Hallo, bin ursprünglich gelernter Trockenbauer, habe nun durch meine Frau die Chance bekommen in einem SBS Warenhaus eine Stelle als Verkäufer zu bekommen.
Nun seit 2 Tagen Arbeit muss und will ich mich sofort weiterbilden.
Ich habe viele Fragen die ich sicher auch als Kunde hatte, da ich aber für Reklamationen und Serviceaufträge für den Kunden zu ständig bin, fehlt mir das Fachwissen.
Die Firma trägt die Kosten für eine Schulung erst nach 6 Monate arbeiten.
Ich führe meine Fragen mal in Nummern auf, so können diese ja sicherlich einfach beantwortet werden.
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Unser Unternehmen bietet die Gesetzliche Gewährleistung, sprich ein halbes Jahr Garantie und das andere 1 1/2 Jahr Gewährleistung.
Während der Garantie müssen wir für Kosten durch Reparaturen am Produkt aufkommen, nach 6 Monaten wo die Gewährleistung auftrit ausschließlich der Kunde?
Sprich Kunde gibt TV Gerät ab, wir reparieren es und er muss uns 15 Euro für die Rep geben.
Das ist doch so Korrekt oder?
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Es gibt kein Gesetzliches Umtauschrecht sowie Gesetzliche Regelung dass der Kunde wenn im Karton der Inhalt beschädigt ist (eigentliche Prüfung vor Ort) er die Fahrtkosten von uns für den erneuten Weg in unsere Filiale bekommt.
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Wenn der Kunde etwas kauft und nicht zufrienden ist, müssen wir Ihm nicht das Bargeld auszahlen, wir können Ihnen mittels Gutschein ans unser Haus binden?
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Wir haben etwas in der Werbung, haben aber nicht geworben damit das es lange vorrätig ist, nun ist der Artikel bereits nach 15min Ladenöffnung ausverkauft, 20 min Später kommt ein Kunde und möchte weil nicht mehr vorrätig einen ähnlichen Artikel der aber 50 Euro mehr kostet für den Preis des Gerätes in der Werbung.
Ist das richtig, darf er das
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Viele Kunden glauben das Sie immer im Recht sind, jedoch verhandeln öfters Kunden weil Sie kurz vor Ladenschluss kaufen oder einen der letzten Artikel haben für einen Preisnachlas.
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Wann erlischt die Garantie (wenn der Kunde selber Hand an legt), sprich bei einem Fahrrad den Schlauch wechselt? oder bei einem Kinderwagen schrauben löst.
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Wie verhalte ich mich wenn ich merke das der Kunde einen Schaden am Artikel verursacht hat um diesen zurückzugeben?
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In einem SBS Markt verlangen Kunden einen Aufbau von Ware vor Ort, wenn ein Schaden durch den Zusammenbau des Mitarbeiters entsteht, wer haftet.
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Ein Kunde beleidigt mich und wird Persönlich, was kann ich tun?
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Auch wenn oben schon erwähnt:
Ein Kunde kauft ein „Nintendo DS“, nach 2 Wochen stellt sich herraus das ein kleiner Softwarefehler darauf ist, der Kunde möchte sein Geld zurück - leider geht dies nicht da der Hersteller Reparaturen vorschreibt und wir erst nach der 2. Reparatur ihm das Geld auszahlen dürfen.
Kann ich als Händler die Auszahlung verweigern und auf Rep. bestehen auch wenn dieses Kundenunfreundlich ist?
11.Was für Rechte hat der Kunde im Einzelhandel eigentlich (ab 2010)
Würde mich echt freuen wenn mir jemand dazu ein paar Fragen beantworten kann.
Grüße
Thomas
Hi Thomas
Ich hab’ auch ein paar Fragen:
Hast Du keinen Vorgesezten, den Du Fragen kannst?
Hast Du keine Einweisung bekommen?
Wissen die in dem Betrieb nicht, dass Du ein Branchenfremder bist?
Gruß
schatten
Leider kann mir dort keiner helfen, wir haben doch derzeit ne Kriese und da kämpft jedes Unternehmen ums Überleben.
Hallo,
ja, aber trotz Krise muss es doch jemand geben der verantwortlich ist für das was in dem SBS - Laden passiert. Oder zumindest jemand der schon länger dort arbeitet als du und sich daher mit den üblichen Vorgehensweisen in den von dir beschriebenen Fällen auskennt.
Und genau den würde ich fragen wie das in „seinem“ Laden gehandhabt werden soll!
