Hallo Sheila,
willkommen im Club, ich bin gerade in genau der selben Situation wie du, nur dass ich nicht auf dem Flohmarkt verkaufen möchte.
- Meine Krankenversicherung etc. läuft das alles weiter über
meinen Arbeitgeber?
Antwort: Ruf am Besten mal deine Krankenkasse an. Die werden dir einen Feststellungsbogen schicken, den du ausfüllen muß. Anhand von diesem wird dann entschieden ob du dich privat versichern mußt oder nicht. Mir wurde von meiner KK gesagt, dass dies sich nach der Höhe des Gewinns und nach der benötigten Stundenzahl für das Gewerbe richtet.
Fazit: Brauchst du mehr Stunden für dein Nebengewerbe und/oder verdienst du mehr dann mußt/solltest du dich privat versichern. Sollte dies der Fall sein, so mußt du dann aber über deien Arbeitgeber keine Beiträge mehr zahlen.
- Ich habe gehört ich muss immer Rechnungen ausstellen, muss
ich das auf dem Flomarkt dann auch?
Antwort: So wie ich weiß, ist es kein Muß - bin mir da aber nicht ganz sicher. Ich persönlich würde immer eine Rechnung ausstellen, denn ich denke, das man bei seinen Käufern so mehr Vertrauen schafft und einen besseren Eindruck hinterläßt. Außerdem erleichtert es bestimmt einiges in Sachen Finanzamt und Einkommen-/Überschußrechnung. Wie das nun beim Flohmarkt ist, kann ich dir nicht sagen.
- Was habe ich genau für Abgaben?
Antwort:
IHK
IHK-Beiträge müßtest du wahrscheinlich nicht zahlen, wenn du in den letzten 5 Jahren weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt hast. Ich glaube ins Handelsregister darfst du auch nicht eingetragen sein. Natürlich ist das alles an einen Maximalbetrag gekoppelt - Am besten mal direkt bei der IHK nachfragen, die können dir das genau sagen.
Berufsgenossenschaft
Soweit wie ich weiß fallen dort auch keine Beiträge an, vorausgesetzt du beschäftigst keine Mitarbeiter - ABER du selbst könntest dort eine Unfallversicherung abschließen, denn wenn dir etwas im Nebengewerbe passiert, so zieht deine private Unfallversicherung nicht. - Einfach mal anrufen und nachfragen.
Rentenversicherung
Ist freiwillig - wenn Du willst kannst du.
Ansonsten wäre eventuell zu überlegen, ob du dir eine zusätzliche Haftpflichtversicherung zulegen solltest - bin da aber auch nur Leihe.
- Ich muss ( habe ich gehört ) eine
Einnahmen-Überschuss-Rechnung ( ich glaub das das so heißt )
machen. Muss ich die Jährlich machen? Gibt es da ein
bestimmtes Formular zu, oder mach ich das in einer
Exel-tabelle?
Antwort:
Laut der Information meiner Steuerberaterin reicht eine einfache Aufstellung z.B. in einer Excel-Tabelle aus. Habe mir auch eine angelegt und gleich ein paar Funktionen eingebaut. So sehe ich immer gleich, ob Minus oder Plus.
- Muss ich sofort Gewerbe anmelden, oder kann ich erstmal 1 -
2 Wochen ohne Gewerbe verkaufen, um zu schauen ob es überhaupt
läuft?
Antwort:
Mir wurde mal gesagt, dass man es durchaus am Anfang mal ein paar Wochen so ausprobieren könne. Aber ich selbst habe das nicht gemacht. Schon aus dem einfachen Grund, dass du ohne Gewerbeschein auch nicht an Händlerpreise etc. rankommst.
- Soweit ich weiß, werde ich dann nicht im
Handelsregister eingetragen, trotzdem brauche ich ja einen
Firmennamen. Muss ich dann meinen Vor- und Nachnamen in meinen
Firmennamen integrieren?
Antwort:
Firma bist du selbst (Vor- und Zuname). Du kannst Dir aber zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung geben, aber diese darf nicht firmenähnlich sein.
z.B. verkaufst du Blumen – Blumenhandel Lola Langohr
Google am besten mal oder frag deine zuständige IHK. Ich selbst habe momentan noch kleine Probleme mit der Geschäftsbezeichnung und weiß nicht so richtig wie ich mit dieser im Schriftverkehr, bei Behörden, Händlern etc. umgehen darf und möchte dir nicht´s falsches sagen.
So, ich hoffe dass ich dir etwas weiterhelfen konnte - aber ich bin auch „Frischling“ auf diesem Gebiet.
Sollte ich dennoch hier falsche Angaben gemacht haben, so bitte ich andere mich bzw. Sheila darauf hinzuweisen. Für Kritiken bin ich sehr offen.
Viele Grüße Kristin
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