Ein- oder Zweifamilienhaus?

Hallo zusammen!

Ab wann (rechtlich) ist ein( großes) Einfamilienhaus in dem Eltern mit erwachsenen Kindern wohnen ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus? Wonach richtet sich das? Und wonach wird berechnet wieviele Kabelanschlüsse man bezahlen muß?

Danke für Eure Hilfe!

Gruß

Jörg

Hallo zusammen!

Hallo auseinander!

Ab wann (rechtlich) ist ein( großes) Einfamilienhaus in dem
Eltern mit erwachsenen Kindern wohnen ein Zwei- oder
Mehrfamilienhaus? Wonach richtet sich das?

Ein Einfamilienhaus bleibt ein solches, auch wenn eine Familie in Fußballmanschaftstärke drin wohnt. Die Rechtkundigen mögen mich korigieren, aber meines Wissens müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein („Abgeschlossenheit“), bevor man per Teilungserklärung einzelne Wohnungen daraus machen kann. Automatisch geht da garnichts.

Und wonach wird
berechnet wieviele Kabelanschlüsse man bezahlen muß?

Meinst Du jetzt Kabelfernsehen? Also rein theoretisch müsstest Du in die AGB des Anbieters reinschauen, ob der was festgelegt hat bzgl. Unterverteilung. In der Praxis erhältst Du einen versiegelten BK-Zugang und was Du hinter dem Siegel damit anfängst ist Deine Sache. Solange genug db auf der Leitung sind, kannst Du da soviele Geräte dranhängen wie Du lustig bist (fachkundige Installation vorausgesetzt).

Gruß
Stefan

Hallo zusammen!

Hallo auseinander!

Alle drei zusammen!

Ab wann (rechtlich) ist ein( großes) Einfamilienhaus in dem
Eltern mit erwachsenen Kindern wohnen ein Zwei- oder
Mehrfamilienhaus? Wonach richtet sich das?

Ein Einfamilienhaus bleibt ein solches, auch wenn eine Familie
in Fußballmanschaftstärke drin wohnt. Die Rechtkundigen mögen
mich korigieren, aber meines Wissens müssen bestimmte
Voraussetzungen gegeben sein („Abgeschlossenheit“), bevor man
per Teilungserklärung einzelne Wohnungen daraus machen kann.
Automatisch geht da garnichts.

Genau. Die Wohnungen müssen einen „Eigenständigen“ Eingang haben.
Entweder ausserhalb oder über Treppenhaus.
Ausserdem dürfen sie nicht miteinander verbunden sein, z.B. durch einen Durchgang.

Und wonach wird
berechnet wieviele Kabelanschlüsse man bezahlen muß?

Meinst Du jetzt Kabelfernsehen? Also rein theoretisch müsstest
Du in die AGB des Anbieters reinschauen, ob der was festgelegt
hat bzgl. Unterverteilung. In der Praxis erhältst Du einen
versiegelten BK-Zugang und was Du hinter dem Siegel damit
anfängst ist Deine Sache. Solange genug db auf der Leitung
sind, kannst Du da soviele Geräte dranhängen wie Du lustig
bist (fachkundige Installation vorausgesetzt).

PS: Die GEZ nicht vergessen!! Aber damit kennt sich ja jeder aus.

Ein Einfamilienhaus bleibt ein solches, auch wenn eine Familie
in Fußballmanschaftstärke drin wohnt. Die Rechtkundigen mögen
mich korigieren, aber meines Wissens müssen bestimmte
Voraussetzungen gegeben sein („Abgeschlossenheit“), bevor man
per Teilungserklärung einzelne Wohnungen daraus machen kann.
Automatisch geht da garnichts.

Mit Abgeschlossenheit und Teilungserklärung hat die Frage nichts zu tun. Das sind Begriffe aus dem Wohnungseigentumsrecht - dabei geht es um die Umwandlung/Erstellen mehrerer Wohnungen in einem Objekt, die unterschiedlichen Eigentümern gehören können, die untereinander ein bestimmtes Rechtsverhältnis haben, die über einzelne Grundbuchblätter verfügen (wobei einzelne Wohnungen individuell beliehen werden können) usw.

Also eine Abgeschlossenheitserklärung ist nicht Vorraussetzung für ein Mehrfamilienhaus.

Gruß Norbert