Hallo zusammen!!
Ich (20) arbeite momentan 35h in meinem Hauptjob, bin aber auf der Suche nach einem Nebenjob… hätte da aber ein paar Fragen:
- Wieiviel darf ich in dem Nebenjob höchstens verdienen?
- Wielange darf ich höchstens arbeiten?
- Wie sieht das aus wegen Lohnsteuerkarte? Brauch ich da eine extra? Muss ich beim Nebejob auch extra Krankenversicherung etc zahlen?
- Was muss ich sonst noch beachten?? (Ja okay ausser der Zustimmung vom Arbeitgeber des Hauptjobs)
Danke schön schonmal!!
Arbeit, Umsatz, Weihnachtsgeld!
Hallo alleine!!
Ich (20) arbeite momentan 35h in meinem Hauptjob, bin aber auf
der Suche nach einem Nebenjob… hätte da aber ein paar
Fragen:
- Wieiviel darf ich in dem Nebenjob höchstens verdienen?
6 Mrd EUR/Tag? Im Ernst, warum sollte es da Grenzen geben? Es gibt da z.B. einen Vorstandsvorsitzenden, der verdient soviel, dass er sich jeden Tag ein Auto kaufen könnte!
- Wielange darf ich höchstens arbeiten?
Soviel, dass die Fähigkeit deiner hauptsächlichen Tätigkeit nachzugehen nicht beeinträchtigt wird. Das steht auch in irgendeinem Gesetz von wegen Loyalitätsverpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber.
- Wie sieht das aus wegen Lohnsteuerkarte? Brauch ich da eine
extra?
Ja, ist auch leider mit Steuerklasse 6 (50 % Pauschalbesteuerung)
Muss ich beim Nebejob auch extra Krankenversicherung
etc zahlen?
Nicht extra, wird normalerweise genauso mit 13,8 % (z.B. TK) abgerechnet.
- Was muss ich sonst noch beachten?? (Ja okay ausser der
Zustimmung vom Arbeitgeber des Hauptjobs)
Verweigern kann er die eigentlich nicht, es sei denn, du arbeitest in Konkurrenz.
Gruß
Stefan
- Wielange darf ich höchstens arbeiten?
Soviel, dass die Fähigkeit deiner hauptsächlichen Tätigkeit
nachzugehen nicht beeinträchtigt wird. Das steht auch in
irgendeinem Gesetz von wegen Loyalitätsverpflichtung gegenüber
dem Arbeitgeber.
Hallo Stefan, es ist noch viel simpler: Soviel, dass die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschritten werden.
Muss ich beim Nebejob auch extra Krankenversicherung
etc zahlen?
Nicht extra, wird normalerweise genauso mit 13,8 % (z.B. TK)
abgerechnet.
Kommt drauf an. Bei einem 400-Euro-Job neben der Haupttätigkeit, fallen für den Arbeitnehmer z.B. keine SV-Abgaben an. „Ab dem 1. April 2003 können Sie neben Ihrem Hauptberuf noch einen 400-Euro-Job ausüben, der sozialversicherungsfrei bleibt.“ [http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/m…](http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/mjzportal/de/minijob/1 arbeitnehmer/5 hauptberuf und minijob/InhaltsNav,N=12136-12128-12420-13040.html)
MfG