Ein paar Fragen zur Steuererklärung

Hallo,
vorweg: ich muß meine erste Steuererklärung schreiben und habe trotz Fachliteratur noch einige Fragen, also verzeiht mir, wenn ich ganz simple Sachen fragen sollte.
Hier aber nun meine Fragen:

  1. Ich habe im Juli meine Ausbildung beendet. Die Steuererklärung muß ich aber fürs ganze Jahr berechnen, oder nur anteilig ab August, also ab dem Zeitpunkt, wo ich auch Steuern gezahlt habe?
  2. Seit Dezember wohne ich nicht mehr zuhause, habe mich bis jetzt aber noch nicht umgemeldet (geschieht in nächster Zeit). An welches Finanzamt muß ich mich melden, das in meinem jetzigen oder in meinem früheren Wohnort? Und außerdem hat sich der Weg zur Arbeit entscheidend verkürzt; muß ich ab Dezember geringere Fahrtkosten geltend machen? Oder kann ich das für Dezember noch weglassen, weil ich ja noch nicht umgemeldet bin?
  3. Ich habe schon länger einen PC, den damals auch mein Vater für seine Steuererklärung abgeschrieben hat. Im letzten Jahr habe ich einzelne Komponenten gekauft, wie einen Brenner. Kann ich diesen auch einzeln absetzen (als Werbungskosten)?
  4. Und ich habe privat einen Drucker gekauft, also ohne Rechnung. Kann ich diesen auch absetzen? Falls ich ihn nicht absetzen kann: kann ich zumindest die verbrauchten Druckerpatronen absetzen (für die ich eine Rechnung habe)?
  5. Ich habe meine PC-Sachen teilweise im Internet bestellt. Gebe ich bei der Abschreibung die Gesamtkosten (inkl. Porto) oder nur die reinen Kosten für die Sachen an?
  6. Wenn ich für Bekannte Sachen mitbestelle, können die das dann aufgrund meiner Rechnung absetzen? Obwohl ihr Name nirgendwo steht?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

MfG
Julia

Hi,

  1. Ich habe im Juli meine Ausbildung beendet. Die
    Steuererklärung muß ich aber fürs ganze Jahr berechnen, oder
    nur anteilig ab August, also ab dem Zeitpunkt, wo ich auch
    Steuern gezahlt habe?

die Steuererklärung wird für das ganze Jahr abgegeben.

  1. Seit Dezember wohne ich nicht mehr zuhause, habe mich bis
    jetzt aber noch nicht umgemeldet (geschieht in nächster Zeit).
    An welches Finanzamt muß ich mich melden, das in meinem
    jetzigen oder in meinem früheren Wohnort?

FA des aktuellen Wohnortes. Evtl. beim alten FA anrufen und über den Umzug unterrichten, dann suchen die vielleicht schon einmal die Akten zusammen, was die Sache beschleunigen kann.

Und außerdem hat
sich der Weg zur Arbeit entscheidend verkürzt; muß ich ab
Dezember geringere Fahrtkosten geltend machen?

Ja.

Oder kann ich
das für Dezember noch weglassen, weil ich ja noch nicht
umgemeldet bin?

Nein, es geht um den realen Weg.

  1. Ich habe schon länger einen PC, den damals auch mein Vater
    für seine Steuererklärung abgeschrieben hat. Im letzten Jahr
    habe ich einzelne Komponenten gekauft, wie einen Brenner. Kann
    ich diesen auch einzeln absetzen (als Werbungskosten)?

Brauchst Du den PC überwiegend beruflich? Überwiegend im Sinne von 90% oder mehr? Nicht vergessen: Das Anfertigen der Steuererklärung zählt als private Nutzung.

  1. Und ich habe privat einen Drucker gekauft, also ohne
    Rechnung. Kann ich diesen auch absetzen?

Falls beruflich genutzt: Vielleicht ja, Du solltest zunächst einen Eigenbeleg ausstellen (Erwerb Drucker Typ … am xx.xx.2002 für Euro … von Herrn/Frau/Firma…). Die Frage, warum Du keine Rechnung hast, wirst Du Dir aber u.U. gefallen lassen müssen.

Falls ich ihn nicht
absetzen kann: kann ich zumindest die verbrauchten
Druckerpatronen absetzen (für die ich eine Rechnung habe)?

Im Prinzip ja, aber wieder: PC nebst Drucker müssen zum überwiegenden Teil beruflich genutzt werden.

