Wie ist das zu verstehen? Bei beiden Konten beträgt beträgt
die Vorsteuer 0%.
Oder fragen wir mal konkreter:
- wo gehören Briefmarken dazu?
- wo gehören Steuerbescheide des Finanzamtes dazu?
- wo gehören Versicherungen dazu? (Ich glaube, bei diesen gibt
es Versicherungssteuer, aber keine MwSt?)
hi,
du musst folgendes unterscheiden:
eingangsumsätze gibt es mit ust vorbelastete und welche ohne. i.d.R. wirst du leistungen von unternehmern beziehen, welche die umsatzsteuer offen ausweisen. dann kannst du diese umsatzsteuer als „vorsteuer“ geltend machen.
wenn eingangsumsätze nicht mit ust vorbelastet sind, liegt das i.d.R. an einer umsatzsteuerbefreiung des leistenden (bsp. post für briefmarken, versicherungen wg. vers.steuer, banken, ärzte … schau mal § 4 USTG an!).
hier ist natuerlich KEIN vorsteuerabzug möglich. ähnliche steuern wie die versicherungssteuer kannst du NICHT geltend machen!
leistungen (bzw. abrechnungen) von nicht-unternehmern wie privaten enthalten keine abziehbare vorsteuer genauso wenig abrechnungen vom finanzamt über kfz-steuer und weiss der fuchs …
merke dir: vorsteuerabzug dann, wenn auf dem beleg ausgewiesen ODER wenn rechnung unter 100,-- EUR ABER bspw. „16% enthalten“ draufsteht. sonst nicht.
wie du dass dann buchst ist egal. wichtig ist: der nettobetrag sollte auf den aufwandskonten landen und die abziehbaren vorsteuerbeträge auf einem extra sammelkonto.
dann gibt es noch ausgangsumsätze:
du schreibst eine rechnung für deine leistung, entweder diese ist umsatzsteuerpflichtig oder ust-frei.
ust-pflichtig —> vorsteuerabzug w.o.
ust-frei —> vorsteuerabzug i.d.R. nicht möglich
ausnahme: bei ust-freien leistungen wie der ausfuhr oder der innergemeinschaftlichen lieferung ist der „ausgangsumsatz“ steuerfrei (es fällt keine umsatzsteuer an), jedoch ist dennoch ein vorsteuerabzug berechtigt (diese umsätze nennt man dann „steuerfreie abzugsumsätze“).
für weitere fragen solltest du dir auf jeden fall einen grundkurs buchführung und steuerlehre antun. ich denke dir fehlen noch strukturelle grundlagen. man kann nicht einfach drauf los buchen. hinter jeder buchung steht i.d.R. 2 gesetzliche auswirkung (einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche auswirkung). diese muss man erkennen und unterscheiden.
schau mal bei der IHK oder der VHS nach, die bieten kurzkurse an. zur not reicht auch ein kleines lehrbuch!
mfg vom
showbee