"Allgemein üblich und korrekt ist unflektiertes ein zwischen Zahl und Bruchzahl in Fügungen wie der Weg von fünfeinhalb Kilometern, nach zweieinviertel Jahren.
Dasselbe gilt, wenn ein durch oder, bis, und u. a. mit zwei oder ander verbunden wird: Gedulden Sie sich noch ein bis zwei Tage. Ein und dem andern kann man es schon sagen. Familien mit ein[em] oder zwei Kindern.
Die Kardinalzahl eins (mit „s“) wird so nur beim Rechnen verwendet. Eins und eins gleich zwei. Hundertundeins. Und sie unterliegt, wie alle Kardinalzahlen, nicht der Flexion.
Ansonsten, insbesondere in Kombinationen (einundzwanzig, es war einmal), fällt das „s“ weg. Aber wegen der Ähnlichkeit mit dem unbestimmten Artikel (einer, eine, ein), wird wird es oft wie dieser flektiert benutzt. Jweils stark oder schwach flektiert, wie ein Adjektiv:
„Der eine Mann hat eine Freundin, der andere hat zwei Freundinnen.“
„Einer hat eine Freundin, éin anderer hat zwei Freundinnen.“
Und dann gibt es die „und/oder/bis“-Kombinationen mit „zwei“ oder mit „andere“: Dabei wird „ein“ immer unflektiert verwendet, kann bei Ausnahmen aber auch flektiert verwendet werden. Aber niemals „eins“ mit „s“!:
„der ein(e) und/oder andere Nachbar“
„des ein(en) und/oder anderen Nachbarn“
„die ein oder anderen Bücher“
„mit dem ein oder anderen Buch“
„für ein oder zwei Wochen“
„in ein(er) oder zwei Wochen“
„in ein bis zwei Tagen“
„das ein(e) oder andere Mal“