Ein paar Fragen zum Thema Bilanzieren

hier gibt es sicher welche, die mir folgende Fragen kurz und knapp beantworten können oder? ich wäre super dankbar dafür!

danke und viele grüße

simone

  1. Ein Unternehmer stellt seine Bilanz zum 31.12.2003 am 01.04.2004 auf. Hierbei geht
    es auch um die Bewertung einer Forderung gegenüber den Kunden K. K befindet sich
    seit dem 10.12.2003 in Zahlungsschwierigkeiten. Dies erfährt der Unternehmer erst
    am 15.01.2004. Darf er diese Erkenntnis bei der Aufstellung seiner Bilanz
    berücksichtigen?

  2. Die X-AG kauft die Y-GmbH für 10 Mio. €. Die Schulden der Y-GmbH belaufen sich
    auf 4 Mio. €, der Wert der Vermögensgegenstände beträgt 13 Mio. €. Welche Art des
    Geschäftswertes liegt vor, wie hoch ist er und muss ihn die X-AG bilanzieren?

  3. Ein Verlag sichert sich von einem Schriftsteller die Rechte für sein neuestes Werk
    sowie die Verlagsrechte für mehrere zukünftige Werke. Darf der Verlag den dafür
    gezahlten Betrag bilanzieren?

  4. Bei der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs hat die B-GmbH Gebühren für ihre
    Handelsregister-Eintragung gezahlt. Besteht Aktivierungsgebot oder –wahlrecht?

  5. Ein Einzelunternehmer kauft seinem Sohn aus betrieblichen Mitteln ein neues Auto,
    welches von seinem Sohn ausschließlich privat genutzt wird. Weil der Unternehmer
    ahnt, dass sein Sohn sehr nachlässig mit dem Wagen umgehen wird, will er diesen in
    seiner Bilanz in zwei statt den üblichen vier Jahren abschreiben. Wie ist dies zu
    beurteilen?

  6. Ein Handelsunternehmen erhält Waren unter Eigentumsvorbehalt des Herstellers
    geliefert. Die Rechnung wird das Handelsunternehmen erst im nächsten Geschäftsjahr
    ausgleichen. Außerdem hat sie ihre Betriebs- und Geschäftsausstattung ihrer
    Hausbank als Sicherheit für einen Kredit übereignet. Wer hat die genannten Positionen
    zu bilanzieren?

  7. Liegt bei den folgenden Beispielen Aktivierungsgebot, wahlrecht oder –verbot vor?
    a. Disagio bei einer Schuldverschreibung
    b. Selbst entwickeltes Patent
    c. Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital
    d. Nicht betriebsnotwendiges unbebautes Grundstück
    e. Kosten der Einführungswerbung

  8. Die A-AG sichert einem Kunden am 30.12.2003 zu, eine Reparatur aus
    Kulanzgründen kostenlos vorzunehmen. Sind Rückstellungen zu bilden? Wenn ja,
    welcher Art?

  9. Ein Unternehmen erwartet im folgenden Geschäftsjahr hohe Verluste aus bereits
    abgeschlossenen Verträgen. Darf das Unternehmen Rückstellungen bilden? Wenn ja,
    welcher Art?

  10. Ein Kaufmann veräußert einen Vermögensgegenstand des Umlaufvermögens für
    375 €. Die Anschaffungskosten haben vor einem Jahr 240 € betragen. Spalten Sie den
    Gewinn des Kaufmanns in einen „echten“ Gewinn und einen Scheingewinn unter
    einer Berücksichtigung von einer jährlichen Inflationsrate von 5 % auf!

  11. Erklären Sie den Unterschied zwischen dem strengen und dem gemilderten
    Niederstwertprinzip!

  12. Ein Unternehmen handelt mit Baumaschinen. Am Jahresende befindet sich im Bestand
    des Unternehmens eine Maschine mit Anschaffungskosten von 1.200.000 €. Aufgrund
    der schlechten konjunkturellen Situation liegt die Baubranche brach, so dass sich auch
    die Preise für Baumaschinen im „freien Fall“ befinden. Eine vergleichbare Maschine
    ist beim Hersteller derzeit für 1.050.000 € zu bekommen. Nehmen Sie zum
    Bilanzansatz Stellung!

  13. Ein Kaufmann hat ein Darlehn über 150.000 $ aufgenommen. Zum Zeitpunkt der
    Darlehnsaufnahme betrug der amtliche Umrechungskurs 1 € = 0,90 $. In der
    Zwischenzeit ist der Euro kräftig gestiegen. Am Bilanzstichtag beläuft sich der Kurs
    auf 1,25. Nehmen Sie zum Bilanzansatz Stellung!

