Ein paar fragen bezüglich eines mietvertrages

Hallo zusammen.

Ich habe ein paar fragen bezüglich eines Mietvertrages:

Wir wollen mit Juni in eine neue Wohnung ziehen, doch mittlerweile bin ich gegenüber dem Vermieter sehr skeptisch. Angefangen hat es damit, dass er von uns vorab einen Anteil der Kaution haben wollte, ohne einen Mietvertrag oder Sonstiges. Wir haben’s dann so hinbekommen, dass wir ihm eine Anzahlung geleistet haben und das im Mietvertrag vermerkt wurde. Der Vertrag ist erst dann gültig, sobald die ganze Kaution gezahlt wurde (so steht’s im Vertrag). Dann steht noch drinnen, dass wir € 25,- küchenmiete für eine alte, bereits leicht beschädigte Küche zahlen müssen. Er hat uns außerdem gesagt, die Wohnung hätte 80m2, im Vertrag steht jetzt 74m2. Was mich noch stutzig macht sind die 5% verzugszinsen die wir im Falle eines Zahlungsverzuges zu bezahlen haben. Wir müssen wohl auch die aussenfenster und Rollos in brauchbarem Zustand halten bzw. Auch alle Reparaturen im Innenraum auf unsere kosten durchführen. Ist das so wirklich alles rechtens? Achja, natürlich steht auch drin, dass die wohnung wieder ausgemalt zu übergeben ist! Ich hab ein schlechtes Gefühl bei der Sache, leider brauchen wir dringend eine Wohnung, weil unsere alte bereits gekündigt ist und ich nicht mit 2 Kids auf der Straße stehen will. Wir hatten eine andere in Aussicht, aber die wurde uns doch wegen Verkauf abgesagt.

Ich werde mich nächste Woche an einen Anwalt wenden, der mir den Vertrag überprüft, aber es wäre nett, wenn mir schon mal jemand vorab helfen könnte, damit ich besser schlafen kann :wink: ist von dem Einzug eher abzuraten oder im sollen wir eher im Nachhinein alles anfechten (hab einen guten Rechtsschutz).

Danke schon mal!

Liebe Grüße anna

NEIN ziehen sie NICHT ein!

Außer sie brauchen den Kick ständig Streit im Treppenhaus, Gerichts- und Anwaltkosten. Jeder Eigentümer entscheidet was mit seinem eigentum passiert aber es muss sich im Rahmen der geltenden Rechtssprechung handeln.
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, deshalb kann der Vermieter auch unwirksame klauseln verfassen.
Das meiste was sie schreiben ist nicht rechtens und unwirksame Klausel, da Mieter überdurchschnittlich belastet werden.

Lesen sie mal § 551Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

durch.