Ein paar Fragen querbeet

Ein paar Fragen:

Ist Arcor (50 € komplett) zu empfehlen?
Jetzt schon das Gewerbe anmelden oder im Januar?
Lexware - Ja oder Nein? - was dann?

Danke!

Hallo

Ist Arcor (50 € komplett) zu empfehlen?

Ich kenne das Kleingedruckte leider nicht.

Jetzt schon das Gewerbe anmelden oder im Januar?

Erinnert mich an letzten Montag. Da sagte ein schlauer Kopf beim Existensgründerseminar folgendes.
Durch das Weihnachtsgeschäft machst du eine menge Umsatz. Im Januar, Februar läuft das Geschäft in der Regel schlechter, da ja gerade Weihnachten war. Es kann dir also passieren, das du durch den guten November -, Dezember-Umsatz, für die Umsatzsteuervorauszahlung hoch veranlagt wirst und bist somit im Januar, bzw. Februar schon wieder Pleite.

Ich hoffe, das ich das richtig wiedergegeben habe.

Lexware - Ja oder Nein? - was dann?

Kenne ich auch nur vom Hörensagen.

Gruß Nino

Hallo Nino,

ganz so schlau war der Kopf, glaube ich, nicht.

Wenn man nämlich dieses:

Es kann dir also passieren, das du
durch den guten November -, Dezember-Umsatz, für die
Umsatzsteuervorauszahlung hoch veranlagt wirst und bist somit
im Januar, bzw. Februar schon wieder Pleite.

so liest, verwechselt er seine Einnahmen mit Erlösen und hält die USt für eine Art Ertragsteuer. Wenn man mit der USt klarkommen will, muss man sich deutlich machen, dass die USt von dem Moment an, wo man sie eingenommen hat, zu keinem Zeitpunkt für irgendwas anderes zur Verfügung steht als eben um sie abzuführen. Der Unternehmer, der sie vom Kunden einnimmt, macht bloß das Inkasso für den Finanzminister - das Geld gehört ihm nicht.

Das ist natürlich schwer, wenn die Erlöse vorne und hinten nicht reichen. Sie reichen aber auch dann nicht, wenn man sich in die Tasche lügt und erstmal die USt behält, in der Hoffnung, dass es bis zur Fälligkeit vielleicht einen neuen großen Jackpot oder sowas gibt.

Beiläufig: Es soll diese oder jene unternehmerische Tätigkeit geben, die vom Weihnachtsgeschäft überhaupt nicht abhängt. Ich habe in der Ursprungsfrage nichts von „e-bay“ gelesen…

Schöne Grüße

MM

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Servus Angelika,

  • für welche Zwecke willst Du Lexware einsetzen? FiBu oder Aufzeichnungen für Überschussrechnung? WaWi? Kostenrechnung?

  • Was spricht dagegen, das Gewerbe jetzt anzumelden? Dann ist ein Gang erledigt, die steuerliche Erfassung geht schneller (wobei man das auch so beschleunigen kann, wenn man z.B. eine USt-ID-Nummer braucht).

Zum Arcor-Tarif kann ich Dir nichts sagen, aber ich glaube, es gibt hier Leute, die das können, wenn Du ihnen erzählst, was Du mit dem Anschluss machen willst: Telefonieren? Internet-Zugang (mit welcher Geschwindigkeit und welchem Traffic)? Fax? In welchem Volumen? Mit welchen Ländern? usw…

Schöne Grüße

MM

Hi,

Erinnert mich an letzten Montag. Da sagte ein schlauer Kopf
beim Existensgründerseminar folgendes.

Hat er auch was von der Ist/Soll Versteuerung gesagt: http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg04/p20.html

mfg Ulrich

Buchhaltung/Lexware - Gewerbe/jetzt oder im Januar

  • für welche Zwecke willst Du Lexware einsetzen? FiBu oder
    Aufzeichnungen für Überschussrechnung? WaWi? Kostenrechnung?

Überschussrechnung und Vorarbeit für den StB - Buchhaltung einfach.

  • Was spricht dagegen, das Gewerbe jetzt anzumelden? Dann ist
    ein Gang erledigt, die steuerliche Erfassung geht schneller
    (wobei man das auch so beschleunigen kann, wenn man z.B. eine
    USt-ID-Nummer braucht).

Habe ich denn auch Vorteile, wenn ich es erst zum 2.1 anmelde?

Zum Arcor-Tarif …

Dazu habe ich bis jetzt mehr Negatives gehört und ich nehme lieber einen lokalen Anbieter - danke.

Hallo Angelika,

Überschussrechnung und Vorarbeit für den StB - Buchhaltung
einfach.

ok. Also keinerlei Ansprüche an die Software betreffend Dinge wie Warenwirtschaft, Kostenrechnung, Debitorenverwaltung, Mahnwesen etc.