Hallo Simone,

nichts für ungut - und ich bin Verfechter des höflichen Umgangs in diesem Forum: Aber ich finde, Du machst es Dir zu einfach! Es kann ja sein, dass Du keine Zeit hast, die entsprechenden Inhalte zu lernen resp. zu errechnen. Aber nach meinem Geschmack ist das fast ein Armutszeugnis! Willst Du es kapieren oder nur die Antworten?

Sorry!

Viele Grüße

Kathleen

Kathleen, mir reichen die Antworten! Und wenn es für Dich ein Armutszeugnis ist, dann ignoriere doch bitte solche Threads, ja? :smile: Danke!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Simone!

hier gibt es sicher welche, die mir folgende Fragen kurz und
knapp beantworten können oder?

Können schon, aber anderer Leute Hausaufgaben und Prüfungs-/Klausurzulassungen erledigt niemand und Du hättest auch letztlich nichts davon. Wenn Du für die Aufgaben eigene Lösungen präsentierst, kann man drüber reden.

Gruß
Wolfgang

Hallo Simone,

nö!!! Ignorieren heißt schließlich „Nicht wissen wollen!“! :smile:

Aber ich drück Dir die Daumen, dass sich jemand findet, der Dir Antworten liefert!

-)

Viele Grüße

Kathleen

Sorry, dass ich gefragt habe…ich habe hier 150 Aufgaben und bei den 12 (von 150!) bin ich mir nicht 100%ig sicher und habe nicht die Zeit alles abzutippen, was ich hier handschriftlich verfasste habe… und brauche die Antworten für eine Klausurvorbereitung…aber ich frag dann lieber woanders. :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry, dass ich gefragt habe…ich habe hier 150 Aufgaben und
bei den 12 (von 150!) bin ich mir nicht 100%ig sicher und habe
nicht die Zeit alles abzutippen, was ich hier handschriftlich
verfasste habe… und brauche die Antworten für eine
Klausurvorbereitung…aber ich frag dann lieber woanders. :wink:

Vielleicht liest Du wenigstens da dann die Regeln, die hier u.a. heißen „KEINE JOB-ANGEBOTE ODER HAUSAUFGABEN-ERLEDIGUNG!“. Steht da oben ↑ (falls Du gerade eine Antwort schreibst).

Gruß,
Christian

Mal die Lösungen

Hi !

Bevor es gleich Kritik hagelt: Es handelt sich hierbei wohl kaum um Hausaufgaben, da diese Art des Stoffes in keiner Schulform unterrichtet wird, für die eine Schulpflicht besteht. Das ist meines Erachtens auch kein Stoff der an einer Berufsschule gelehrt wird.
Von daher kann ich einen Verstoß nicht erkennen. Durch die Beantwortung frage ich mich praktisch selbst ab.

  1. Ein Unternehmer stellt seine Bilanz zum 31.12.2003 am
    01.04.2004 auf. Hierbei geht
    es auch um die Bewertung einer Forderung gegenüber den Kunden
    K. K befindet sich
    seit dem 10.12.2003 in Zahlungsschwierigkeiten. Dies erfährt
    der Unternehmer erst
    am 15.01.2004. Darf er diese Erkenntnis bei der Aufstellung
    seiner Bilanz
    berücksichtigen?

Hier geht es konkret um die bilanzrechtlichen Begriffe „Werterhellung“ und „Wertbegründung“ und deren Unterscheidung.
Hierbei handelt es sich um eine sog. „werterhellende“ Information, da die Zahlungsschwierigkeiten schon im alten Geschäftsjahr bekannt waren bzw. „begründet“ waren. Man konnte also schon mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sagen, dass es hier zu einem Teil- oder Totalausfall kommen könnte.

Wertbegründet wäre es hingegen gewesen, wenn das Unternehmen erst nach dem 31.12. in diese Sit. gekommen wäre, also in die Urpsrünge für eine mögliche spätere Zahlungsunfähigkeit.

  1. Die X-AG kauft die Y-GmbH für 10 Mio. €. Die Schulden der
    Y-GmbH belaufen sich
    auf 4 Mio. €, der Wert der Vermögensgegenstände beträgt 13
    Mio. €. Welche Art des
    Geschäftswertes liegt vor, wie hoch ist er und muss ihn die
    X-AG bilanzieren?

