hallo wir haben im Internet ein Haus zur miete gefunden und bei dem Makler nachgefragt ob er uns die Adresse per mail nennen kann damit wir das Objekt mal von außen besichtigen können. Er wollte uns dies zuschicken da nichts passiert ist haben wir am folgenden Tag bei ihm angerufen aber nur mit einem Mitarbeiter gesprochen und dabei um einen Besichtigungstermin gebeten. Er sagte wir bekämmen Bescheid !zwei Tage später war dass Objekt zusätzlich von einem anderen Makler eingestellt den wir darauf angeschrieben haben und der sich auch sofort bei uns gemeldet hat und wir einen Termin bekommen . wie verhalte ich mich jetzt gegeüber dem ersten Makler wenn er sich meldet?? bin jetzt etwas beunruhigt.
Anrufen und Bescheid geben, dass ihr seine Dienste nicht mehr benötigt.
Hallo,
man sollte aufpassen, dass man nicht 2 Makler bezahlen muß.
Ich würde alles schriftlich machen, nix Telefon!
Gruß:
Manni
Hallo,
da vom 1. Makler keine Nachricht kam, ist auch kein mündlicher Vertrag zustande gekommen.
Es hat immer nur der Makler einen Rechtsanspruch auf eine Vermittlungsgebühr, der nachweisen kann, dass aufgrund seiner Vermittlung ein Vertrag mit dem Interessierten zustande gekommen ist.
Selbst wenn der 1. Makler sich unredlich verhalten würde, müsste dieser das mit dem 2. Makler unter einander ausmachen, denn die Vermittlungsgebühr ist immer nur 1 x zu bezahlen, oder jeweils zur Hälfte, wenn sich 2 Makler damit gleichzeitig beschäftigt haben.
Vom 2. Makler sich bestätigen lassen, wann der Erstkontakt war.
Schönen Tag noch.
Mal wieder falsch
denn die Vermittlungsgebühr ist immer nur 1 x zu bezahlen,
oder jeweils zur Hälfte, wenn sich 2 Makler damit gleichzeitig
beschäftigt haben.
Nein, es gibt durchaus Konstellationen, in denen die Vermittlungsgebühr zweimal zu zahlen ist - grundsätzlich ausgeschloßen ist das nicht.
http://www.ra-engel.com/veroeffentlichungen/erschien…
(unter 5.)
M.
Hallo, so wie Du das schilderst, ist zwischen Dir und Makler Nummer 1 kein Vertrag zustande gekommen. Er hats schlicht verschlafen. Es sei denn, Du hast beim Erstkontakt Deine Kontaktdaten hinterlassen und er sendet Dir zeitnah sein Exposé zu. Dann könnte für Dich die Gefahr der doppelt geschuldeten Provision (an zwei Makler) bestehen.
Wie sich aus dem Link ergibt, aber im Widerspruch zum Posting steht, kann durchaus mehrere Makler Ansprüche haben, jedoch nur dann, wenn diese eine „Tätigkeit“ erbracht haben; im Ursprungsposting heisst es jedoch, dass der 1, Makler trotz mehrfacher Kontakte noch nicht einmal eine Adresse des Objektes heraus gegeben hat; es bestand daher zu diesem Makler kein Vertragsverhältnis, folgedessen kann dieser auch keine (Mit)Vermittlung geltend machen.
Usern immer mit den schlimmsten , und dann noch im Bezug auf das Posting falschen Auslegungen zu irritieren, wäre unangemessen.
Nein, es gibt durchaus Konstellationen, in denen die
Vermittlungsgebühr zweimal zu zahlen ist - grundsätzlich
ausgeschloßen ist das nicht.http://www.ra-engel.com/veroeffentlichungen/erschien…
(unter 5.)
M.
korrekt
Hallo, so wie Du das schilderst, ist zwischen Dir und Makler
Nummer 1 kein Vertrag zustande gekommen. Er hats schlicht
verschlafen.
Mal wieder nicht richtig geschrieben
Usern immer mit den schlimmsten , und dann noch im Bezug auf
das Posting falschen Auslegungen zu irritieren, wäre
unangemessen.
Ich halte es für unagemessen, Usern eine Sicherheit vorzugaukeln, die nicht besterht.
Sachverhalte können auch mal ungenau oder falsch beschrieben werden. Der User sollte deshalb die Möglichkeit haben, selbst zu prüfen, ob das auf seinen Fall zutrifft. Du erweckst aber den Eindruch, der Sachverhalt sei völlig egal, es muss immer nur eine Gebühr bezahlt werden. Und das ist halt falsch.
Übrigens: Hier lesen auch andere mit als der UP, die dann deine Falschinformationen möglicherweise auf ihren Sachverhalt anwwenden, weil du ja schließlich geschrieben hast, daß das immer gilt.
Es ist wirklich keine große Mühe, korrekt und verständlich zu bleiben, auch ohne den Frager dabei zu irritieren. Man kann zum Beispiel schreiben, daß es zwar theoretisch möglich ist, für den Sachverhalt, den er beschreibt, aber nicht zutrifft. So einfach ist das. wenn Du das nicht kannst, laß es lieber ganz bleiben, hier zu antworten.
M.
Vielen Dank für die zahlreichen Tipp. Ich habe mich gestern mit dem zweiten Makler in Verbindung gesetzt und er hat mir klar und deutlich versichert dass wir keine Schwierigkeiten bekommen da es auser dem Telefonat unsererseits zu keinen Diensten gekommen ist und man sich bei mehreren Maklern aussuchen kann mit wem man letztendlich ins Geschäft kommt. Habe dem ersten daraufhin geschrieben dass wir uns anderst entschieden haben. LG