wenn man ein Produkt auf den Markt bringn möchte, muss man sich ja leider nicht nur um die Technischen deteils kümmern sondern auch um die Rechtlichen.
Daher folgende Fragen:
1. Eine technische Schlatung (für Landwirtschaft) soll patentrechtlich gesschützt werden. Nach meinen recherchen kommt dafür ja der Gebrauchsmusterschutz in Frage.
Dafür sind folgende Bedingunge nötig:
neu ist,
auf einem erfinderischen Schritt beruht und
gewerblich anwendbar ist.
Nun folgendes Problem: Es existiert bereits (seit 30 jahren laut Hersteller) eine Schaltung welche ganau diese Aufgabenstellung abdeckt. Das zu Schützende neue Produkt hat im gegenzug zu dem alten allerding imense Vorteile. ( integriertes LCD display, Langlebiger durch Magnetschalter, einfachere Handhabung, auch Innnenmontage möglich, deutlich kompakter, freie Baterieauswahl durch integrierte steuerungstechnik …)
Lässt sich dieses neue Produkt schützen?
2. Durch den Schutz soll folgendes abgedeckt werdenn:
keiner soll das Produkt nachträglich schützen lassen können und den Entwickler Abmahnen zu können
Produkte welche sehr nah an das neue Produkt angelehnt sind sollen nicht vertrieben werden dürfen.
Es existiert bereits … eine Schaltung welche ganau diese
Aufgabenstellung abdeckt.
Das … neue Produkt hat … Vorteile. (integriertes LCD display, Langlebiger durch :Magnetschalter, einfachere Handhabung, auch Innnenmontage möglich, deutlich
kompakter, freie Baterieauswahl durch integrierte steuerungstechnik …)
Lässt sich dieses neue Produkt schützen?
Man kann ein Gebrauchsmuster anmelden, keine Prüfung beantragen und kann das Gebrauchsmuster für Werbezwecke benutzen. Aber werthaltig ist sowas nicht, würde vorhersehbar einen Angriff nicht überstehen. Die Anmeldung elektronischer Schaltungen mit zum Stand der Technik gehörender Funktionalität ist abgesehen von seltenen Ausnahmen hinsichtlich Schutzwirkung brotlose Kunst. Auch bei den seltenen Ausnahmen muss überlegt werden, ob eine Anmeldung und damit Offenlegung wesentlicher Details sinnvoll ist. Davon abgesehen nützt das Schutzrecht für ein selbst produziertes und/oder vermarktetes Produkt nur, wenn man Schutzrechtverletzungen bemerkt und über die finanziellen Ressourcen verfügt, sie zu verfolgen.
Durch den Schutz soll folgendes abgedeckt werdenn:
keiner soll das Produkt nachträglich schützen lassen können
und den Entwickler Abmahnen zu können
Dieses Ziel erreicht man auch durch Veröffentlichung in der Imkerpostille eines abgelegenen Bergdorfes. Schon ist das Produkt bekannt, also nicht mehr neu und kann nicht mehr angemeldet werden.
Produkte welche sehr nah an das neue Produkt angelehnt sind
sollen nicht vertrieben werden dürfen.
Das wird vorhersehbar nichts, weil die Funktion zum bekannten Stand der Technik gehört. Wer sich vor Plagiaten schützen möchte, bewerkstelligt das über eingetragene Warenzeichen/Marken, schützt ggf. die äußere Gestaltung mit einem Geschmacksmuster, aber nicht über Details einer elektronischen Schaltung. Die gleiche, bekannte Funktionalität erreicht man regelmäßig mit vielen verschiedenen Schaltungsvarianten. Nicht einmal das Abkupfern eines fremden Layouts ist der Mühe wert. Ein eigener Neuentwurf ist schneller fertig.
Unser Produkt wurde bereits der Öffentlichkeit (im Rahmen einer Messe) vorgestellt.
Wenn ich das nun richtig verstanden habe darf unser Produkt nun zwar nachgebaut werden, aber nicht von anderen geschützt werden und uns dadurch der Vertrieb aufgrund dieses Schutzes verwehrt werden.
Es gibt also nur die Möglichkeit das Design eines Produktes zu schützen (was in dem Fall nichts bringt) aber nicht das Produkt selber?