Ein paar Fragen zur Bichhaltung

Hi,

bezugnehmend auf doppelte Buchführung ein par Fragen:

Was ist der Unterschied zwischen den Konten:
* Steuerfrei mit Vorsteuerabzug
* Steuerfrei ohne Vorsteuerabzug

Buchungen auf welchen Konten kann man nicht zu 100% abschreiben? Ich glaube Geschenke über einem bestimmten Wert? Was sonst noch?

Der Buchungstext wird in meiner Buchhaltungssoftware immer automatisch vorgegeben (Anhand des Kontonamens), ich kann diesen aber auch anpassen. Sollte ich dies tun? Wenn ja - wie ausführlich?

Die Rechnungen sollten ja soritert abgeheftet werden, und zwar nach Datum sortiert. Stimmt das so? Habe mich früher nie daran gehalten, sollte aber wohl machen…

Peter

Hallo!

bezugnehmend auf doppelte Buchführung ein par Fragen:

Was ist der Unterschied zwischen den Konten:
* Steuerfrei mit Vorsteuerabzug
* Steuerfrei ohne Vorsteuerabzug

Das ist eine Frage der Dokumentation für die zutreffende Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer (Umsatzsteuervoranmeldung/-jahreserklärung). Es gibt Umsätze, die steuerfrei sind, aber trotzdem den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Im Regelfall wird aber ein steuerfreier Umsatz daszu führen, dass der Vorsteuerabzug für zugehörige Eingangsleistungen nicht möglich ist.

Buchungen auf welchen Konten kann man nicht zu 100%
abschreiben? Ich glaube Geschenke über einem bestimmten Wert?
Was sonst noch?

Hoppla. Da geht aber einiges durcheinander. Du meinst nicht Abschreibung, sondern Betriebsausgabenabzug. Alle in Betracht kommenden Möglichkeiten kann man hier nicht aufzählen. Sieh daher bitte nach in §4 Abs.5 ff. EStG und §§ 9, 10 KStG. Diese Aufwendungen sind getrennt von den anderen zu buchen, bleiben aber trotzdem in der Buchhaltung als Betriebsausgabe drin. Der Abzug wird durch Nebenrechnung für die Steuererklärung manuell rückgängig gemacht. Lediglich die Vorsteuer ist nicht abziehbar und entsprechend zu buchen.

Der Buchungstext wird in meiner Buchhaltungssoftware immer
automatisch vorgegeben (Anhand des Kontonamens), ich kann
diesen aber auch anpassen. Sollte ich dies tun? Wenn ja - wie
ausführlich?

So ausführlich, dass ein fremder Dritter den Vorgang von anderen unterscheiden kann, zB. Rechnungsnummer oä.

Die Rechnungen sollten ja soritert abgeheftet werden, und zwar
nach Datum sortiert. Stimmt das so? Habe mich früher nie daran
gehalten, sollte aber wohl machen…

Auch hier gilt: Es muss ein nachvollziehbares System geben. Bei einer doppelten Buchhaltung sind die Rechnungen bei Eingang zu erfassen, nicht bei Zahlung. Insofern ist die Chronologie schon erforderlich.

Ciao!
Nemo

Das ist eine Frage der Dokumentation für die zutreffende
Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer
(Umsatzsteuervoranmeldung/-jahreserklärung). Es gibt Umsätze,
die steuerfrei sind, aber trotzdem den Vorsteuerabzug nicht
ausschließen.

Wie ist das zu verstehen? Bei beiden Konten beträgt beträgt die Vorsteuer 0%.
Oder fragen wir mal konkreter:

  • wo gehören Briefmarken dazu?
  • wo gehören Steuerbescheide des Finanzamtes dazu?
  • wo gehören Versicherungen dazu? (Ich glaube, bei diesen gibt es Versicherungssteuer, aber keine MwSt?)

Hoppla. Da geht aber einiges durcheinander. Du meinst nicht
Abschreibung, sondern Betriebsausgabenabzug.

ja

Alle in Betracht
kommenden Möglichkeiten kann man hier nicht aufzählen. Sieh
daher bitte nach in §4 Abs.5 ff. EStG und §§ 9, 10 KStG. Diese
Aufwendungen sind getrennt von den anderen zu buchen, bleiben
aber trotzdem in der Buchhaltung als Betriebsausgabe drin. Der
Abzug wird durch Nebenrechnung für die Steuererklärung manuell
rückgängig gemacht. Lediglich die Vorsteuer ist nicht
abziehbar und entsprechend zu buchen.

werde mir detailliert anschauen müssen

Der Buchungstext wird in meiner Buchhaltungssoftware immer
automatisch vorgegeben (Anhand des Kontonamens), ich kann
diesen aber auch anpassen. Sollte ich dies tun? Wenn ja - wie
ausführlich?

So ausführlich, dass ein fremder Dritter den Vorgang von
anderen unterscheiden kann, zB. Rechnungsnummer oä.

Naja, ich schreibe aber auf die Rechnung immer die Nummer vom Buchungssatz? Genügt das nicht?