  1. Ich habe meine PC-Sachen teilweise im Internet bestellt.
    Gebe ich bei der Abschreibung die Gesamtkosten (inkl. Porto)
    oder nur die reinen Kosten für die Sachen an?

Gute Frage, die ich nicht wirklich beantworten kann. Tendenziell würde ich aber sagen, daß nur der reine Warenwert absetzbar ist. Allerdings kann es auch nicht schaden, den Gesamtaufwand anzusetzen. Da die Rechnung der Steuererklärung beiliegt, kann der Finanzamtsmensch den Fehler direkt erkennen, wenn es denn einer ist.

  1. Wenn ich für Bekannte Sachen mitbestelle, können die das
    dann aufgrund meiner Rechnung absetzen? Obwohl ihr Name
    nirgendwo steht?

Im Prinzip ja, wie man das praktisch am besten löst, ist eine Frage, über die ich jetzt nachdenken müßte.

Gruß
Christian

Hallo Julia,

für Umzüge gibt es auf Nachweis Erstattungen. :smile: Für gewöhnlich fährt man aber besser, wenn man die Pauschalen angibt. :smile:

Gruß
Marco

für Umzüge gibt es auf Nachweis Erstattungen. :smile: Für
gewöhnlich fährt man aber besser, wenn man die Pauschalen
angibt. :smile:

Das gilt nur für die sonstigen Umzugskosten. Maklergebühren, doppelte Mieten, Transportkosten etc. laufen aber extra. Ein steuerlich anerkannter Umzug, und derer gäbe es mehr, wenn die Leute sich mal drum kümmern würden, ist ein wahrer Geldsegen.

Gruß
Christian

nachbesserungen…
hallo ihr,

  1. Ich habe schon länger einen PC, den damals auch mein Vater
    für seine Steuererklärung abgeschrieben hat. Im letzten Jahr
    habe ich einzelne Komponenten gekauft, wie einen Brenner. Kann
    ich diesen auch einzeln absetzen (als Werbungskosten)?

durch den zukauf neuer geräte ist die nutzungsdauer erhöht worden, ich würde tippen, das das gerät noch sagen wir 24 oder 18 monate funktioniert und über diesen abgeschrieben wird. ggf. hast du den alt-rechner vom paps ja für 50,-- erworben? dazu kosten für zubehör (selbständig nicht nutzbares wie brenner, speicher, laufwerke, bildschirm, drucker) und das über 2 jahre abgeschrieben.

wenn du keine enorme berufliche nutzung irgendwie zwingend glaubhaft machen kannst, dann solltest du pauschal 30 bis 50% ansetzen von den abschreibungsbeträgen, hier handeln die FÄ jeweils anders.

  1. Und ich habe privat einen Drucker gekauft, also ohne
    Rechnung. Kann ich diesen auch absetzen?

wird oben eingerechnet, das FA wird aber die sache streichen, wenn du den kauf nicht nachweisen kannst. es wird dann drittaufwand vermutet (du hast es gar nicht bezahlt) wonach dir auch keine aufwendungen entstanden sind --> keine werbungskosten.

  1. Ich habe meine PC-Sachen teilweise im Internet bestellt.
    Gebe ich bei der Abschreibung die Gesamtkosten (inkl. Porto)
    oder nur die reinen Kosten für die Sachen an?

porto, verpackung etc. sind sogen. anschaffungsnebenkosten und werden mit-aktiviert (also mit abgeschrieben!).

  1. Wenn ich für Bekannte Sachen mitbestelle, können die das
    dann aufgrund meiner Rechnung absetzen? Obwohl ihr Name
    nirgendwo steht?

du müsstest den bekannten belege ausstellen, das du ihnen die sachen verkaufst, denn der originale kaufvertrag wurde zw. haendler und dir abgeschlossen. also, setze nur das an was für dich war und für den rest stellst du den bek. belege/quittungen aus, aber WEISE KEINE UMSATZSTEUER AUS!!! also nur: „drucker lexmark für 199,-- wie bei … erworben“ oder so.

gruss vom

showbee

Das gilt nur für die sonstigen Umzugskosten. Maklergebühren,
doppelte Mieten, Transportkosten etc. laufen aber extra. Ein
steuerlich anerkannter Umzug, und derer gäbe es mehr, wenn die
Leute sich mal drum kümmern würden, ist ein wahrer Geldsegen.

Gruß
Christian

Hi Christian,
es ist ein steuerlich anerkannter Umzug, weil sich der Fahrtweg entschieden verringert hat. Da habe ich mich auch schon erkundigt. Aber ich glaube, damit komme ich alleine klar. Trotzdem danke für den Hinweis!

