Ein oder zwei Vollgeschosse?

Bei unserem Grundstück ist eingeschossige Bauweise erlaubt.
Nach der Erschlissung haben wir festgestellt, dass die Straße
einen halben Meter höher ist, als unser Grundstück.
Die Stadt hatte uns damals gesagt, dass wir diese Differenz
parktisch zu der Höhe unseres Hauses dazu addieren können.
Wir haben uns jetzt für ein Haus im toskanischen Stil entschieden.
Das hat zwei Vollgeschosse und ein Walmdach.

Jetzt ist meine Frage folgende,
wie unterscheidet man zwei Vollgeschosse von einem Keller und einem Vollgeschoss?
Ich muss sagen, wir wollen ohne Keller bauen, also auf Bodenplatte.

Danke für Rat!

Grüße
Caro

Hallo Caro,
grundsätzlich steht in der jeweiligen LANDESbauordnung, was ein Vollgeschoss ist und was nicht; insbesondere gibt es Unterschiede, wann ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist und wann nicht; denn nicht alles was aussieht wie ein VG ist auch ein VG. Ausserdem regeln viele Gemeinden nochmals abweichende Vorschriften als kommunale Satzung bzw. als „Gestaltungssatzung“, hierbei kann ggf. sogar die Art des Baukörpers bzw. die Form/Farbe des Daches vorgeschrieben werden; also Achtung ob der mediterrane Stil überhaupt konsensfähig ist mit der Gemeinde; wir haben da schon Dinger erlebt…(Farbe der Jalousien führte zur Weigerung der Endabnahme des Hauses!!!)

Die Stadt hatte uns damals gesagt, dass wir diese Differenz
parktisch zu der Höhe unseres Hauses dazu addieren können.

…die sagen viel, wenn der Tag lang ist und dran erinnern kann sich später im Zweifel sowieso keiner.
Hier ist unbedingt erforderlich, dass Ihr Euren Architekten - bzw. wenn Ihr nen Komplettvertrag habt Euren Bauleiter - zum Bauamt schickt und das VOR ABSCHLUSS DES BAUVERTRAGS unbedingt schriftlich bestätigen lasst.

Das hat zwei Vollgeschosse und ein Walmdach.

Normalerweise gelten Keller sowieso nicht als VG, daher ist dies eher unbedeutend, das Walmdach (Neigung beachten, gelegentlich vorgeschrieben) ist günstig, weil idR flacher als Satteldach.

Ansonsten gilt: NIX ohne das Bauamt!!

Schönen Gruß
Ralf

Vielen Dank Ralf!!!
Noch ein Frage bitte.
Mit wem muss ich jetzt reden und mir die Bestätigung einholen?
a. mit der Gemeinde oder
b. mit dem Bauamt oder gar
c. mit beiden?

Grüße
Caro

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Hallo Caro,

Mit wem muss ich jetzt reden und mir die Bestätigung einholen?
a. mit der Gemeinde oder

meistens sitzen die Ämter in den Gemeinden; aber es kommt auch vor, dass das Bauamt in der Gemeinde sitzt, die Bauplanungsbehörde aber in der nächsten Groß-, Land- Kreis-stadt

b. mit dem Bauamt oder gar

für die Bauplanung ist immer die Gemeinde zuständig, diese hat einen (muss nicht) Flächennutzungsplan und (muss auch nicht) einen Bebauungsplan. Erster ist unverbindlich, zweiter verbindlich. Problematisch kann es werden, wenn es keinen B-Plan gibt; dann wird nach „§ 34 BauGB“ genehmigt, d.h., Ihr dürft so bauen wie die Anderen in der Umgebung, lässt zwar mehr Spielraum als viele der B-Pläne gibt dem Beamten aber auch die Möglichkeit, einfach „Nein, passt nicht in die Umgebung“ zu sagen, und dann kannste klagen bis Du schwarz wirst (besser vorher fragen und dann einigen)

c. mit beiden?

wie gesagt, kann passieren…

Am besten, Ihr geht mit Eurem Archi und den Plänen zum Bauamt in der Gemeinde, mal sehen was die sagen… und dann ggf. zu den Unter- und Oberbehörden in der Kreisstadt o.ä.
Und alle(!!!) Nebenabreden oder vereinbarten Abweichungen vom B-Plan immer schriftlich bestätigen lassen, sonst …

(…mediteraner Stil??? Prima, mag ich sehr…)

OK, lass von Dir hören
Ralf

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