Gruß
Hallo !
Viele Fragen, leider manche nicht kurz zu beantworten. Das würde hier (und bei mir) den Rahmen sprengen. Manche Fragen sind leider auch zu allgemein gestellt.
- Wenn der Kunde etwas kauft und nicht zufrienden ist, müssen
wir Ihm nicht das Bargeld auszahlen, wir können Ihnen mittels
Gutschein ans unser Haus binden?
Ein „Umtausch“-Recht gibt es nicht. Auch wenn dies viele Kunden meinen. Der Umtausch ist reine Kulanz des Händlers, also kann er durchaus einen Gutschein anbieten. Geld auszahlen muss er definitiv nicht.
- Wir haben etwas in der Werbung, haben aber nicht geworben
damit das es lange vorrätig ist, nun ist der Artikel bereits
nach 15min Ladenöffnung ausverkauft, 20 min Später kommt ein
Kunde und möchte weil nicht mehr vorrätig einen ähnlichen
Artikel der aber 50 Euro mehr kostet für den Preis des Gerätes
in der Werbung.
Ist das richtig, darf er das
Der Händler muss sorge tragen, dass der Artikel ausreichend auf Lager ist. Gibt viele Artikel im Netz dazu. Google!
- Viele Kunden glauben das Sie immer im Recht sind, jedoch
verhandeln öfters Kunden weil Sie kurz vor Ladenschluss kaufen
oder einen der letzten Artikel haben für einen Preisnachlas.
Du kannst Dich auf das Verhandeln einlassen oder auch nicht. Rechthaberischen Kunden kann man am Besten durch Fachwissen entgegentreten.
- Wie verhalte ich mich wenn ich merke das der Kunde einen
Schaden am Artikel verursacht hat um diesen zurückzugeben?
Der Händler hat das Recht nachzubessern. Im Zweifelsfall zum Hersteller einschicken, der kann prüfen. Ausserdem ist dieser Fall wohl etwas für Deinen Abteilungsleiter oder Vorgesetzten.
- In einem SBS Markt verlangen Kunden einen Aufbau von Ware
vor Ort, wenn ein Schaden durch den Zusammenbau des
Mitarbeiters entsteht, wer haftet.
Im Zweifelsfall Du. „Verlangen“ kann der Kunde den Aufbau nicht.
- Ein Kunde beleidigt mich und wird Persönlich, was kann ich
tun?
Locker bleiben und gehen … Abteilungleiter/Kollegen holen (der ist für solche Fälle geschult)
- Auch wenn oben schon erwähnt:
Ein Kunde kauft ein „Nintendo DS“, nach 2 Wochen stellt sich
herraus das ein kleiner Softwarefehler darauf ist, der Kunde
möchte sein Geld zurück - leider geht dies nicht da der
Hersteller Reparaturen vorschreibt und wir erst nach der 2.
Reparatur ihm das Geld auszahlen dürfen.
Kann ich als Händler die Auszahlung verweigern und auf Rep.
bestehen auch wenn dieses Kundenunfreundlich ist?
Natürlich. Recht zur Nachbesserung.
11.Was für Rechte hat der Kunde im Einzelhandel eigentlich (ab
2010)
Am besten kaufst Du Dir mal ein Buch dazu. Amazon kann helfen.
MFG
S.
Hi
Locker bleiben und gehen … Abteilungleiter/Kollegen holen
(der ist für solche Fälle geschult)
Wenn der genauso geschult wurde, wie Thomas als neuer Mitarbeiter eingearbeit wurde, - na dann, Gute Nacht!
Gruß
schatten
Ich würde mich an die anderen Mitarbeiter wenden und die Fragen. Viele Geschäfte handeln gesetzeswidrig und erst wenn der Kunde rebeliert gibts Recht für den Kunden.
Wenn du anfängst und vertrittst die Rechte des Kunden indem du nach „Gutscheinproblematik und gesetzliche Lösungen fragst“ Umtauschrecht mit und ohne Kassenzettel kann es sein dass du ganz schnell auf der Straße landest.
Dein Job ist es nicht eine gesetzliche Beratungsstelle aufzumachen und Kundenrechte zu vertreten sondern erstmal die Geschäftspolitik deines AG durchzusetzen.
Wenn der möchte dass jeder Kunde der was kauft sich vorher ausziehen muss dann ist dass erstmal so. Ob der Recht hat oder nicht.
Was ich sagen will, ich wär ganz vorsichtig und würde mich anpassen
daniel