MfG
Julia

  1. Ich habe schon länger einen PC, den damals auch mein Vater
    für seine Steuererklärung abgeschrieben hat. Im letzten Jahr
    habe ich einzelne Komponenten gekauft, wie einen Brenner. Kann
    ich diesen auch einzeln absetzen (als Werbungskosten)?

durch den zukauf neuer geräte ist die nutzungsdauer erhöht
worden, ich würde tippen, das das gerät noch sagen wir 24 oder
18 monate funktioniert und über diesen abgeschrieben wird.
ggf. hast du den alt-rechner vom paps ja für 50,-- erworben?
dazu kosten für zubehör (selbständig nicht nutzbares wie
brenner, speicher, laufwerke, bildschirm, drucker) und das
über 2 jahre abgeschrieben.

wenn du keine enorme berufliche nutzung irgendwie zwingend
glaubhaft machen kannst, dann solltest du pauschal 30 bis 50%
ansetzen von den abschreibungsbeträgen, hier handeln die FÄ
jeweils anders.

Hi,
erstmal danke für die Hilfe. Bezüglich der Frage mit dem PC haben wir uns wohl ein bißchen falsch verstanden. Ich versuch das nochmal zu erläutern:
Ich habe vor mittlerweile ca. 4 Jahren einen PC bekommen. Im Laufe der Zeit habe ich fast alle Komponenten neu gekauft und mit den alten meinem Vater einen PC zusammengestellt. Da ich zu dieser Zeit noch keine Lohnsteuer bezahlt habe, habe ich die Rechnungen für die neuen Komponenten meinem Vater gegeben, der sie dann abgesetzt hat, deswegen kann ich sie ja nicht nochmal absetzen. Letztes Jahr habe ich dann einen neuen Brenner gekauft und habe zum ersten Mal die Möglichkeit, diesen voll abzusetzen. Kann ich das machen, obwohl ich keinen PC absetzen kann?

Das alles frage ich jetzt unter der Voraussetzung, daß das FA meinen PC als Arbeitsmittel anerkennt. Da ich Fachinformatikerin für Anwendungsentwicklung bin, denke ich, daß ich ganz gute Chancen habe…

MfG
Julia

Hallo Christian,

kann ich eigentlich immer kürzer an die Firma ziehen um dann einen nicht anerkannten Wegzug wieder durchzuführen? Anschließend könnte ich ja dann das Spiel von vorne beginnen. Dazu kommt, wenn ich innerhalb von 5 Jahren häufiger umziehe, erhöhen sich ja die Pauschalen und jedes Mal die Aufwendungen. :smile:

Gruß
Marco

Hallo Showbee!

Du hast recht, soweit es die Nachweispflichten betrifft.

Wenn sie aber einen (fast) neuen Drucker bei Ebay kauft, wird dieser als Wirtschaftsgut selbständig abgeschrieben (3 Jahre). Es handelt sich auch nicht um ein Arbitsmittel, dass analog GWG sofort abgeschrieben werden kann, da nicht selbständig nutzbar.

Ciao!
Nemo

!
Hallo!

…Da ich
zu dieser Zeit noch keine Lohnsteuer bezahlt habe, habe ich
die Rechnungen für die neuen Komponenten meinem Vater gegeben,
der sie dann abgesetzt hat.

Ich hoffe, Du bist Dir darüber im klaren, dass ihr mit Wissen und Wollen eine falsche Steuererklärung abgegeben habt, die wohl auch zu einer gewollten geringeren Einkommensteuer geführt hat. Sowas nennt sich Steuerhinterziehung…

Ciao!
Nemo

Hallo,

es ist ein steuerlich anerkannter Umzug, weil sich der
Fahrtweg entschieden verringert hat. Da habe ich mich auch
schon erkundigt.

das ist bei weitem nicht der einzige Grund, weitere Hinweise gern per mail.

Gruß
Christian

Ich hoffe, Du bist Dir darüber im klaren, dass ihr mit Wissen
und Wollen eine falsche Steuererklärung abgegeben habt, die
wohl auch zu einer gewollten geringeren Einkommensteuer
geführt hat. Sowas nennt sich Steuerhinterziehung…

Ciao!
Nemo

Würde ich so nicht sagen, da mein Vater meinen Computer damals schon fast immer genutzt hat und das bis vor kurzem auch noch ständig tat.