Ein paar Fragen zum Zugewinnausgleich bei Scheidung

Hallo Comunity, mir gehen aktuell ein paar Fragen zu o.g. Thema durch den Kopf und ich hätte gerne mal ein paar andere Meinungen gehört. Ich selbst habe dazu einen eigenen Standpunkt und würde diesen gern vergleichen.

Nehmen wir mal als fiktive Situation an, dass „Steffi“ und „Peter“ in Scheidung leben und die Frage des Zugewinnausgleich noch ungeklärt ist. Alle Namen und Beträge sind frei erfunden. Eventuelle Übereinstimmungen mit aktuellen Fällen sind ungewollt und rein zufällig.

Steffi gibt an, dass sie 3000,-€ auf dem Konto hat und ihr Fahrzeug aktuell abbezahlt und noch 7000,-€ wert ist. Sie war aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat ihren Teil vom gemeinsamen Hausrat nicht beansprucht. Dafür hat sie sich einen neuen Hausrat angeschafft und dafür einen Barkredit von einer Privatperson genommen.

Peter gibt an, dass er 4000,- EUR auf dem Konto hat, sein Fahrzeug auf Finanzierung läuft und aktuell 0,-€ wert ist und das der gemeinsame Garten (der ihm überlassen wurde) noch 1000,-€ wert ist.

Steffi hat demnach 10.000,-€ , Peter hat demnach 5.000,-€.
Im Zuge des Zugewinnausgleich muss Steffi an Peter 2.500,-€ zahlen.
Das gefällt Steffi aber garnicht und sie trägt folgendes vor:

Das Gartenhaus im Rohbau als Bausatz kostete 2.500,-€, dazu kamen nochmal ca. 2.500,-€ für Fundament, Terasse, Dachdeckung, Schuppenanbau, Innenausstattung. Einiges davon ist ohne aufbewahrte Rechnungen und damit schwer nachzuweisen. Das Gartenhaus in dieser Form hat eine Nutzungsdauer von 40 Jahren (lt. Bundeskleingartengesetz). Nach 13 Jahren Nutzung und normalem Zustand ist es nach Ansicht von Steffi noch einen Wert von ca 3.500,-€ hat.

  • Wer hat Recht ? Peter mit seinen 1.000,-€ oder Steffi mit ihren 3.500,-€ ?

Peter sagt, der private Barkredit den Steffi geltend machen möchte kann nicht berücksichtigt werden, da ein Geldfluss nicht nachgewiesen werden kann und das auch fingiert sein könnte um das eigene Vermögen niedriger zu rechnen.

  • Wer hat Recht ? Peter mit der Aussage das der Barkredit nicht geltend gemacht werden kann oder Steffi mit der Aussage das der Kredit sehr wohl angerechnet werden muss ?

Peter hat eine Woche nach der Trennung der Beiden sein altes Fahrzeug verkauft und sich einen jungen Gebrauchten auf Finanzierung gekauft. Das Fahrzeug hat 20.000.-€ gekostet, 5.000,-€ wurden angezahlt (warscheinlich vom Verkauf des alten Fahrzeug), die Restsumme wird finanziert mit 36Monate á 50,-€ und einer Schlussrate. Zum Stichtag wurde das Fahrzeug noch mit 14.700,-€ bewertet. Da die Restschuld in etwa so hoch ist wie der Restwert, soll der Wert laut Aussage von Peter NULL sein. Steffi meint aber, es stecken ja mindestens 5.000,-€ Anzahlung drin, die müssen auf jeden Fall angerechnet werden.

  • Wer hat Recht ? Peter, der sagt das Auto muss mit 0,-€ angerechnet werden, oder Steffi, die sagt das Auto muss mit 5.000,-€ von der Anzahlung angerechnet werden ?

Ich bin mal gespannt was Ihr dazu sagt und freue mich auf Eure Antworten.
LG sv_t

Hallo,
wichtig sind Vermögen zum Zeitpunkt der Heirat und zum Zeitpunkt der Trennung!

Damit würde sowohl der Kredit von Steffi als auch der Autodeal von Peter nicht berücksichtigt werden, wenn es nach der Trennung stattfand.

Eine Immobilienbewertung erfolgt durch den Richter und nicht die beteiligten Parteien, damit ist noch unklar, ob Peter oder Steffi oder keiner „recht hat“.

Beatrix

Hallo @Beabel ,

beides fand nach der räumlichen Trennung, aber noch vor dem Stichtag des Zugewinnausgleich (also dem Tag der Einreichung der Scheidung) statt.

LG sv_t