Wie definiert man nun genau wann ein Haus ein Ein- oder Zweifamilienhaus ist?
Ich frage deshalb, weil wir in der Schule auch schon Aufgaben gemacht haben, bei denen der VN ein Einfamilienhaus hatte und eine Wohnung darin, die er vermietet hat. Obwohl ja letztendlich eine zweite Familie in dieser Wohnung leben kann, wurde es versicherungstechnisch nicht als Zweifamilienhaus angesehen?
Ich danke schon einmal im Voraus.
Hallo Alex,
es gibt hier mehrere Unterschiede.
>Einfalimienhaus: nur eine Wohnung (gleichgültig über wieviele Stockwerke). also keine separate Wohneinheiten
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung: wie oben, aber eine kleine, vom übreigem Wohnteil abgeschlossene Wohneinheit.
>Mehrfamilienhaus: mehrere (ab 2) für sich abgeschlossene, über ein Treppenhaus getrennte Wohneinheiten.
Grüße
Raimund