Hallo,
mal angenommen, ein buchhaltungspflichtiger Einzelkaufmann zieht mit seinem Einzelunternehmen mitten im Geschäftsjahr von Stadt A nach Stadt B. Also meldet er sein Gewerbe in Stadt A ab und in Stadt B an und bekommt eine neue Steuernummer. Müßte er am Jahresende dann zwei Bilanzen erstellen, also einmal für die Tätigkeit in Stadt A, und dann einmal für die Tätigkeit der Firma B, oder müsste er nur eine für das gesamte Jahr erstellen? Die Tätigkeit und die Kunden des Einzelunternehmens bleiben trotz Umzugs die selben, nur der Wohn- und Geschäftsstandort ändert sich.
Danke,
Helge