Also hierbei handelt es sich um einen sog. „derivativen“ Geschäftswert. Dieser unterscheidet sich dadurch vom sog. „originären“ Geschäfts- oder Firmenwert, da er eben entgeltlich erworben wurde. Originäre Geschäfts-oder Firmenwerte dürfen dabei weder nach handelsrechtlicher, noch nach internationaler Rechnungslegung bilanziert werden. Hier ist er jedoch entgeltlich erworben, also kann er nach HGB bilanziert werden, wohingegen nach int. RL eine Bilanzierungspflicht besteht.

Wert = Kaufpreis - (Vermögen - Schulden)
= 10 - (13 - 4 ) = 1 Mio. Euro

  1. Ein Verlag sichert sich von einem Schriftsteller die
    Rechte für sein neuestes Werk
    sowie die Verlagsrechte für mehrere zukünftige Werke. Darf der
    Verlag den dafür
    gezahlten Betrag bilanzieren?

Ja darf er, da es sich hier um einen entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswert handelt. Diese müssen nach HGB (§ 248 HGB) bilanziert werden. International verhält es sich ähnlich.

  1. Bei der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs hat die B-GmbH
    Gebühren für ihre
    Handelsregister-Eintragung gezahlt. Besteht Aktivierungsgebot
    oder –wahlrecht?

Es besteht ein Wahlrecht, dieses aber in der Tat nur für Kapitalgesellschaften. Nachlesen kann man das auch in § 269 HGB.

  1. Ein Einzelunternehmer kauft seinem Sohn aus betrieblichen
    Mitteln ein neues Auto,
    welches von seinem Sohn ausschließlich privat genutzt wird.
    Weil der Unternehmer
    ahnt, dass sein Sohn sehr nachlässig mit dem Wagen umgehen
    wird, will er diesen in
    seiner Bilanz in zwei statt den üblichen vier Jahren
    abschreiben. Wie ist dies zu
    beurteilen?

Der Fall muss auch unter steuerrechtlichen Aspekten gesehen werde, insb. wegen dem sog. „Maßgeblichkeitsgrundsatz“. Es ist also auf Handelsbilanz und (!) Steuerbilanz zu schauen. Für die Steuerbilanz gibt es best. AfA-Tabellen. Es könnte u.U. ein Fall der latenten Steuern sein. Allerdings bin ich mir da nicht so ganz sicher.

  1. Ein Handelsunternehmen erhält Waren unter
    Eigentumsvorbehalt des Herstellers
    geliefert. Die Rechnung wird das Handelsunternehmen erst im
    nächsten Geschäftsjahr
    ausgleichen. Außerdem hat sie ihre Betriebs- und
    Geschäftsausstattung ihrer
    Hausbank als Sicherheit für einen Kredit übereignet. Wer hat
    die genannten Positionen
    zu bilanzieren?

Also hier muss man auch $ 455 BGB bedenken. Der Eigentumsvorbehalt bleibt so lange auch bilanziell außer Acht, wie der Eigentumsvorbehalt nicht geltend gemacht wurde. Will also heißen: So lange man nicht in Zahlungsverzug ist, wird beim Käufer bilanziert.

Auch eine Sicherungsübereigung schadet der Bilanzierung beim sog. Sicherungsgeber nicht. Im Gegenteil, es gilt § 246 (1) HGB.

  1. Liegt bei den folgenden Beispielen Aktivierungsgebot,
    wahlrecht oder –verbot vor?
    a. Disagio bei einer Schuldverschreibung
    b. Selbst entwickeltes Patent
    c. Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital
    d. Nicht betriebsnotwendiges unbebautes Grundstück
    e. Kosten der Einführungswerbung

a) Wahlrecht (§ 250 (3) HGB)
b) Verbot (§ 248 HGB)
c) Verbot (§ 248 HGB)
d) Wahlrecht
e) Bei Kapitalgesellschaften Wahlrecht

  1. Die A-AG sichert einem Kunden am 30.12.2003 zu, eine
    Reparatur aus
    Kulanzgründen kostenlos vorzunehmen. Sind Rückstellungen zu
    bilden? Wenn ja,
    welcher Art?

Dabei handelt es sich um sog. Kulanzrückstellungen. Das kannst Du ja mal selber nachlesen. Die Norm ist § 249 HGB.

  1. Ein Unternehmen erwartet im folgenden Geschäftsjahr hohe
    Verluste aus bereits
    abgeschlossenen Verträgen. Darf das Unternehmen Rückstellungen
    bilden? Wenn ja,
    welcher Art?

