommen.“ Normal ist das doch nicht, aber wie soll sie sich wehren? Gruß, Manfred
Hallo Manfred,
Arbeitslosengeld - nein - wird ja auch keine Arbeitslosenversicherung gezahlt.
Lt. Arbeitszeitgesetz dürfen max. 10 Stunden/Tag gearbeitet werden dazu mind. 45 Minuten Pause.
15 Stunden wären evtl. möglich wenn Bereitschaftszeit o.ä. dabei wäre.
Grüße Bröselchen
Danke Bröselchen für die schnelle Antwort. Rechtlich ist jetzt alles klar, das Problem ist: wenn die Cousine meiner Frau - um die geht es hier - sich gegen 13-15 Std. Nachtarbeit ohne Pause wehrt, heißt es: „Du brauchst nicht wieder zu kommen“. Da sie auf das Geld angewiesen ist kuscht sie logischerweise. Aber danke für die Antwort. Gruß, Manfred
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses regelt der Tarifvertrag bzw. der Arbeitsvertrag.
Hi Holger, danke für die Antwort, aber in der Fa. (Druckerei in einem Zeitungsverlag) gibt es weder einen Tarifvertrag, noch einen Arbeitsvertrag. Ist wahrscheinlich nicht normal, ist aber so. Wehrt sich jemand, heißt es:„Du brauchst morgen nicht wieder kommen.“ Herzl. Gruß, Manfred
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses regelt der Tarifvertrag bzw. der Arbeitsvertrag.
Hallo,
der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet den Vertrag schriftlich zu machen. Wenn dann ein Mitarbeiter nach hause geschickt wird, dann liegt im Klagefall die Beweislast auf Seiten des Arbeitgebers.
Die Gerichte richten sich hier nach den allgemein gültigen Tarifverträgen.
Guten Abend,
ich bin kein Fachmann,
aber heutzutage wird alles schriftlich gemacht. Es gibt mit Sicherheit Ausnahmen, aber bei der Arbeitszeit ist meiner Meinung nach Schluss mit lustig !!!
Ich behaupte, das Du ´schwarz` bezahlt wirst.
Wenn kein Vertrag vorhanden ist sieht es meiner Meinung schlecht aus für Dich! Außer Du kannst beweisen, das Du gearbeitet hast! Dann hat Dein Arbeitgeber aber ein Problem.
Ich wünsche Dir sehr viel Erfolg,
Oliver
Hallo, danke für die Anfrage. Aus Zeitgründen kann ich mich momentan nicht mit Ihrer Anfrage beschfäftigen. Ich bitte um Verständnis.
MfG
Hallo Manfred,
1.
du hast kein Anspruch auf ALG1,da du ein Minijob ohne Steuerkarte also ohne Versicherung - Abgaben hattest.
2.
keiner muß 15 std. in einer Schicht ohne gesetl. Pausen arbeiten , ist Gesetzeswidrig !in der Wöchentl. Nachtschicht 15 Std. wäre ohne Pause akzeptabel.
hoffe es hat dir geholfen
gruß lena
Leider kann ich nicht weiterhelfen.
Hallo,
da für ein 400 €-Arbeitsverhältnis auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden gibt es auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld!
Wer kündigt, wieviel Stunden usw. ist alles egal. Es gibt keinen Anspruch!
mfg
MT
Hallo,
alles über 12 Stunden ist absolut verboten und strafbar.
Das ist auch höchstens erlaubt.
Bis zum Beginn der nächsten Schicht muss minimum 12 Stunden Erholungszeit daziwschen liegen.
Anspruch auf ALU besprichst du am besten mit dem
Hallo und guten Morgen,
Geringfügig Beschäftigte (so genannte 400-Euro-Kräfte bzw. Mini-Jobber) sind Arbeitnehmer, die regelmäßig höchstens 400,- Euro (bis zum 31.03.03 noch 325,- Euro) im Monat verdienen, wobei feststehende Einmalzahlungen anteilig eingerechnet werden. Geringfügig Beschäftigte haben in ihrem Minijob grundsätzlich die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer auch, was vielfach übersehen wird. Bei einer geringfügigen Beschäftigung handelt es sich um ein ganz normales und vollwertiges Arbeitsverhältnis. Unterschiede bestehen in erster Linie hinsichtlich der Besteuerung und der Sozialbeiträge.
Geringfügig Verdienende haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, es sei denn, es bestehen noch Restansprüche aus einer früheren Beschäftigung
Gruß
Hallo Jürgen, danke für die Antwort. Habe inzwischen alles ausgelotet, Du und alle anderen die geantwortet haben, haben natürlich recht, aber was nützt das, wenn der Arbeitgeber meiner Cousine (um die geht es hier) ihr sagt: „Wenn es Dir nicht passt, was ich hier anordne, kannst Du gleich zu Hause bleiben, draußen stehen 10 Türkinnen bereit, die meckern nicht.“ Da sie auf die 400 € angewiesen ist, muckt sie nicht auf, sondern schuftet 12-14 Stunden ohne Pause am Stück.
Recht haben und Recht bekommen ist manchmal recht schwierig, wenn nicht unmöglich. Herzl. Gruß, Manfred