Ein paar Fragen zu Geschäftsprozessen

Hallo allerseits,

ich habe mir überlegt mein Hobby (PC-Netzwerke) zum Nebenberuf zu machen, sprich ein Einzelunternehmen anzumelden auf nebenberuflicher Basis.

Da treten schon diverse Fragen auf:

  1. Muss ich dem Kunden auf Rechnungen oder Angeboten die Mehrwertsteuer angeben bzw aufschlagen?
  2. Brauche ich eine eigene Umsatzsteuernummer? Wenn ja, muss diese mit angegeben werden?
  3. Was hat das mit dieser monatlichen Steuerabrechnung ans Finanzamt auf sich? (ich glaube irgendwie Vorsteueranmeldung oder sowas…)

Da ich kaufmännisch absolut nicht fit bin, und mir dieses Wissen gerade erst aneigne, wäre ich für jede Hilfe und Tipps dankbar.

Viele Grüße
jörg

Hallo Jörg:

du fragst:

  1. Muss ich dem Kunden auf Rechnungen oder Angeboten die
    Mehrwertsteuer angeben bzw aufschlagen?

Erst wenn du die „Kleinunternehmer“-Umsatzgrenze von z.Zt. 17.500 EUR pro Jahr (lt. §19 Paragrafen Umsatzsteuergesetz) überschreitest. Bleibst du darunter, kannst du als „kleiner Krauter“ ohne USt. arbeiten, darfst im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer (also die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe) abziehen.

  1. Brauche ich eine eigene Umsatzsteuernummer? Wenn ja, muss
    diese mit angegeben werden?

Die brauchst du bislang nur, wenn du Geschäfte „im innergemeinschaftlichen Verkehr“, also grenzüberschreitend innerhalb der EU machst.

  1. Was hat das mit dieser monatlichen Steuerabrechnung ans
    Finanzamt auf sich? (ich glaube irgendwie Vorsteueranmeldung
    oder sowas…)

Vorauszahlungen gibt es bei unterschiedlichen Steuerarten, vor allem bei der

a. Umsatzsteuer (je nach Umsätzen monatlich, vierteljährlich oder gar nicht, also jährliche Fälligkeit). Wer überhaupt umsatzsteuerpflichtig ist (s.o.) ist _als Existenzgründer_ neuerdings im Jahr der Gründung und im folgenden Geschäftsjahr unabhängig von der erwarteten oder tatsächlichen Umsatzhöhe obligatorisch zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet!

b. Einkommensteuer: Analog zur Lohnsteuer bei Angestellten zahlen Unternehmer je nach Gewinnhöhe des Vorjahres monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlungen auf ihre erwartete jährliche Einkommensteuerschuld.

Das soll fürs Erste reichen - schöne Grüße
Robert