Sog. „Drohverlustrückstellungen“. Nach HGB dürfen diese als Rückstellung erfasst werden. Das Steuerrecht sieht hier ein eindeutiges Verbot vor. Mögliche Quelle für latente Steuern.

  1. Ein Kaufmann veräußert einen Vermögensgegenstand des
    Umlaufvermögens für
    375 €. Die Anschaffungskosten haben vor einem Jahr 240 €
    betragen. Spalten Sie den
    Gewinn des Kaufmanns in einen „echten“ Gewinn und einen
    Scheingewinn unter
    einer Berücksichtigung von einer jährlichen Inflationsrate von
    5 % auf!

Also der VG muss ja mit den AK 240 aus dem jeweiligen Konto ausgebucht werden. Der darüber hinausgehende Betrag ist ein „außerordenbtlicher Ertrag“.

  1. Erklären Sie den Unterschied zwischen dem strengen und dem
    gemilderten
    Niederstwertprinzip!

Ja könnte ich jetzt machen, aber wird zu lang. Finde ich etwas anstrengend sorry. Einfach mal ein ReWe-Buch aufschlagen oder googeln.

Im Kern geht es aber darum, dass das strenge NWP nur für das UV gilt und demnach immer abzuschreiben ist, wenn Gründe für einen Wertverlust vorliegen. UV wird ja nicht planmäßig, sondern nur außerplanmäßig abgeschrieben.
Mein Lieblingsbeispiel: Dönerfleischhersteller -> vergammeltes Fleisch (Rohstoff) eingekauft -> Gesundheitsamt kommt vorbei -> prüft Fleisch -> sagt es ist schlecht -> Totalabschreibung.

Gemildertes NWP: Unterscheidung zwischen Kapital- und Personengesellschaften. Man muss bei Personenhandelsgesellschaften nicht unbedingt abschreiben. Genaueres bitte nachlesen.

  1. Ein Unternehmen handelt mit Baumaschinen. Am Jahresende
    befindet sich im Bestand
    des Unternehmens eine Maschine mit Anschaffungskosten von
    1.200.000 €. Aufgrund
    der schlechten konjunkturellen Situation liegt die Baubranche
    brach, so dass sich auch
    die Preise für Baumaschinen im „freien Fall“ befinden. Eine
    vergleichbare Maschine
    ist beim Hersteller derzeit für 1.050.000 € zu bekommen.
    Nehmen Sie zum
    Bilanzansatz Stellung!

Ja wie gesagt, ein Anwendungsfall des NWP. Je nach Rechtsform der Unternehmung wäre zu unterscheiden. ISt die Wertminderung allerdings von Dauer, so müssen alle Rechtsformen auf den niedrigeren beizulegenden Wert abschreiben. Kann man das hier bejahen, wäre eine außerplanmäßige Abschreibung um 150.000 Euro auf eben die 1.050.000 Euro vorzunehmen.

  1. Ein Kaufmann hat ein Darlehn über 150.000 $ aufgenommen.
    Zum Zeitpunkt der
    Darlehnsaufnahme betrug der amtliche Umrechungskurs 1 € = 0,90
    $. In der
    Zwischenzeit ist der Euro kräftig gestiegen. Am Bilanzstichtag
    beläuft sich der Kurs
    auf 1,25. Nehmen Sie zum Bilanzansatz Stellung!

Hm, immer dieses Umrechnen :smile:) Also hier sage ich nur: Höchstwertprinzip beachten. Danach bei Schulden immer den höheren (bzw. „schlechteren“ Wert) für den Bilanzierenden ansetzen. Am besten auch mal nachlesen und selber rechen.

VG
TraderS

Zusatz zu Frage 13.

  1. Ein Unternehmer stellt seine Bilanz zum 31.12.2003 am
    01.04.2004 auf. Hierbei geht
    es auch um die Bewertung einer Forderung gegenüber den Kunden
    K. K befindet sich
    seit dem 10.12.2003 in Zahlungsschwierigkeiten. Dies erfährt
    der Unternehmer erst
    am 15.01.2004. Darf er diese Erkenntnis bei der Aufstellung
    seiner Bilanz
    berücksichtigen?

Hier geht es konkret um die bilanzrechtlichen Begriffe
„Werterhellung“ und „Wertbegründung“ und deren Unterscheidung.
Hierbei handelt es sich um eine sog. „werterhellende“
Information, da die Zahlungsschwierigkeiten schon im alten
Geschäftsjahr bekannt waren bzw. „begründet“ waren. Man konnte
also schon mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sagen, dass
es hier zu einem Teil- oder Totalausfall kommen könnte.

