-hallo,
mir wurde zugetragen,dass die Krankenkassen die Zahnärzte drängen,bei Patienten ,wo vermehrter Zahnersatz vorgesehen ist,die Weisheitsähne ohne zwingenden Grund dennoch zu ziehen,
ansonsten drohen den Zahnärzten und ev.den Patienten Honorar-Rückforderungen ??
-wer weiss etwas konkretes ?
Danke!
gruss frank027
-hallo,
Hallo,
mir wurde zugetragen,dass die Krankenkassen die Zahnärzte
drängen,bei Patienten ,wo vermehrter Zahnersatz vorgesehen
ist,die Weisheitsähne ohne zwingenden Grund dennoch zu ziehen,
ansonsten drohen den Zahnärzten und ev.den Patienten
Honorar-Rückforderungen ??
-wer weiss etwas konkretes ?
Vorerst ein paar kleine Fragen an dich 
sind die Zähne den schon rausgebrochen?
sind die Zähne gerade draußen wenn sie es sind, oder eher gekippt?
Danke!
gruss frank027
Gurß
Hallo,
danke für die Antwort(mit Frage) 
also,
es ist nur ein Weisheitszahn,der rechts im Kiefer unten fast waagrecht liegt,allerdings nicht draussen,keine direkten Schmerzen(wahrscheinlich kein Entzündungsherd)momentan keine Druckempfindlichkeit,macht also momentan auch keine Probleme… ?!
-bei mir vorhandene oder besser fehlende Zähne sind die gesamten Backenzähne oben und unten und einige im Frontzahnbereich… 
-soweit ich ertasten kann,ragt der Weisheitszahn ein wenig nach innen…
bin mir aber nicht sicher…
soweit mir bekannt ist,soll vermieden werden,dass sich die Weisheitszähne als
Problem (mechanische Reizung,mögliche Bakterienherde etc.) später beim Zahnersatz bemerkbar machen,da dann der Zahnersatz ev.teuer umgearbeitet werden muss…
-reagieren Weisheitszähne auf Druck ?
viele grüsse!
frank027
Serus Frank,
Aus den Richtlinien für Zahnersatz des ‚Gemeinsamen Bundesausschusses‘ für Ärzte, Zahnärzte und Krankenkassen. Diese Richtliien sind bindend.
RiLi 4 h
„Retinierte und impaktierte Zähne, die im räumlichen Zusammenhang mit geplantem Zahnersatz stehen, sollen vor Beginn der Behandlung entfernt werden.“
http://www.kzbv.de/service/Richtlinien_060618.pdf
Isso :-0
Gruß
Kai Müller
-hallo,
mir wurde zugetragen,dass die Krankenkassen die Zahnärzte
drängen,bei Patienten ,wo vermehrter Zahnersatz vorgesehen
ist,die Weisheitsähne ohne zwingenden Grund dennoch zu ziehen,
ansonsten drohen den Zahnärzten und ev.den Patienten
Honorar-Rückforderungen ??
-wer weiss etwas konkretes ?
Hallo Frank,
Die Entfernung eines retinierten (nicht durchgebrochenen) Weisheitszahns ist vor der Anfertigung von Zahnersatz nicht generell vorgeschrieben. Es kommt darauf an, ob der Weisheitszahn in direkter Beziehung zur geplanten Arbeit steht. Ein Beispiel wäre wenn der dem Weisheitszahn angrenzende Zahn eine Krone erhält und der Weisheitszahn so ungünstig liegt, dass im Laufe der Anfertigung der Arbeit Probleme wahrscheinlich sind. Wenn keine solche spezielle Gefahr besteht, kann vom Patienten die Entfernung eines verlagerten Weisheitszahn, die ja auch Risiken birgt, nicht verlangt werden.
Rückforderungen der Krankenkasse können nur an den Zahnarzt gehen, und auch nur dann, wenn ein Gutachter feststellt, dass der Zahnarzt einen Zahnersatz falsch geplant hat (da wäre dann der Weisheitszahn eventuell zu berücksichtigen - siehe oben) oder fehlerhaft umgesetzt hat. Vom Patienten kann nichts gefordert werden.
Zur Entfernung von Weisheitszähnen generell gibt es eine Leitlinie der DGZMK (wissensch. Dachverband der Zahnärzte) :
http://www.dgzmk.de/zahnaerzte/wissenschaft-forschun…
Gruß Christian
Danke an alle für die Antworten…,entschuldigung für die späte Antwort !
Ich denke ,dass ich mit den Antworten etwas anfangen… 
viele Grüsse!
frank027