Peter

Wie ist das zu verstehen? Bei beiden Konten beträgt beträgt
die Vorsteuer 0%.
Oder fragen wir mal konkreter:

  • wo gehören Briefmarken dazu?
  • wo gehören Steuerbescheide des Finanzamtes dazu?
  • wo gehören Versicherungen dazu? (Ich glaube, bei diesen gibt
    es Versicherungssteuer, aber keine MwSt?)

hi,

du musst folgendes unterscheiden:

eingangsumsätze gibt es mit ust vorbelastete und welche ohne. i.d.R. wirst du leistungen von unternehmern beziehen, welche die umsatzsteuer offen ausweisen. dann kannst du diese umsatzsteuer als „vorsteuer“ geltend machen.

wenn eingangsumsätze nicht mit ust vorbelastet sind, liegt das i.d.R. an einer umsatzsteuerbefreiung des leistenden (bsp. post für briefmarken, versicherungen wg. vers.steuer, banken, ärzte … schau mal § 4 USTG an!).

hier ist natuerlich KEIN vorsteuerabzug möglich. ähnliche steuern wie die versicherungssteuer kannst du NICHT geltend machen!

leistungen (bzw. abrechnungen) von nicht-unternehmern wie privaten enthalten keine abziehbare vorsteuer genauso wenig abrechnungen vom finanzamt über kfz-steuer und weiss der fuchs …

merke dir: vorsteuerabzug dann, wenn auf dem beleg ausgewiesen ODER wenn rechnung unter 100,-- EUR ABER bspw. „16% enthalten“ draufsteht. sonst nicht.

wie du dass dann buchst ist egal. wichtig ist: der nettobetrag sollte auf den aufwandskonten landen und die abziehbaren vorsteuerbeträge auf einem extra sammelkonto.

dann gibt es noch ausgangsumsätze:

du schreibst eine rechnung für deine leistung, entweder diese ist umsatzsteuerpflichtig oder ust-frei.

ust-pflichtig —> vorsteuerabzug w.o.
ust-frei —> vorsteuerabzug i.d.R. nicht möglich

ausnahme: bei ust-freien leistungen wie der ausfuhr oder der innergemeinschaftlichen lieferung ist der „ausgangsumsatz“ steuerfrei (es fällt keine umsatzsteuer an), jedoch ist dennoch ein vorsteuerabzug berechtigt (diese umsätze nennt man dann „steuerfreie abzugsumsätze“).

für weitere fragen solltest du dir auf jeden fall einen grundkurs buchführung und steuerlehre antun. ich denke dir fehlen noch strukturelle grundlagen. man kann nicht einfach drauf los buchen. hinter jeder buchung steht i.d.R. 2 gesetzliche auswirkung (einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche auswirkung). diese muss man erkennen und unterscheiden.

schau mal bei der IHK oder der VHS nach, die bieten kurzkurse an. zur not reicht auch ein kleines lehrbuch!

mfg vom

showbee

Hallo Peter,

zur Steuer wurde Dir ja schon ausführlich geantwortet, deshalb nehme ich mir mal die anderen Fragen vor :smile:

Der Buchungstext wird in meiner Buchhaltungssoftware immer
automatisch vorgegeben (Anhand des Kontonamens), ich kann
diesen aber auch anpassen. Sollte ich dies tun? Wenn ja - wie
ausführlich?

ich würde Dir empfehlen, draufzuschreiben, um was für einen Geschäftsvorfall es sich handelt und eine eindeutige Zuorndung zum Beleg (zB Rechnungsnummer).
mal als Beispiel, wenn Du Miete buchst, würde ich dann auf jeden Fall den Monat dazuschreiben. wenn Du später mal auf das Konto schaust, kannst Du so nämlich ganz schnell erkennen, ob alle Monate gebucht worden sind.
anderer Fall:
Du hast zB im Aufwand für Büro (wie auch immer das Konto bei Dir heißt) einen sehr großen Betrag stehen, weißt aber am Jahresende nicht mehr so genau, was es war. wenn dort jetzt steht: computerreparatur Firma xyz Rechnungsnr. 123 dann findest Du das ganz schnell wieder und weisst eigentlich schon jetzt, was es war. viele Computerprogramme lassen nur eine relativ kurze Textzeile zu, dann mußt Du eben sinnvoll abkürzen.
außerdem: solltest Du mal in eine betriebsprüfung kommen, machen Buchungstexte auf den Prüfer einen netten Eindruck :smile:

Die Rechnungen sollten ja soritert abgeheftet werden, und zwar
nach Datum sortiert. Stimmt das so? Habe mich früher nie daran
gehalten, sollte aber wohl machen…

das solltest Du unbedingt!! wenn Du sonst mal was suchst, suchst Du Dich ja sonst wahnsinnig!
aber WIE Du sortierst ist wohl dir überlassen.
Du könntest chronologisch nach Rechnungseingang vorgehen, aber auch nach Zahlungsaussgang wäre möglich (finde ich persönlich grausam)
viele legen auch nach Alphabet ab. ist auch ok, hat aber das Problem, dass Du dir darüber im Klaren sein mußt, ob Du „Deutsche Telekom“ nun unter „D“ oder unter „T“ ablegst…
ich persönlich mag ja eine Belegnummernvergabe. Dabei bekommt jede eingehende Rechnung eine fortlaufende Nummer sofort nach Rechnungseingang. Diese Nummer vermerkst Du unbedingt auch im buchungstext. so findet man am Schnellsten, was man sucht und man hat gleichzeitig eine Vollständigkeitskontrolle.

nur mal so als Anregungen…

Gruß
Queedin