Wertbegründet wäre es hingegen gewesen, wenn das Unternehmen
erst nach dem 31.12. in diese Sit. gekommen wäre, also in die
Urpsrünge für eine mögliche spätere Zahlungsunfähigkeit.

Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass dieses Bekanntwerden (der Information die im alten Geschäftsjahr begündet ist) aber dennoch zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses liegen bzw. erfolgen muss.

Hi Kathleen,

ich geb Dir Recht. Da sind ein paar so fundamentale Fragen dabei, da hat sich jemand nicht mal die Mühe gemacht ein paar oberfächliche Blicke in ein Fachbuch zu werfen … Das mit dem (s/m) NWP z.B., oder mit der Wertaufhellung sind wirklich keine Spezialfragen und beim ersten Durchblättern leicht zu finden.

Nun hat Sie ja Lösungen … dabei ist m.E. nicht alles richtig - aber das interessiert ja wohl keinen.

vg
Steffi

Bevor es gleich Kritik hagelt: Es handelt sich hierbei wohl
kaum um Hausaufgaben, da diese Art des Stoffes in keiner
Schulform unterrichtet wird, für die eine Schulpflicht
besteht. Das ist meines Erachtens auch kein Stoff der an einer
Berufsschule gelehrt wird.

Ich darf dieses Wort zitieren:

Klausurvorbereitung

Es geht im übrigen nicht darum, daß niemand derartige Fragen beantworten will, sondern darum, daß durch solche Fragen einerseits der Faulheit der Fragesteller Vorschub geleistet wird und andererseits der Lerneffekt beim Fragesteller gleich null ist.

Da dies nicht das erste mal ist, daß Du treudoof solche Fragelisten abarbeitest, frage ich mich, was Du damit eigentlich bezwecken willst. Da die Fragestellerin genau keinen Nutzen davon hat, mußt ich den Nutzen bei Dir vermuten. Wenn es Dir hilft: Wir glauben Dir, daß Du die Theorie beherrschst.

Gruß,
Christian

Hi !

Ich darf dieses Wort zitieren:

Klausurvorbereitung

Klausuren werden ja bekanntlich auch an Hochschulen geschrieben und ich denke schon, dass man hier auf das Umfeld (freiwillig oder pflichtig) achten muss. Aber dazu gleich noch mehr.

Es geht im übrigen nicht darum, daß niemand derartige Fragen
beantworten will, sondern darum, daß durch solche Fragen
einerseits der Faulheit der Fragesteller Vorschub geleistet
wird und andererseits der Lerneffekt beim Fragesteller gleich
null ist.

  1. Faulheit der Fragesteller

Das ist natürlich so eine Sache, wenn man lediglich die Fragen liest und den Fragesteller gar nicht kennt und auch nicht weiss, aus welcher Situation heraus die Fragen gestellt werden. Vermutet werden kann natürlich viel und jeder darf seine eigene Meinung dazu haben. Gar keine Frage. Aber man kann eben auch mal mit einer Vermutung daneben liegen, insbesondere wenn man anderen „Böses“ unterstellt kann es schon mal ein Irrtum sein. Aber da ist man ja mit den USA in prominenter Gesellschaft :wink:

  1. Lerneffekt des Fragestellers

Klar, das stimmt. Nur sagte ich bereits, dass diese Fragen nahezu nur von einer volljährigen Person gestellt werden können, da der Stoff nun wirklich nicht in Schule oder Berufsschule vorkommt. Wenn (!) aber die Volljährigkeit gegeben ist, ist die Person formal juristisch voll rechts- und geschäftsfähig und na ja … nach unserer Rechtsauffassung kann und muss man dann für sich selbst entscheiden. Von daher würde ich mal meinen, dass man diese „Verantwortung“ schon auf den Fragesteller überwälzen muss (!).
Für normale Anfragen, etwa im Mathematikforum wo Kiddis die keinen Bock haben zu rechnen posten, mag Deine Aussage absolut zutreffend sein. Bei einem Erwachsenen sehe ich das anders.

Da dies nicht das erste mal ist, daß Du treudoof solche
Fragelisten abarbeitest, frage ich mich, was Du damit
eigentlich bezwecken willst. Da die Fragestellerin genau
keinen Nutzen davon hat, mußt ich den Nutzen bei Dir vermuten.
Wenn es Dir hilft: Wir glauben Dir, daß Du die Theorie
beherrschst.