Hier erstmal ganz wichtig: Um Buchhaltung im eigentlichen Sinn geht es beim Überschussrechner nicht. Es geht hier lediglich darum, dass nachvollziehbare Aufzeichnungen erstellt werden. In dem Umfang, in dem sie mit elektronischen Mitteln erstellt werden, müssen sie in zehn Jahren noch elektronisch lesbar und auswertbar vorliegen.

Wesentliche Anforderung ist: Es muss eine Schnittstelle für die StB-Kanzlei da sein. Und zwar eine, mit der dort auch schon gearbeitet worden ist. Das mögliche Spektrum von einsetzbarer Software muss also durch den StB definiert werden.

Lexware hat zwar eine Export-Schnittstelle für DATEV (das ist die Software, mit der der StB wahrscheinlich arbeitet), aber die ist auf der anderen Seite beim Import ein bissel fummelig. Wenn in der Kanzlei nicht routinemäßig Lexware-Datensätze importiert werden, kann das ein KO-Kriterium sein. Das müssen die Leuts von dort wissen.

Falls die Kanzlei mit DATEV arbeitet, ist eine brauchbare Alternative die Arbeit mit DATEV-NESY. Die Erfassung unter NESY setzt FiBu-Praxis voraus. Der NESY-Datenbestand kann in DATEV-REWE unmittelbar eingelesen werden, ohne irgendwelche weiteren Aktionen - führt also dazu, dass beim StB tatsächlich bloß kontrolliert werden muss und die beauftragten Tätigkeiten unmittelbar mit dem vorgelegten Datenbestand erledigt werden können.

Eine andere mögliche Schnittstelle heißt „Papier“: Erfassen der Belege in einer mit der Kanzlei zu definierenden Excel-Tabelle, deren Summen pro Sachkonto dann von Hand in DATEV oder welche Software auch immer reingeklopft werden. Diese Form der Schnittstelle ist sehr verbreitet: Wenn man einen werweißwie subtil erfassten Datenbestand ohne brauchbare Schnittstelle vorgelegt kriegt, wird ohnehin so verfahren, dass man eine auf Papier ausgedruckte Summen- und Saldenliste händisch erfasst.

Kurzer Sinn: Auswahl der Software richtet sich nach den Anforderungen. Wenn die wesentliche Anforderung die ist, dass der StB-Kanzlei nicht nur die Belege, sondern die bereits erfassten Aufzeichnungen als Datenbestand vorgelegt werden sollen, dann muss die StB-Kanzlei definieren, welches Format sie dafür braucht. Ob das dann Lexware oder Quicken oder NESY oder SIMBA oder KHK oder wieauchimmer heißt, hängt von der Kanzlei ab.

Mir selber ist noch kein schlagendes Argument dafür begegnet, warum man Aufzeichnungen für eine Überschussrechnung überhaupt mit einer FiBu-Software machen sollte und nicht mit einem Tabellenkalkulationsprogramm, das sowieso auf dem PC rumliegt, und von dem man in der Regel auch weiß, dass es in zehn Jahren noch funktionieren wird und den gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Zugriff ermöglichen wird.

Das einzige Argument könnte sein, dass beim StB tatsächlich der Datensatz (und keine Papierauswertung) weiter verarbeitet wird. Das ist aber viel seltener der Fall, als es Mandanten glauben. Es wäre auch unhöflich, einem Mandanten zu sagen, dass man ihn bloß deswegen seine Sachen selber erfassen lässt, weil dann eine minimale Struktur in der Belegsammmlung ist, die man sowieso selber nochmal durchbucht, wenn sie reinkommt.

Kurzer Sinn: Auswahl der Software mit der Kanzlei abstimmen!

Habe ich denn auch Vorteile, wenn ich es erst zum 2.1 anmelde?

Wenn eine USt-Voranmeldung weniger ein Vorteil ist: Ja.

Andererseits ist es dann wesentlich aufwendiger, Betriebsausgaben aus 2006 steuerlich geltend zu machen: Formal geht alles erst in 2007 los, und im dümmsten Fall gehen die 2006er Ausgaben beim StB unter, weil die Azubine nicht weiß, was sie in 2007 mit 2006er Ausgaben anfangen soll…

Schöne Grüße

MM

Hi

Es soll diese oder jene unternehmerische Tätigkeit
geben, die vom Weihnachtsgeschäft überhaupt nicht abhängt.

Das ist richtig und Gott sei Dank auch gut so. Ich habe lediglich das Beispiel zetiert, das der gute Mann erzählt hat.

Ich habe in der Ursprungsfrage nichts von „e-bay“ gelesen…

Ich auch nicht. (???)

Gruß Nino