Ein neuer Blick auf Drecks Fotzen

Dank der Rechtsprechung eines Landgerichts Berlin erkenne ich, dass ich die Schüler meiner Brennpunktschule bisher leider vollkommen falsch erzogen habe.
Bisher habe ich Ausrufe wie „Drecks Fotze“ (offenbar auseinander geschrieben!) immer als Beleidigungen angesehen. Seit heute weiß ich jedoch, dass es sich hierbei um einen Kommentar handelt, der sich „haarscharf an der Grenze zum Hinnehmbaren“ befindet. Äußerungen wie „Knatter sie doch mal richtig durch, bis sie wieder normal wird“ sind also auch vollkommen in Ordnung, weil „zulässige Meinungsäußerungen“, genauso wie jemanden „als Sondermüll entsorgen“ zu wollen oder ihn als „Schlampe“ zu bezeichnen.

Besonders interessant sollte für viele Schüler (und auch einige cholerische Väter) der Hinweis sein, dass, wenn der Beschimpfte seinerseits etwas sagt, was „Empörungspotential“ bietet, der zulässige Rahmen der Antwort noch weitergefasst wird.
Im Klartext: Fühle ich mich von dem anderen provoziert, habe ich den Freibrief zu extrem deftigen Antworten!

Ich werde versuchen, meine eigenen verfickten Umgangsformen an den neuen Schlampenton anzupassen…
Karl (knatter knatter)

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Schreib doch wenigstens dazu, um was es geht: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/landgericht-berlin-erlaubt-beleidigungen-gegen-renate-kuenast-16392690.html

Die Begründung

„weil alle nachfolgenden Kommentare aus Anlass von Künasts Äußerung erfolgten, handele es sich sämtlich um Kritik in der Sache, nicht um Schmähungen der Person.“

verstehen wohl nur Juristen. Anlassbezogene Beleidigungen sind keine? :confused:

Gruß,

Kannitverstan

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Aber um Umgangsformen gehts in dieser Causa halt gar nicht, sondern um die Grenzen politischer Meinungsäußerung in einer Demokratie.

Die sind m.E. schon überaus schwierig zu ziehen, und die Umgangsformen und der „feine Ton“ kann da keine gute Messlatte sein.

Gruß
F.

Mein lieber in der Kindheit hoffentlich ausreichend durchgefickter FBH,
du hast bestimmt auch Artikel zum Urteil des gehirnamputierten Gerichts gelesen, oder?
Was die Vokabel „feiner Ton“ hier zu suchen hat, erschließt sich mir nicht.
Karl
(Achtung, dieser Text enthält nur zulässige sachliche Meinungsäußerungen)

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Mein lieber in der Kindheit hoffentlich ausreichend durchgefickter FBH,
du hast bestimmt auch Artikel zum Urteil des gehirnamputierten Gerichts gelesen, oder?
Was die Vokabel „feiner Ton“ hier zu suchen hat, erschließt sich mir nicht.
Karl
(Achtung, dieser Text enthält nur zulässige sachliche Meinungsäußerungen)

Du hättest deine PN nicht schreiben müssen, lieber Karl, ich verstehe schon, was du damit „performativ“ sagen willst. (Mir wirds hier immer gelöscht, wenn ich „performativ“ werde … Nur nebenbei :wink: )

Seehofer, die Seenot-Ratte (Titanic), Weidel, die Nazi-Schlampe (N3 extra), Kurz, der Baby-Hitler (Titanic) usw. - und da soll N.N. nicht Dinge wie „Künast, die Pädophilen-Trulla“ auf Facebook schreiben dürfen, nur weil er kein „offizielle anerkannter“ (totaler Widerspruch in sich) Satiriker ist?
Das ist eine komplizierte Sache mit der Freiheit der politischen Meinungäußerung. Erst recht in Zeiten der social media.
Das wirst du mir zugestehen, nehme ich an.

Ja, ich habe ein paar Artikel dazu gelesen.
Nein, ich finde das Gericht nicht gehirnamputiert.

Ich wurde in meiner Kindheit nicht penetriert, aber durchaus Gewalt, auch in sexueller Form, ausgesetzt. Na gut, das wolltest du eigentlich gar nicht wissen. Aber du hast es eben vorgebracht.

Gruß
F.

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Lieber Karl2,
du hast aber mitbekommen, dass es sich um eine Entscheidung in einem Einzelfall handelt (so wie eigentlich jedes Gerichtsurteil). Und gerade bei Beleidigung gelten die Umstände des konkreten Sachverhaltes besonders.

Ich würde hier niemanden so benennen - und mich dann auf das Urteil berufen.

CU
HaWeThie

Meine - eigentlich ja widerlichen - Formulierungen sind außerhalb eines satirischen Zusammenhanges meines Erachtens immer inakzeptabel, und zwar (anders als offenbar das Gericht es sieht), auch ganz unabhängig von dem, was der andere zu mir sagt.
Dass die widerlichen Internetbeiträge zu Renate Künast als satirische, womöglich qualitativ hochwertige Kunst anzusehen sind, hat das Gericht doch, wenn ich richtig sehe, ausgeschlossen, wenn es den Urhebern zugesteht, diese aus “verständlicher“ Erregung geschrieben zu haben.

Aber auch innerhalb satirischer Texte sollte meiner Meinung nach schon genau geschaut werden, ob hier die Freiheit der Meinung und der Kunst nicht nur genutzt wird, um jemanden übelst zu beleidigen.
FBHs Beispiele sind meiner Meinung nach durchaus diskutabel und nicht von vorne herein zu akzeptieren.
Meine Verwendung dieser Vokabeln ist Ausdruck meiner Fassungslosigkeit über die Rechtsauffassung dieses Gerichts, das immerhin schon ein Landgericht ist. Ich hoffe sehr, dass die nächste Instanz das Urteil kippen wird. Denn es könnte Signalwirkung für den einen oder anderen verbalen Schmutzfink haben.
Hätte FHB eine Löschung gewollt, hötte ich das aber auch verstanden.

Ja, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein äußerst wichtiges Rechtsgut, aber ich würde mir wünschen, dass es bestimmte Wörter, die ich jetzt nicht ein weiteres Mal anführen möchte, in bestimmten Zusammenhängen ausschließt.
Karl

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Nein, um „Kunst“ geht es nicht und darf/kann es nicht gehen.
Die Meinungsfreiheit darf nie unwidersprochen in die Kunst zurückgedrängt werden.

Mein Hinweis auf Titanic und extra3 … hat das so klar und ausschließlich mit „Kunst“ zu tun, was die machen?
Von mir war das jedenfalls sicher nicht so gemeint. Die sind (auch) ganz normale Teilnehmer am öffentlichen politischen Diskurs.

Wohl aber geht es bei diesem Urteil zentral um die Unterscheidung zwischen (auch polemisch-beleidigender) Kritik an der Sache und bloßer Diskreditierung der Person.

Und so ist halt auch eine „Pädophilen-Trulla“ oder ein „der ham sie als Kind den Verstand rausgefickt“ Ausdruck einer Fassungslosigkeit.
Ich kann inhaltlich diese Fassungslosigkeit nicht nachvollziehen, ich kann aber verstehen, dass nicht wir beide, und auch nicht Titanic und extra3 über ein Monopol auf Fassungslosigkeit verfügen.

Gruß
F.