Zunächst einmal ein „herzliches Dankeschön“ für das „treudoof“. Wenn ich dann mal meine Blicke auf die von Dir oftmals zutierten Richtlinien schweifen lasse, fällt mir da an erster Stelle gleich der Punkt mit der „Freundlichkeit“ auf. Jetzt frage ich mich dann auch gleich, warum man scheinbar nur den Punkt mit den Hausaufgaben beachten muss, wohingegen man die ersten Punkte offensichtlich vernachlässigen kann. Na ja, vielleicht liegt es ja daran, dass die ersten nicht fettgedruckt sind.

Aber zurück zu Deiner Frage. Zum einen kann ich die Beantwortung deshalb mit meinem Gewissen vereinbaren, weil ich auch sonst antworte wenn ich gefragt werde. Und ob man jetzt in der Uni oder Schule von jemandem angesprochen wird und dann antwortetet, oder eben hier macht da kaum einen Unterschied.
Im Gegenteil, hier sehe ich den Vorteil noch darin, dass auch andere davon profitieren können und sei es nur über die Suchfunktion wenn sie dann mal zu einem späteren Zeitpunkt etwas suchen.

Hinzu kommt, dass ich - wie gesagt - selbst dabei noch etwas lernen kann. Das könnte man dann auch mit einer „Lerngruppe“ vergleichen und ich denke mal, so etwas ist auch nicht so ganz verkehrt. Durch die Fragen, die zweifelsohne eher Grundstudium-Charakter hatten, konnte ich nochmal abklopfen, inwieweit ich es noch drauf habe. Und hier hatte dann eben nicht nur der Fragesteller einen Nutzen, sondern ich auch. Bei einer Sache musste ich sogar selber nochmal nachschlagen und jetzt weiss ich es auch wieder.

Ergo: Ich erkenne hier eine „Win-Win-Situation“.

VG
TraderS

Hi !

Nun hat Sie ja Lösungen … dabei ist m.E. nicht alles richtig

  • aber das interessiert ja wohl keinen.

Hm na ja, „nur behaupten“ ist allerdings auch nicht ganz überzeugend. Was ist denn Deiner Meinung nach nicht ganz richtig ? Ich sagte ja schon: Lerneffekte für alle.

VG
TraderS

Hallöchen,

Ich darf dieses Wort zitieren:

Klausurvorbereitung

Klausuren werden ja bekanntlich auch an Hochschulen
geschrieben und ich denke schon, dass man hier auf das Umfeld
(freiwillig oder pflichtig) achten muss.

der Sinn des Verbotes der Anfragen zur Hausaufgabenerledigung erschöpft sich nicht darin, Schulpflichtigen oder Minderjährigen den Zugriff auf Fremdwissen zu erschweren, sondern um die reine Wissensabschöpfung in wesentlichem Umfang zu verhindern. Etwas, das ich gerne als Arbeits- und/oder Denkoutsourcing bezeichne.

  1. Faulheit der Fragesteller

Das ist natürlich so eine Sache, wenn man lediglich die Fragen
liest und den Fragesteller gar nicht kennt und auch nicht
weiss, aus welcher Situation heraus die Fragen gestellt
werden.

Bitte entschuldige die Störung, aber daß es sich hier um grundsätzliche Fragen handelt, die man mit teilweise einem Minimum an eigenem Einsatz lösen könnte, ist doch wohl offensichtlich. Allein die Fragen nach dem Niederstwertprinzip könnte jeder Student des ersten Semesters Rechnungswesen noch im Koma beantworten.

  1. Lerneffekt des Fragestellers

Klar, das stimmt. Nur sagte ich bereits, dass diese Fragen
nahezu nur von einer volljährigen Person gestellt werden
können, da der Stoff nun wirklich nicht in Schule oder
Berufsschule vorkommt. Wenn (!) aber die Volljährigkeit
gegeben ist, ist die Person formal juristisch voll rechts- und
geschäftsfähig und na ja … nach unserer Rechtsauffassung
kann und muss man dann für sich selbst entscheiden. Von daher
würde ich mal meinen, dass man diese „Verantwortung“ schon auf
den Fragesteller überwälzen muss (!).

Daraus ergibt sich aber nicht, daß man dabei helfen soll, Dummheiten zu machen.

Für normale Anfragen, etwa im Mathematikforum wo Kiddis die
keinen Bock haben zu rechnen posten, mag Deine Aussage absolut
zutreffend sein. Bei einem Erwachsenen sehe ich das anders.

Kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn ich dann mal meine Blicke auf die von Dir
oftmals zutierten Richtlinien schweifen lasse, fällt mir da an
erster Stelle gleich der Punkt mit der „Freundlichkeit“ auf.

