antworten, auch wenn die Geschichte ein wenig lustig klingt!
Beim spazierengehen haben wir uns nur geküsst und umarmt
und irgendwann war der Ohrring weg.
Ist das ein Privathaftpflichtschaden von mir an meiner
einzigen Freundin?
Ja oder Nein.
Und wie kann soll muss ich bei der Versicherung argumentieren,
damit die keinen Grund finden, um nicht zahlen zu müssen.
Vielen Dank noch einmal!!!
Grüße
Freddie
der auch für jeden Spaß zu haben ist, aber hier mal was ernstes braucht 
Wenn Du die Antworten genau durchkliest, hast Du schon die Antwort. mehr dürfen wir nich sagen. Eine Anleitung, wie Du die Wahrheit zzrechbiegen musst um an Geld zu kommen, das kannst du bitte nicht erwarten.
Grüße
Raimund
Hallo auch,
sind beide Personen über einen Vertrag mitversichert, können keine Ansprüche gegeneinander geltend gemacht werden. Ob es Haftpflichtschaden ist,… ich meine Ja, denn wenn ich mit jemanden tanze und ihm die Brille von der Nase schlage ist das ja auch versichert (eine nicht über meinen Vertrag mitversicherte Person). Wer siehts anders??
Seit ihr beide über einen Vertrag versichert, kannst du es knicken.
Liebe Grüße
Martin
Hallo Martin,
das mit den keinen Ansprüchen stimmt so nicht. Nur bei gemeinschaftlich genutzten Dingen entstehen keine Anspruchsmöglichkeiten. Sonst ja. 
Gruß
Marco
Moin Marco,
das mit den keinen Ansprüchen stimmt so nicht. Nur bei
gemeinschaftlich genutzten Dingen entstehen keine
Anspruchsmöglichkeiten. Sonst ja. 
haben Lebensgefährtin in häuslicher Gemeinschaft wohnend jeweil einen eigenen Vertrag gilt deine Klausel. Liegt aber nur ein Vertrag zugrunde, also der Partner in dem Vertrag beitragsfrei mitversichert, so können keine Ansprüche gestellt werden.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
haben Lebensgefährtin in häuslicher Gemeinschaft wohnend
jeweil einen eigenen Vertrag gilt deine Klausel. Liegt aber
nur ein Vertrag zugrunde, also der Partner in dem Vertrag
beitragsfrei mitversichert, so können keine Ansprüche gestellt
werden.
) Doch. Häusliche Gemeinschaft bedingt: gemeinsame Nutzung.
Ohrring = keine gemeinschaftliche Nutzung.
Steht so sogar im Heimbücher drin. Wusste ich bis dato auch nicht, aber bei uns wurde mal ein Schadenfall erstattet (operierte Brust platzte beim Lustspiel auf, weil der Ehemann sie wohl zu heftig irgendwo gegengestoßen hat). Da hab ich mich gewundert und die genaue rechtliche Grundlage (§§ ) weiß ich dennoch nicht.
Gruß
Marco
Hallo auch,
wenn du da was hast wäre toll es mal mitzuteilen. Ich beziehe MM auf den $4 Absatz II Punkt 2a.
Gruß
Martin