Ein Nicht-Versicherter fährt Auto

Hi,

Was mich mal interessiert: Wenn jemand mit dem Auto von Bekannten/Verwandten fährt, das Auto aber nur auf diese Versichert ist, man einen Unfall baut (an welchem man KEINE Schuld trägt) und der Bekannte/Verwandte also der Versicherte mit im Auto sitzt. Wie läuft das dann also versicherungstechnisch?
Wer muss zahlen, zahlt trotzdem die Versicherung da man keine Schuld trägt.
Und was wäre, wenn man für den Versicherten das fahren übernommen hat, da dieser nicht mehr in der Lage ist zu fahren (z.B. wegen Übelkeit bzw. vllt. sogar Alkoholgenuss)

Mfg

Moin,

nicht der Fahrer ist versichert, sondern das Fahrzeug. Im Falle eines Falles verliert der Versicherungsnehmer die Vergünstigung, die ihm wegen der Verpflichtung, keinen anderen ans Steuer zu lassen, gewährt wurde. Das heißt, er zahlt nach.

In Notfällen darf ein Fahrzeug selbstverständlich auch von anderen Fahrern bewegt werden. Saufen zählt allerdings nicht zu den Notfällen.

Versicherungen regeln Schäden erstmal ohne Ansehen der Schuldfrage (dazu sind Versicherungen da), können den Versicherungsnehmer aber unter Umständen in Regress nehmen, sprich sich das Geld von ihm zurückholen.

Gruß Ralf

mit im Auto sitzt. Wie läuft das dann also versicherungstechnisch?

Wenn man schuldlos ist, reguliert die gegnerische Versicherung. Wenn man selber schuld hat reguliert die eigene Versicherung, fordert jedoch die gewährten Rabatte für den eingeschränkten Nutzerkreis zurück und ggf. eine Vertragsstrafe.

Und was wäre, wenn man für den Versicherten das fahren
übernommen hat, da dieser nicht mehr in der Lage ist zu fahren
(z.B. wegen Übelkeit bzw. vllt. sogar Alkoholgenuss)

Nichts anderes, Notfälle sind das nicht, denn man könnte genauso gut ein Taxi bestellen.

Hallo!

nicht der Fahrer ist versichert, sondern das Fahrzeug.

Ein Fahrzeug kann nicht versichert sein, das geht rechtsdogmatisch nicht.

Zum Problem habe ich mich jetzt nicht geäußert, weil ich die Rechtsgrundlagen in Deutschland nicht genau kenne. Unser KHVG schreibt vor, dass in jedem KFZ Haftpflichtversicherungsvertrag der Fahrer immer Versicherter ist, genauso wie etwa der Einweiser oder der Halter und zwar unabhängig davon, wer Versicherungsnehmer ist. Die Regelung wird in irgendeiner Form in Deutschland nicht anders sein.

Gruß
Tom

Moin, Tom,

nicht der Fahrer ist versichert, sondern das Fahrzeug.

Ein Fahrzeug kann nicht versichert sein, das geht
rechtsdogmatisch nicht.

rechtsdogmatisch natürlich nicht, wie wir alle wissen, aber immerhin bei meiner Versicherung (AGB § 12):

Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs. Beitragsfrei mitversichert sind die Fahrzeug- und Zubehörteile, …
Gruß Ralf

Hallo!

Ja eh, trotzdem ist das Auto nicht Versicherter.

Gruß
Tom

Hi Tom,

Ja eh, trotzdem ist das Auto nicht Versicherter.

ein Versicherter wäre wohl eine Person, sowas finde ich allerdings nicht im Vertrag. Aber für den Unterschied zwischen versichert und Versicherter gehen wir jetzt nicht ins Deutschbrett, gell?

Ach ja, mein Neffe im zarten Alter von 7 auf die Frage, was 5 + 9 ergäbe: „13“. Ich darauf: „Sind das nicht 14?“ „In meiner Schule nicht“.

Gruß Ralf

Moin,

immerhin bei meiner Versicherung (AGB § 12):

Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die
Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs. Beitragsfrei
mitversichert sind die Fahrzeug- und Zubehörteile, …

Der Passus gehört aber zur Kasko und nicht zur Haftpflicht, um die es ja ging.

Gruss Jakob

Moin, Jakob,

Der Passus gehört aber zur Kasko und nicht zur Haftpflicht, um
die es ja ging.

dass ich mich beim Versicherungstyp vertue, rechtfertigt doch nicht die Behauptung, den Typ gäbe es nicht.

Gruß Ralf

Moin Ralf,

das liegt vielleicht an mir, weil ich immer das Ursprungsposting im Hinterkopf habe :wink:
Bei diesen ganzen „Nebenbaustellen“ verzettelt man sich schonmal.

Gruss Jakob