Ach, Mumpitz. Hier fühlen sich einige von Worten aufs tiefste beleidigt, die im normalen Leben zum Alltag gehören. Wer klare Ansagen als Beleidigung auffaßt, bricht vermutlich bei der Frage des Schaffners nach der Fahrkarte in Tränen aus.

Aber zurück zu Deiner Frage. Zum einen kann ich die
Beantwortung deshalb mit meinem Gewissen vereinbaren, weil ich
auch sonst antworte wenn ich gefragt werde.

Dein Gewissen ist mir einigermaßen gleichgültig. Mich stört nur, wenn hier zunehmenden Unsitten Vorschub geleistet wird. Die Qualität der Fragen und Antworten nimmt hier in der Breite des Geschehens seit Jahren ab und dem gilt es entgegenzuwirken. Ständig wird auf die Selbstheilungskräfte des Forums verwiesen, die in eingeschränkten Maße auch in der Lage sind, Fehlentwicklungen aufzuhalten. Deine Bereitschaft, zig Fragen auf einen Streich zu beantworten, ehrt Dich einerseits, andererseits ist sie im Bemühen um eine gewisse Qualität kontraproduktiv.

Ich habe mir das einige male stillschweigend angeschaut, nun äußere ich einmal meine Meinung und danach nie wieder.

Hinzu kommt, dass ich - wie gesagt - selbst dabei noch etwas
lernen kann. Das könnte man dann auch mit einer „Lerngruppe“
vergleichen und ich denke mal, so etwas ist auch nicht so ganz
verkehrt.

Natürlich nicht, aber Deine Antwort fällt nicht in diese Kategorie. Du hast die Fragen offensichtlich ohne großes Recherchieren beantwortet (wie Du selbber erwähnst: einmal selber nachgeschlagen= und an einigen Stellen Teilaspekte offengelassen, die Du nicht präsent hattest. Daß Du also bei der Antwort etwas gelernt hast, möchte ich mal ausschließen.

Ergo: Ich erkenne hier eine „Win-Win-Situation“.

Und ich sehe, daß hier jemand seinen Willen bekommen hat: Antworten ohne Eigenleistung. Davon hat insgesamt niemand was gehabt. aber wie gesagt: Ich habe nun meinen Senf dazugegeben. Was Du daraus machst, mußt Du selber wissen.

Die Sache hat allerdings einen Nutzen: In der nächsten Diskussion mit dem Team zum Thema Qualitätssicherung im Forum habe ich nun ein neues gutes Argument.

Belassen wir es nun dabei.

Gruß,
Christian

abschließend von mir
Hi,

der Sinn des Verbotes der Anfragen zur Hausaufgabenerledigung
erschöpft sich nicht darin, Schulpflichtigen oder
Minderjährigen den Zugriff auf Fremdwissen zu erschweren,
sondern um die reine Wissensabschöpfung in wesentlichem Umfang
zu verhindern. Etwas, das ich gerne als Arbeits- und/oder
Denkoutsourcing bezeichne.

Wie gesagt, als Erwachsener muss man schon wissen was sinnvoll ist und was einem schadet und demnach sein Verhalten abschätzen können.

Bitte entschuldige die Störung, aber daß es sich hier um
grundsätzliche Fragen handelt, die man mit teilweise einem
Minimum an eigenem Einsatz lösen könnte, ist doch wohl
offensichtlich. Allein die Fragen nach dem Niederstwertprinzip
könnte jeder Student des ersten Semesters Rechnungswesen noch
im Koma beantworten.

Ja hatte ich ja auch schon gesagt, Grundstudium-Charakter. Da stimme ich Dir ja zu. Aber Frage ist letztlich Frage und manchmal soll es ja auch so sein, dass man in der Tat nicht auf die einfachsten Sachen kommt.

Klar, das stimmt. Nur sagte ich bereits, dass diese Fragen
nahezu nur von einer volljährigen Person gestellt werden
können, da der Stoff nun wirklich nicht in Schule oder
Berufsschule vorkommt. Wenn (!) aber die Volljährigkeit
gegeben ist, ist die Person formal juristisch voll rechts- und
geschäftsfähig und na ja … nach unserer Rechtsauffassung
kann und muss man dann für sich selbst entscheiden. Von daher
würde ich mal meinen, dass man diese „Verantwortung“ schon auf
den Fragesteller überwälzen muss (!).

Daraus ergibt sich aber nicht, daß man dabei helfen soll,
Dummheiten zu machen.

