Hallo Stifi,
die Diskussion, ob der Helm entfernt werden soll oder nicht, erübrigt sich schon rein deshalb, weil der Helm ja irgendwann abgenommen werden muß - spätestens in der Klinik, meist aber schon im Rahmen der Notversorgung durch den Notarzt, der einen Schlauch in die Luftröhre plaziert, um das Eindringen von Erbrochenem zu verhindern bzw. um bei Atemstillstand beatmen zu können. Weder Notarzt noch Klinikärzte werden beim Entfernen des Helms vorsichtiger sein, als Du es im Fall der Fälle ohnehin schon wärst.
Zum Thema Stiffneck und Co. mußt Du Dir folgendes klarmachen: Beim Unfall haben Kräfte auf die Wirbelsäule eingewirkt, die weit größer sind, als Du sie jemals aufwenden könntest. Soll heißen: Es ist nicht ohne weiteres denkbar, daß der Patient den Unfall ohne Querschnitt übersteht und daß erst der Helfer mittels einer Minimalbewegung einen solchen verursacht. Natürlich gibt es Berichte, daß ein Verunfallter sich zunächst noch bewegen konnte und erst hernach in der Klinik gelähmt war - das erklärt sich jedoch in erster Linie dadurch, daß es sekundär zu Schwellung und oder Einblutung gekommen ist, welche die Lähmungen verursachen.
Oft genug fliegt der Stiffneck wieder weg - sei es, um den Luftröhrenschlauch zu plazieren oder um in der Klinik einen Zentralvenenkatheter einzubringen oder wenn eine OP erfolgen muß. Dabei muß letztlich auch die Stellung der HWS variiert werden. Diese Maßnahmen, insbesondere den Luftröhrenschauch, zugunsten der HWS zu unterlassen ist deshalb unsinnig, weil es sehr viel häufiger vorkammt, daß ein Patient an Erbrochenem erstickt als daß ein Ersthelfer einen HWS-Schaden verursacht. Selbst wenn der Patient nicht sofort erstickt, entwickelt sich regelmäßig eine sog. „Aspirationspneumonie“. Und diese zählt zu den schwersten Lungenentzündungen und ist nicht einfach antibiotisch therapierbar - das Problem ist viel eher die Magensäure und nicht die sekundäre Keimbesiedlung.
Erste Hilfe ist ganz einfach, wenn man sich klarmacht, daß man als nichtärztlicher Helfer (egal ob Laie oder professionell) ohnehin nur zwei Aufgaben hat: Erstens die Atmung und zweitens den Kreislauf in Gang zu halten. Alles andere muß dahinter zurückstehen.
Fehlt die Atmung, so beatmet man, fehlt der Puls, folgt die Herzdruckmassage *.
Ist der Patient lediglich bewußtlos, so dreht man ihn in die Seitenlage (verhindert das Zurückfallen der Zunge und läßt Erbrochenes leicher auslaufen) und überwacht Atmung und Puls, bis Hilfe kommt - Das wars schon.
Schwere Blutungen wären vielleicht erwähnenswert, aber daß man hier halt die Wunde komprimieren muß bzw. die Extremität abbinden kann, weiß auch jeder. Beides ist richtig. Bevor man aber dazu kommt, ist bei unserer Ärztedichte meist ohnehin schon ein professioneller Helfer oder der Notarzt vor Ort.
Also: Im Notfall muß man einfach mal machen und darf sich nicht von ohnehin so nicht haltbaren Rettungsdienstdogmen davon abhalten lassen. Verklagen wird einen übrigens ohnehin keiner - schon rein deshalb nicht, weil sonst niemand mehr helfen würde.
viele Grüße,
Oliver
* Enstprechende Verfahren kann jeder Führerscheininhaber anwenden, da im Erste-Hilfe-Kurs gelernt. Auch hier ist die fälscheste aller Wiederbelebung immer noch besser als gar keine. Meinungen, wonach ein schlagendes Herz keinesfalls einer Herzdruckmassage ausgesetzt werden dürfte, sind Ammenmärchen - in der Klinik unterstützt man den Kreislauf schon bei einem Blutdruck