Ja gut, kann man auch so oder so sehen. Unter einer „echten“ Dummheit verstehe ich z.B. Autofahren im alkoholisierten Zustand. Ob jetzt faul sein in einem Bereich der nur einen selbst betrifft als Dummheit durchgehen kann, weiss ich nicht. Ist aber meine persönliche Meinung dazu.

Für normale Anfragen, etwa im Mathematikforum wo Kiddis die
keinen Bock haben zu rechnen posten, mag Deine Aussage absolut
zutreffend sein. Bei einem Erwachsenen sehe ich das anders.

Kann ich nicht nachvollziehen.

Kurz und knapp: Minderjährigen würde auch „ich“ nicht (!) alles vorkauen.

Ach, Mumpitz. Hier fühlen sich einige von Worten aufs tiefste
beleidigt, die im normalen Leben zum Alltag gehören. Wer klare
Ansagen als Beleidigung auffaßt, bricht vermutlich bei der
Frage des Schaffners nach der Fahrkarte in Tränen aus.

Ich habs auch nicht persönlich genommen, war eher nur so eine Feststellung meinerseits.

Dein Gewissen ist mir einigermaßen gleichgültig. Mich stört
nur, wenn hier zunehmenden Unsitten Vorschub geleistet wird.
Die Qualität der Fragen und Antworten nimmt hier in der Breite
des Geschehens seit Jahren ab und dem gilt es
entgegenzuwirken.

Nun ja, wie man die Qualität von Fragen und Antworten in einem Forum, das ja gerade möglichst vielen Zugang bieten soll, „sichern“ kann, weiss ich natürlich auch nicht. Aber dafür gibt es ja (hoffentlich) immer viele verschiedene „Kompetente“ die dann in der Summe der Antworten Qualität schaffen. Vermeintliche „Hausaufgaben“-Fragen ausdrücklich ausgenommen.

Deine Bereitschaft,
zig Fragen auf einen Streich zu beantworten, ehrt Dich
einerseits, andererseits ist sie im Bemühen um eine gewisse
Qualität kontraproduktiv.

Na ja, einer Person werden sie schon ein wenig geholfen haben. So gesehen hat der Besuch des Forums geholfen. Aber mir ist natürlich klar, dass „helfen“ nicht gleich „helfen“ ist - zumindest für manche Leute hier. Sehe ich schon auch ein.

Natürlich nicht, aber Deine Antwort fällt nicht in diese
Kategorie. Du hast die Fragen offensichtlich ohne großes
Recherchieren beantwortet (wie Du selbber erwähnst: einmal
selber nachgeschlagen= und an einigen Stellen Teilaspekte
offengelassen, die Du nicht präsent hattest. Daß Du also bei
der Antwort etwas gelernt hast, möchte ich mal ausschließen.

Also ich habe die Fragen in der Tat aus dem Kopf heraus beantwortet, eben um mein Wissen „abzufragen“ und ich hätte sicher noch weiter und ohne Lit. ausführen können. Aber bei den Verweisen auf die Lit. bzw. das Selbststudium hatte ich schon auch im Sinn, dass sie selber auch mal nachliest. Eben nachdem ich erklärt habe, wo man was finden kann. Insbs. bei den Normen etc. oder eben den grundlegenden Sachen wie NWP bzw. HWP.
Und „gelernt“ habe ich dadurch, dass das meiste eben ohne Nachschlagen ging. Also war es noch präsent.

Ergo: Ich erkenne hier eine „Win-Win-Situation“.

Und ich sehe, daß hier jemand seinen Willen bekommen hat:
Antworten ohne Eigenleistung. Davon hat insgesamt niemand was
gehabt. aber wie gesagt: Ich habe nun meinen Senf dazugegeben.
Was Du daraus machst, mußt Du selber wissen.

Ja okay, dann werde ich mich da in Zukunft zurückhalten. Allerdings finde ich persönlich es dann doch auch immer wieder etwas nervig, wenn bei solchen „Aufgabenanfragen“ gleich 4 Mann anfangen auf die Forenregeln hinzuweisen und dann auch schnell so Begriffe wie „Faulheit“ oder andere äquivalente Bezeichnungen einstreuen. Vielleicht sollte man solche Anfragen in Zukunft in Gänze unbeantwortet lassen.

Belassen wir es nun dabei.

Ja, gute Idee.

VG
TraderS

PS: Mir übrigens auch aufgefallen, dass sie sogar die Aufgabennummer mit abgetippt hat bzw. vielleicht war es aus einer anderen Textdatei kopiert. Ich wusste also schon recht genau, „wem“ ich da antworte.

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